BY:Allgäu-Bodensee/Vorstand/Geschäftsordnung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Geschäftsordnung des Vorstands des Kreisverbands Allgäu-Bodensee der Piratenpartei Deutschland

§1 Allgemeines

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, die ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

(3) Der gesamte Vorstand erstellt einen Tätigkeitsbericht über die Erfolge und Misserfolge seiner Amtsperiode.

(4) Jedes Vorstandsmitglied fungiert als Ansprechpartner für Neumitglieder.


§2 Stellenbeschreibungen

Ralph Osterkamp, Vorsitzender: Der Vorsitzende leitet und koordiniert den Vorstand und die Vorstandssitzungen. Er hält Kontakt zu den Verbänden und Interessensgruppen, bereitet Wahlen vor und vertritt den Kreisverband nach innen und außen.

Andreas Fenkart, Stellvertretender Vorsitzender: Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei dessen Aufgaben, sowie bei der parteiinternen Kommunikation. Er koordiniert und organisiert die Arbeiten im Kreisverband und verwaltet das Material.

Natascha Osterkamp, Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten im Kreisverband. Er unterstützt den Bezirksschatzmeister bei der Buch- und Kontoführung, sowie bei der Vorbereitung des Finanzberichts. Darüber hinaus obliegen ihm die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, das Spendenwesen des Kreisverbandes und die Mitgliederdatenverwaltung. Der Schatzmeister hat die Vollmacht des Bankkontos des Kreisverbands, gleichberechtigt mit dem restlichen Vorstand.


§3 Beschlussfassung

(1) Beschlüsse im Vorstand werden nur einstimmig von allen Vorstandsmitgliedern gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder.

(2) Beschlussfähigkeit herrscht, wenn der gesamte Vorstand anwesend ist.

(3) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Kompetenzbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen.

(4) Jedes Vorstandsmitglieder ist für den Beschluss von Rechtsgeschäften zeichnungsberechtigt, sofern dadurch keine Verpflichtungen für die Partei entstehen, die eine Betragsgrenze von insgesamt 50,00 EUR (fünfzig Euro) überschreiten. Dies ist dem gesamten Vorstand innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen.

(5) Sind Sach- oder Vermögenswerte des Kreisverbandes von insgesamt über € 50,00 betroffen, so beschließt der gesamte Vorstand über den Antrag.

(6) Anträge an den Vorstand können gestellt werden, von Vorständen der über- und nachgeordneten Gliederungen der Piratenpartei Deutschland, sowie der Jungen Piraten Deutschlands und den Mitgliedern des Kreisverbands Allgäu-Bodensee der Piratenpartei Deutschland.

(7) Anträge sind bis spätestens 24 Stunden vor einer Vorstandssitzung einzureichen, um in der folgenden Vorstandssitzung behandelt werden zu können. Über Ausnahmen entscheidet der Kreisvorstand.

(8) Anträge an den Kreisvorstand können im Wiki unter https://wiki.piratenpartei.de/BY:Allgaeu-Bodensee/Vorstand/Anträge oder per E-Mail gestellt werden. Per E-Mail eingegangene Anträge werden auf geeignete Weise unverzüglich öffentlich (ggf. anonymisiert) dokumentiert.

(9) Der Vorstand bestätigt den Eingang des Antrages per Rückantwort (E-Mail).


§4 Vorstandssitzungen

(1) Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Kreisverbandes verlangt, so ist eine Sitzung nach § 4 (6) der Satzung unverzüglich einzuberufen. Voraussetzung für das Verlangen ist die Stimmberechtigung der verlangenden Piraten.

(2) Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden mit einer angemessenen Frist einberufen. Vorstandssitzungen finden vierwöchentlich statt. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristig erfolgen.

(3) Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen kann der Vorstand beschließen, dass Teile oder die gesamte Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden.

(4) Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 14 Tagen abgehalten werden.

(5) Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut elektronisch aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.


(6) Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär via E-Mail und über seine Mailingliste.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

(1) Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Bezirksverband obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten des Kreisverbandes in dieser Datenbank zu pflegen.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert.

(3) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§6 Reisekostenerstattung

(1) Reisekosten werden nur bei Wahrnehmung einer durch den Vorstand oder des Parteitages einer Gliederung beauftragten Tätigkeit erstattet.

(2) Die Erstattung richtet sich, sofern keine weiteren Regelungen vorliegen, nach http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen:Reisekostenerstattung


§7 Postalische Adresse

Die postalische und ladungsfähige Adresse des Kreisverbands Allgäu-Bodensee ist: Piratenpartei Deutschland Kreisverband Allgäu-Bodensee Theodor-Aufsberg-Str. 25, 87527 Sonthofen



Diese Geschäftsordnung wurde auf der konstituierenden Sitzung des 5. Kreisvorstandes am 05.08.2015 in Sonthofen beschlossen.