Archiv:2011/Stammtisch Ulm/Aktionen/LTW11-Plakatierung

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Wahlkreis 64 Ulm

Gemeinde
Anfrager
Regelung
Anzahl (Wand/Ständer)
Kosten/sinnvoll
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
Balzheim Laser keine besonderen Auflagen
Blaustein Laser Besonderheit: Anschrift und Rufnummer auf dem Plakat Laternen und 8 Plakatwände ab 15. Februar 4 Tage
Dietenheim Laser Genehmigung liegt vor
Erbach Laser 5 Plakate je Ortsteil 10/je 5 Ab 7. Februar
Hüttisheim Laser Genehmigung liegt vor, 2 Huettisheim, 1 Humlangen 0/3 "zeitnah"
Illerkirchberg Laser nichts besonderes ? nach der Wahl
Illerrieden Laser Genehmigung per Mail - 6/Ortsteil 3 x 6 sofort 1 Woche
Schnürpflingen Laser Erlaubnis erteilt, keine Auflagen
Staig Laser keine Genehmigung erforderlich, keine Auflagen Ab Januar "zeitnah"
Stadtkreis Ulm Laser teilweise komplettes Verbot, siehe http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Plakatulm.jpg In der City Verbot an Bäumen und Baumgittern, siehe http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Plakatulm2.jpg 250 + 45 Papier - 13. Februar 28. März

Zur besseren Uebersicht der Stadtkreis Ulm in seine Quartiere unterteilt:

Gemeinde
Anzahl (Wand/Ständer)
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
11 Mitte
12 Oststadt
13 Böfingen
14 Weststadt
15 Eselsberg
16 Söflingen
17 Grimmelfingen
18 Wiblingen
19 Donautal
20 Jungingen
21 Unterweiler
22 Mähringen
23 Eggingen
24 Ermingen
25/26 Donaustetten/Goegglingen
27 Einsingen
28 Lehr

Wahlkreis 65 Ehingen

Fertig
Gemeinde
Anfrager
Wer machts?
Wer hilft?
Wann?
Regelung
Anzahl (Wand/Ständer)
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
Allmendingen Sunnyx Sunnyx Wahlplakate dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Wahllokalen aufgehängt werden.

Die Wahllokale befinden sich - Bürgerhaus, Hauptstraße 18, 89604 Allmendingen - GHWRS Allmendingen, Marienstraße 18, 89604 Allmendingen - Rathaus in Ennahofen, Ennostraße 27, 89604 Allmendingen-Ennahofen - Rathaus in Grötzingen, Grießtalstraße 2, 89604 Allmendingen-Grötzingen - Rathaus in Weilersteußlingen, Steisslinger Straße 16, 89604 Allmendingen-Weilersteußlingen - Rathaus in Schwörzkirch, Hochsträß 18, 89604 Allmendingen-Schwörzkirch - Rathaus in Altheim, Hauptstraße 15, 89605 Altheim

Es gibt keine Begrenzung. Ab Sofort Spätestens 4 Tage nach der Wahl.
Altheim Sunnyx
Altheim (Alb) Sunnyx Kann überall plakatiert werden. Grundsätzliche Bestimmungen beachten. Kostet 20,00 Euro. Plakatieren Ja/Nein? 5 Stk. ab sofort 3 Tage nach der Wahl
Amstetten Sunnyx An Laternen an denen bereits ein Plakatrahmen befestigt ist darf nicht plakatiert werden. PLAKATE MÜSSEN MIT DEN ROTEN, SELBSTKLEBENDEN SIEGEL-PUNKTEN GEKENNZEICHNET SEIN! Sind in meinen Unterlagen! In den Ortsteilen Bräunisheim, Hofstett-Emerbuch, Reutti, Schalkstetten und Stubersheim können jeweils 2 Plakate angebracht werden. in Amstetten entlang der B 10 3 Plakate. Jeweils 2 Plakat in den Ortsteilen Bräunisheim, Hofstett-Emerbuch, Reutti, Schalkstetten und Stubersheim. Keine (!) entlang der Lonetal- und Industriestraße! Ab Sofort 4 Tage nach der Wahl
Asselfingen Sunnyx Regelungen in der Genehmigung. Nichts besonderes außer den Üblichen. max. 3 Plakate im Gemeindegebiet ab 14.2.2011 14 Tage nach der Wahl
Ballendorf Sunnyx
Beimerstetten Sunnyx Keine Plakatierung im Bereich der ev. Petrus Kirche (Breitinger Straße). Bei Fußwegen Mindesthöhe 2,40m beachten. Keine Verkehrsbehinderung(Ampeln, Schilder...) Keine Begrenzung 01.03.2011 3 Tage nach der Wahl
Berghülen Sunnyx Zorki Genehmigung unterwegs. Nicht plakatiert werden darf rund um die Wahllokale Keine Begrenzung ab sofort "baldmöglichst nach der Wahl"
Bernstadt Sunnyx
Blaubeuren Sunnyx Entsprechende Plakatwände werden vom städt. Bauhof an folgenden Stellen aufgestellt:

Blaubeuren, Alberstraße bei Blautopf-Schule,
Blaubeuren, Marktstraße, Einmündung B 28
Gerhausen, Hauptstraße (B 28) bei Fa. Bux,
Stadtteil Asch, Ortsmitte,
Stadtteil Beiningen, Ortsmitte,
Stadtteil Pappelau, Ortsmitte,
Stadtteil Seißen, Ortsmitte,
Stadtteil Sonderbuch, Ortsmitte,
Stadtteil Weiler, Ortsmitte.

Plakatieren an Lichtmasten, Brückengeländer Ampeln oder Verkehrszeichen ist im gesamten Stadtgebiet von Blaubeuren grundsätzlich verboten.

Anderweitig unerlaubt angebrachte Plakate werden durch den städt. Bauhof entfernt und die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Keine 4 Wochen vor der Landtagswahl "nach der Wahl"
Börslingen Sunnyx
Breitingen Sunnyx Kosten 20,- ! Darf nur in der Durchgangsstraße Neenstetter Straße plakatiert werden max. 2 Plakate 14 Tage vorher umgehend
Dornstadt Sunnyx keine besonderen Auflagen unbegrenzt Zeitraum kann/muss noch frei gewählt werden Zeitraum kann/muss noch frei gewählt werden
Teilweise OK:Dettingen, Dintenhofen, Deppenhausen, Weisel 12.02.11 Ehingen (Donau) Sunnyx Sunnyx Hilfe? Teil 12.02.11 Rest am 19.02.2011 Bis 50 Meter vom Wahllokal entfernt darf nicht plakatiert werden. Keine Begrenzung ab 27.01.11 1 Woche nach der Wahl
Emeringen Sunnyx Sunnyx
Emerkingen Sunnyx Sunnyx
Griesingen Sunnyx Sunnyx
Grundsheim Sunnyx Es kann an Straßenbeleuchtungsmasten plakatiert werden, es dürfen dadurch keinerlei Sichthindernisse an Kreuzungen und Ausfahrten entstehen. Sofern auf Privatgrundstücken plakatiert werden soll sind die Eigentümer zu befragen. max. 2-4 ab sofort innerhalb von 5 Tagen nach der Wahl
Hausen am Bussen Sunnyx
Heroldstatt Sunnyx Von der Gemeinde Heroldstatt werden unterhalb des Rathauses

Plakattafeln aufgestellt. Das Plakatieren ist nur an dieser Stelle erlaubt. Pro Partei wird eine Plakatfläche von 1,25m x 1,25m zur Verfügung gestellt.

Anzahl ergibt sich aus 1,25m x 1,25m ca. 4 Wochen vor der Landtagswahl 2-3 Tage nach der Wahl
Holzkirch Sunnyx
6 Stück angebracht Laichingen Sunnyx East Ab Mitte Februar werden zwei Plakatträger aufgestellt, auf denen die Parteien, die für die Landtagswahl zugelassen sind bis zu drei Plakate aufkleben darf. Hier wird nicht von Seiten der Stadt eingeteilt. Wer zuerst kommt, darf den vorhandenen Platz in Anspruch nehmen. Die Plakatträger werden am Ortseingang aus Richtung Feldstetten und im Einfahrtsbereich in die Kernstadt aus Richtung Machtolsheim kommend aufgestellt. Kernstadt 10 Plakate und in den Ortsteilen jeweils 5 Plakate ab 1. Februar 2011 bis zum 31.03.2011
Langenau Sunnyx Schriftliche Genehmigung erhalten - wird nachgetragen. Anzahl in der Regel nicht begrenzt ab 01.02.2011 innerhalb einer Woche nach der Wahl
Lauterach Sunnyx Sunnyx
Lonsee Sunnyx Bobbyspon Die üblichen Regelungen verwenden. Max. 10 in allen Gemeinden zusammen, Urspring und Lonsee dabei je 4. Ab sofort 3 Tage nach der Wahl
4 Stück angebracht Merklingen Sunnyx East
Munderkingen Sunnyx Sunnyx Hilfe? 19.02.2011 Übliche Regelungen beachten. kein Begrenzung aber nur ca. jede 7 Straßenlaterne nutzen. Keine Reihen. ab 27.01.11 3 Tage nach der Wahl
Neenstetten Sunnyx an Straßenlaternen oder Aufsteller anbringen. Jedoch nicht im Bereich des Dorfplatzes, da sich dort das Wahllokal befindet. max. 2 Plakate pro Partei ab sofort "zeitnah"
Nellingen Sunnyx Die üblichen Bestimmungen sind einzuhalten. Kein Begrenzung ab sofort 4 Tage nach der Wahl
Nerenstetten Sunnyx Gemeinde verzichtet auf die normalerweise anfallenden 20 EUR für die Genehmigung nach Widerspruch. Danke dafür. Beachtung der allgemeinen Regelungen. 5 Stk. ab sofort "unverzüglich"
Oberdischingen Sunnyx Sunnyx Kann mit Ausnahmen der Ortsmitte (Schloßplatz, Kirchplatz, Herrengasse) und der Kastanienallee an Lichtmasten entlang öffentlicher Straßen und Gehwege erfolgen. Nicht an Verkehrszeichen. Plakatwand vor dem Rathaus darf benutzt werden, wird aber 2 Tage vor der Wahl abgebaut (Wahllokal). Max 10 Stk. ab 01.03.2011 Keine Info. Mein Vorschlag: Innerhalb 1 Woche nach der Wahl gleich abhängen.(kann ich machen lurch)
Teilweise OK 15.02.11 Obermarchtal Sunnyx Sunnyx Hilfe? Teil 15.02.11 Keine außer den üblichen. 10 A1 ab sofort 10 Tage nach der Wahl
Oberstadion Sunnyx Sunnyx nur an Lichtmasten Hundersingen - 1 Plakat, Mühlhausen - 1 Plakat, Oberstadion - 2 Plakate (bitte nicht im Bereich des Krippenmuseums), Mundeldingen - 1 Plakat, Moosbeuren - 1 Plakat ab sofort spätestens 4 Tage nach der Wahl
Öllingen Sunnyx
Öpfingen Sunnyx Sunnyx Anschlagtafel in der Schulstraße an der Bushaltestelle, als spezielle Plakatierungswand. Es gibt keine speziellen Plätze wo keine Wahlwerbung sein darf. (Außer den üblichen (Straßenschilder, Ampeln...) max. 10 ab 27.02.2011 14 Tage nach der Wahl
Rammingen Sunnyx Gemeinde verzichtet auf die Gebühr von 25,00 EUR zugunsten der möglichen steigenden Wahlbeteiligung. Danke dafür. Genehmigung erhalten. Es gibt keine speziellen Plätze wo keine Wahlwerbung sein darf. (Außer den üblichen (Straßenschilder, Ampeln, außerhalb geschlossener Ortschaft, etc...) 5 Stk. 10.02.2011 01.04.2011
Rechtenstein Sunnyx Sunnyx Hilfe? Zwei spezielle Plakatwände - eine beim Rathaus, eine in der Ortsmitte - Karl-Weiss-Str. - ansonsten auch an Lampenmasten Keine Begrenzung Ab 01.02.2011 1-2 Wochen nach der Wahl
OK 12.02.11 Rottenacker Sunnyx Sunnyx Hilfe? 12.02.2011 am 19.02. Rest machen Es gibt keine speziellen Plakatwände. In der Regel werden die Wahlplakate an den Straßenbeleuchtungsmasten mittels Kabelbinder angebracht. Bitte keine Plakatierung darüber hinaus und auch nicht an anderen Stellen. Max. 10 Stk. Keine Vorgaben unmittelbar nach dem Wahltag
Schelklingen Sunnyx Sunnyx Plakatwände: Grünfläche zwischen Oberschelklinger Weg und Blaubeurer Straße (Zinkenplätzle), Zollerplatz, Einmündung Birkenweg in die Bahnhofstraße, Alemannenstraße westlich des Friedhofs, Ecke Bemmelbergergasse und Stadtschreibereistraße, Mörikestraße.

Hütten Plakatwand an der Ecke Poststraße und Schlossberg. Ingstetten an der Einmündung Kapellenstraße in die Karl-Ehrmann-Straße. Justingen in der Kirchstraße. Hausen in der Langengasse beim ehemaligen Farrenstall. Gundershofen beim Buswartehäuschen an der K7409. Sondernach an der K1331 gegenüber dem Rathaus. Schmiechen an der Ecke Schmiechstraße und Hauptstraße. Plakatierung auch an Lichtmasten innerhalb geschlossener Ortschaften sekundär gestattet.

Keine Begrenzung ab dem 12.02.2011 4 Tage nach der Wahl
Setzingen Sunnyx
Untermarchtal Sunnyx Sunnyx Keine Begrenzung ab dem 07.03.11 innerhalb 4 Tagen
OK 12.02.11 Unterstadion Sunnyx Sunnyx 12.02.11 Es kann an Straßenbeleuchtungsmasten plakatiert werden, es dürfen dadurch keinerlei Sichthindernisse an Kreuzungen und Ausfahrten entstehen. Sofern auf Privatgrundstücken plakatiert werden soll sind die Eigentümer zu befragen. max. 2-4 ab sofort innerhalb von 5 Tagen nach der Wahl
Unterwachingen Sunnyx
Weidenstetten Sunnyx Die üblichen Regelungen. max. 10 ab 10.02.2011 1 Woche nach der Wahl
Westerheim Sunnyx
Westerstetten Sunnyx - die Plakate sind sturm- und wettersicher aufzuhängen bzw. aufzustellen,

- sie dürfen weder den Straßenverkehr noch Fußgänger behindern und müssen regelmäßig auf Standfestigkeit, Beschädigungen und dergleichen untersucht werden und bei Bedarf erneuert bzw. beseitigt werden, - beachten Sie, dass nichts beschädigt wird und die Anbringung an Straßenlaternen mit Klebeband erfolgt,

4 ab sofort 4 Tage nach der Wahl

Wahlkreis 66 Biberach

Nördliche Hälfte
Aufsteller
Regelung
Anzahl (Wand/Ständer)
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
Laupheim Ritchie, Usubiff 16
Burgrieden Ritchie, Usubiff 2
Schwendi Ritchie, Usubiff 4
Wain Ritchie, Usubiff 2
Reinstetten Ritchie, Usubiff, Gunther 2 (Wände)
Mietingen Ritchie, Usubiff 2
Maselheim Ritchie, Usubiff 4
Schemmerhofen Ritchie, Usubiff 10
Warthausen Ritchie, Usubiff 2
Uttenweiler Ritchie, Usubiff 0
Riedlingen Ritchie, Usubiff 6
Langenenslingen Ritchie, Usubiff 4
Südliche Hälfte
Aufsteller
Regelung
Anzahl (Wand/Ständer)
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
Steinhausen (4 TO) Gunther, Manu 10
Ochsenhausen Gunther, Manu 8
Ochsenhausen Gunther 7 (Wände)
Goppertshofen Gunther, Manu 2
Laubach Gunther 2 (Wände)
Erlenmoos Gunther, Manu 4
Mittelbuch Gunther 2 (Wände)
Ummendorf Gunther, Bad_Dan 6
Hochdorf Gunther, Bad_Dan 2
Ingoldingen Gunther, Bad_Dan 2
Bad Schussenried Gunther, Bad_Dan 6
Bad Buchau Gunther, Bad_Dan 4
Ertingen Gunther, Bad_Dan 4
Mittelbiberach Gunther, Bad_Dan 2
Bergerhausen Gunther, Bad_Dan 2
Biberach Gunther, Bad_Dan 18
Biberach Stadt Biberach/Fa. Weber 33 (Wände)
SUMME Nord+Süd 168