BW:Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg/Protokolle/2014-01-22 - Protokoll 52. Kreisvorstandssitzung

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Protokoll der 52.Vorstandssitzung des Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg vom Mi, 22. Jan. 2014

Gliederung: Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg

Sitzung: 52.Vorstandssitzung

Datum: Mi, 22. Jan. 2014

Ort: Heidelberg, Übertragung per Mumble auf dem NRW-Server im Raum Baden-Württemberg --> Kreisverbände --> Rhein-Neckar_Heidelberg

anwesend: Sebi, Benni, Marco, Caro

nicht anwesend:

beschlussfähig: ja

Versammlungsleitung: Caro

Protokollführung: gemeinschaftlich (wie immer)

Beginn: 18:28

Ende: 20:28

Gäste: Wolf, Tobi, Xenija

Aufnahme: [ja Audio ] von Caro

nächste Sitzung: 2014-02-04, 19h


Tagesordnung

öffentlich

  • Tätigkeitsberichte
  • GO
  • AV Heidelberg
  • Übergabe und Administratives
  • Beauftragung Wolf Weidner für Finanzen
  • Beauftragung Mitgliederverwaltung
  • Truck-Event EU Wahl
  • Data Privacy Day
  • Ausschreibung Koordination Kommunalwahl
  • Auschreibung Pressearbeit: Verfassen von PMs
  • Termin für nächste Sitzung

nicht öffentlich

  • Antrag auf ermässigten Mitgliedsbeitrag

Was bisher geschah (aka Tätigkeitsberichte)

  • Caro vermutet, dass es keine Tätigkeitsberichte gibt. Außer gewählt werden ist nix passiert. Dementsprechend hat der neue KVor auch noch nicht über Geld verfügt und keine Spenden im Namen der Partei angenommen.

Caro

Ich habe nicht eigenständig über Geld des KV verfügt.
Ich habe keine Geldspenden im Namen der Partei angenommen.

Benni

Ich habe nicht eigenständig über Geld des KV verfügt.
Ich habe keine Geldspenden im Namen der Partei angenommen.

Marco

Ich habe nicht eigenständig über Geld des KV verfügt.
Ich habe keine Geldspenden im Namen der Partei angenommen.

Sebi

Ich habe nicht eigenständig über Geld des KV verfügt.
Ich habe keine Geldspenden im Namen der Partei angenommen.

Protokoll der letzten Sitzung

Protokoll der letzten KMV

Vorstandssegen: durch KMV abgesegnet

  • Dafür:
  • Dagegen:
  • Enthaltungen:
  • Protokoll angenommen

Nachtrag von Umlaufbeschlüssen

Vortrag KMV

Beschluss des Kreisvorstand Rhein-Neckar/Heidelberg vom 2014-01-18 #52-01: Vortrag KMV
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Beschluss hat mit Geld zu tun
Text:
Der Kreisverband lädt die elf piratenfraktion ein, um einen Vortrag auf der Kreismitlgiederversammlung zu halten. Dafür werden Reisekosten von bis zu 100,-€ übernommen
Geldmittel:
100€ (Haushaltsposten: Aktionen)
  1. 15yes.png: Wolf,Andreas,Xenija,Tobi
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

Unterstützung StopWatchingUS Heidelberg

Beschluss des Kreisvorstand Rhein-Neckar/Heidelberg vom 2014-01-18 #52-02: Unterstützung StopWatchingUS Heidelberg
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Beschluss hat mit Geld zu tun
Text:
Der Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg unterstützt das Bündniss StopWatchingUS Heidelberg mit 50,-€
Geldmittel:
50€ (Haushaltsposten: aktionen)
  1. 15yes.png: Wolf,Andreas,Tobi,Xenija
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

Finanzen

Stand vom

  • Kontostand Giro:
  • Kontostand Tagesgeld:
  • Barbestände: , davon Tellerspende :

Geldbewegungen:

  • keine unsererseits veranlasste (Stand 30.12.2013; seitdem keine den Anwesenden bekannte).

Mitgliederverwaltung

Änderungen seit der letzten Sitzung:

  • Austritte: 0
  • Eintritte: 1
  • Aktueller Stand: 257 Mitglieder
  • Beitragsminderungen: 1 Antrag, vom Vorstand angenommen

Beschlüsse

GO

Beschluss des Kreisvorstand Rhein-Neckar/Heidelberg vom 2014-01-22 #52-03: Beschluss der Geschäftsordnung für die Arbeit des 4. Vorstands
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Text:
Der Vorstand gibt sich die folgende Geschäftsordnung:

Der Vorstand

Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es ein anderes Vorstandsmitglied als Vertretung. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied auch ohne Bestimmung zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt, offizieller Schriftverkehr etc.) unverzüglich an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.

Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:

Stellvertretender Vorsitz gemäß Art. 22.1, 23.2 und 24.1 der Satzung ist der von der Mitgliederversammlung gewählte stellvertretende Vorsitz, der den höchsten prozentualen Stimmenanteil auf sich vereinen konnte. Bei Gleichheit der Stimmenanteile entscheidet das Los.

Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands
  • Funkfeuer (Pressekommunikation) (Vorsitz)
  • Ansprechpartner für Extern (2. stellvertretender Vorsitz)
  • Vorstandssitzungen (Vorsitz)
  • Vorbereitung der Mitgliederversammlungen (1. stellvertretender Vorsitz)
  • Kassenführung u.a. Spendenwesen und Mahnwesen (Schatzmeisterei)
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger (Schatzmeisterei)
  • Mitgliederverwaltung (1. stellvertretender Vorsitz und Schatzmeisterei)
  • Finanzwesen (Schatzmeisterei)
  • Koordinierung mit anderen Parteigliederungen (Vorsitz)
  • Archiv (Schatzmeisterei)
  • Posteingang (1. stellvertretender Vorsitz)
  • neue Mitglieder begrüßen und Erklärbär machen (1. stellvertretender Vorsitz und Schatzmeisterei)
  • Ansprechpartner IT (1. stellvertretender Vorsitz und Schatzmeisterei)
  • Kommunikation + Social Media (Vorsitz und 2. stellvertretender Vorsitz)
  • Moderation + Schlichtung (2. stellvertretender Vorsitz):
    • Vorstandsinterne Konflikte oder Konflikte mit dem Vorstand: wird ausgeschrieben
    • KV-Ebene: (2. stellvertretender Vorsitz)
  • Virtuelle Mitbestimmung (Vorsitz)
  • OTRS (alle)
  • Anfragen (alle)
Aufgabenverteilung außerhalb des Vorstands

Der Vorstand kann mit absoluter Mehrheit widerruflich Tätigkeitsbereiche auf andere Personen, insbesondere Mitglieder des Kreisverbandes, außerhalb des Vorstandes delegieren. Bislang wurden folgende Tätigkeitsbereiche delegiert:

Finanzverwaltung

Regelung zu Ausgaben aus KV-Mitteln

Jedes Vorstandsmitglied kann in dringenden Fällen einmalig (bis zum Beschluss des Vorstands) eine Ausgabe bis zu einer Höhe von 50,- Euro selbstständig beschließen. Sollte sich der Vorstand dieser Ausgabe nicht anschließen, so kommt das Vorstandsmitglied, welches die Ausgabe getätigt hat, für diese Ausgabe aus eigenen Mitteln auf. Bei Beträgen von über 100,- Euro müssen grundsätzlich drei Angebote eingeholt werden, sofern es mehr als einen Anbieter gibt. Ausgenommen hiervon sind Reisen oder eine besondere Dringlichkeit. Diese besondere Dringlichkeit wird mit einer 2/3-Mehrheit per Beschluss durch den Vorstand festgestellt. Die Genehmigung von Ausgaben ist per Umlaufbeschluss möglich. Diese Regelungen gelten nicht für die Ausgaben von bis zu 50,- Euro, die in den Haushaltsposten Vorstandsarbeit fallen. Hierfür gelten die Regelungen der Landes- und Bundessatzung und des Parteiengesetzes. Geldmittel dürfen nur beschlossen werden, wenn ein Verantwortlicher im Rahmen der Abstimmung genannt wird. Diese Person trägt Sorge dafür, dass die bereitgestellten Mittel im Sinne des Beschlusses verwendet werden.

Vorstandssitzungen

Der Vorstand hält in der Regel alle zwei Wochen, mindestens jedoch einmal im Monat eine Vorstandssitzung ab. Reale und virtuelle Treffen sind gleichberechtigt. Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 3 Werktagen per E-Mail eingeladen. Anstelle einer Einladung per persönlicher E-Mail kann auch eine E-Mail an die Mailingliste rhein-neckar@lists.piratenpartei.de erfolgen. Sobald der Termin und der Ort feststehen, werden diese zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Die Sitzungen des Kreisvorstandes sind grundsätzlich öffentlich. Interessierte Personen können ohne gesonderte Zulassung der Sitzung des Kreisvorstandes als Gäste beiwohnen. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. In begründeten Fällen können, durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nicht öffentlich abgehalten werden.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge und Beschlüsse im Wortlaut, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden wenigstens eine Person bestimmt, die das Protokoll führt. Ein gemeinschaftlich geführtes Protokoll ist zulässig. Das Protokoll wird den Vorstandsmitgliedern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt und ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung in digitaler Form zu veröffentlichen. Das Protokoll ist von allen anwesenden Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Alle unterzeichneten Originale der Protokolle sind durch das Vorstandsmitglied mit dem Tätigkeitsbereich "Archiv" zu lagern. Gemäß §4 Absatz (2) der Bundessatzung können Beschlüsse des Vorstandes durch eine Vorstandsmehrheit als Interna gekennzeichnet werden. Diese werden - zusammen mit der Begründung des Verschlusses - protokolliert, der entsprechende Protokollabschnitt wird nicht veröffentlicht. In dem veröffentlichten Protokoll ist auf die Existenz von Interna hinzuweisen.

Beschlussfähigkeit und Abstimmungen

Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit. Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig. Ein Beschluss außerhalb von Vorstandssitzungen (Umlaufbeschluss) gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder diesem zugestimmt hat. Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden dokumentiert, auf der nächsten Vorstandssitzung vorgestellt und dem Protokoll dieser Sitzung beigefügt.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes können per E-Mail an den Vorstands-Verteiler: vorstand@piraten-rhein-neckar-heidelberg, per Post an die Adresse des Kreisverbandes gesendet oder einem Vorstandsmitglied persönlich in Textform an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst in der nächsten Sitzung behandelt.

Kreismitgliederversammlungen

Kreismitgliederversammlungen werden gemäß Artikel 11 der Kreisverbandssatzung einberufen.

Mitgliederverwaltung

Aufnahme neuer Mitglieder

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern (den Mitgliedsantrag) entscheidet der Vorstand per Umlaufbeschluss. Gibt es von einzelnen Vorstandsmitgliedern hierbei Bedenken, wird dies unverzüglich dem gesamten Vorstand angezeigt. Bei Versammlungen mit Akkreditierung besteht kein Anspruch auf Aufnahme vor Ort (und dem daraus eventuell resultierenden Stimm- oder Wahlrecht).

Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliedsdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Bundesvorstand verwaltet. Zugriffsrecht auf die Daten der Mitglieder des Kreisverbands Rhein-Neckar/Heidelberg haben die mit der Mitgliederverwaltung betrauten Personen. Der Vorstand kann mit absoluter Mehrheit weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliedsdaten gewähren. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein, protokolliert werden und ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden. Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch unberechtigte Personen auszuschließen. Nicht mehr benötigte Daten werden nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfristen (z.B. 10 Jahre nach §147 AO) unverzüglich gelöscht.

Tätigkeitsbericht

Die Mitglieder des Kreisvorstandes erstatten einzeln und als Gruppe bei jeder Kreismitgliedversammlung Bericht, falls der letzte Bericht im Rahmen einer Kreismitgliederversammlung mindestens sechs Monate her ist oder bei der Kreismitgliederversammlung Vorstandswahlen stattfinden. Die Tätigkeitsberichte sind im Vorfeld zu veröffentlichen.

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Der Tätigkeitsbericht des Vorstandes umfasst insbesondere Berichte über

  • wichtige Entscheidungen des Vorstandes
  • die Anzahl und Art der Vorstandssitzungen
  • die Mitgliederentwicklung und die Entwicklung der Verbandsstruktur
  • die Tätigkeiten der jeweiligen Vorstandsmitglieder im Rahmen der ihnen in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Tätigkeitsbereiche, wobei jedes Vorstandsmitglied den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen hat
  • Regelungen und Erfahrungen zur innerparteilichen Kommunikation

Sonstiges

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Beschluss in Kraft.

Verschwiegenheitserklärung gemäß §3

Hiermit verpflichte ich mich, über alle persönlichen Informationen und Angelegenheiten – Namen u.a. personenbezogene Daten, Äußerungen, Ereignisse etc., die mir im Rahmen des nicht öffentlichen Teils der Kreisvorstandssitzung bekannt werden – gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Aufzeichnungen über im nicht öffentlichen Teil der Kreisvorstandssitzung erhaltene Informationen werde ich so aufbewahren, dass sie für Dritte unzugänglich sind, und werde sie unverzüglich vernichten, sobald der Zweck ihrer Aufbewahrung hinfällig geworden ist. Berichte über Inhalte des nicht öffentlichen Teils der Kreisvorstandssitzung, die ich in der Öffentlichkeit gebe, müssen so verfasst sein, dass die Identität beteiligter Personen aus ihnen für Dritte nicht kenntlich wird. Diese Verpflichtung kann nur aufgehoben werden, wenn die betroffene Person mich ausdrücklich und in Textform von ihr freistellt und einer Weitergabe der sie betreffenden Daten zustimmt. Diese Zustimmung werde ich mindestens 6 Monate nach dem Datum ihres Ausstellens aufbewahren. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit belegbar abseits des nicht öffentlichen Teils der Kreisvorstandssitzung bekannt waren, oder die es unabhängig von dieser Sitzung werden; im letzteren Fall ab dem Moment ihrer Bekanntwerdung. Ebenso gilt sie nicht, sofern ich zu ihrer Einhaltung gegen Gesetze verstoßen müsste, die Vorrang vor einer freiwilligen Verpflichtung haben. Die Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des nicht öffentlichen Teils der Kreisvorstandssitzung bestehen.


Datei:Verschwiegenheitserklärung KV RNHD.pdf

Geldmittel:

  1. 15yes.png: 4
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: einstimmig

AV Heidelberg

Beschluss des Kreisvorstand Rhein-Neckar/Heidelberg vom 2014-01-22 #52-04: Aufstellugsversammlung für die Kommunalwahl 2014 in Heidelberg
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Beschluss hat mit Geld zu tun
Text:
Durch Beschluss der KMV 2014.1 ist der Vorstand angehalten, eine AV in Heidelberg zu organisieren. Wir wollen eine Aufstellungsversammlung am 14.02.2014 abhalten. Das verantwortliche Vorstandsmitglied ist Caroline Eickhoff.
Geldmittel:
100 (Haushaltsposten: Aufstellungsversammlung)
  1. 15yes.png: 4
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: einstimmig

Übergabe

  • Caro sammelt Zugangsdaten
  • Sebi gibt PGP-Schulung
  • Wolf übergibt Finanzdinge
  • Xenija hilft bei Sage und CRM
  • Sebi wendet sich an Sören für Email-Adressen und Zugänge zum Ticketsystem

Beauftragung Finanzen

Beschluss des Kreisvorstand Rhein-Neckar/Heidelberg vom 2014-01-22 #52-05: Beauftragung von Wolf für Hilfe bei Kassenprüfung der vorherigen Amtsperiode
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Text:
Der Vorstand beauftragt den ehemaligen Schatzmeister Wolf Weidner, an der Kassenprüfung seiner Amtsperiode mitzuarbeiten und gewährt ihm für diesen Zweck weiterhin Zugang zu den nötigen Unterlagen und Accounts.
Geldmittel:
  1. 15yes.png: 4
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

Beauftragung Mitgliederverwaltung

Beschluss des Kreisvorstand Rhein-Neckar/Heidelberg vom 2014-01-22 #52-06: Beauftragung für Mitgliederverwaltung von Wolf und Xenija
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Text:
Der Vorstand beauftragt Xenija Wagner und Wolf Weidner, die Mitgliederverwaltung weiterzuführen, bis der neue Vorstand in der Lage ist, dies selbst zu übernehmen. Hierzu erhalten sie bis dahin Zugriff zu allen notwendigen Unterlagen und Accounts.
Geldmittel:
  1. 15yes.png: 4
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

Truck-Event EU-Wahl

Beschluss des Kreisvorstand Rhein-Neckar/Heidelberg vom 2014-01-22 #52-07: Truck-Event EU-Wahl
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Text:
Der Vorstand unterstützt die Aktion, eine gemeinsame Wahlkampfveranstaltung zusammen mit dem KV Mannheim und KV Ludwigshafen zu organisieren. Hierzu soll ein Truck angemietet werden und Europa-Kandidaten eingeladen werden. Hieran wollen wir uns auch, unter Vorbehalt einer konkreten Finanzplanung, angemessen finanziell beteiligen.
Geldmittel:
  1. 15yes.png: 4
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: verantwortlich: Marco

StopWatchingUs Demo

Beschluss des Kreisvorstand Rhein-Neckar/Heidelberg vom 2014-01-22 #52-08: Demo zum Data Privacy Day von StopWatchingUs Heidelberg
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Text:
Der Vorstand ruft mit zur Demo der StopWatchingUs Heidelberg zum Data Privacy Day auf und unterstützt diese. Wolf Weidner wird beauftragt, die Koordination weiterzuführen.
Geldmittel:
  1. 15yes.png: 4
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

Ausschreibungen

Die Ausschreibungen sollen erarbeitet und per Umlaufbeschluss beschlossen werden.

Termin für nächste Sitzung

04.02.14, 19h

Antrag auf ermässigten Mitgliedsbeitrag (nicht öffentlich)

Der Vorstand beschließt, einem Mitglied Beitragsminderung zu gewähren.

Unterschriften der anwesenden Vorstandsmitglieder

Caroline Eickhoff
Benjamin Roth
Marco Neubauer
Sebastian Bork