BW:Kocher-Jagst-Piraten/Kreismitgliederversammlungen/01 März 2017

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Ort und Zeit

Wann:
Mittwoch, 01.03.2017
Akkreditierung ab 19:00 Uhr
Beginn 19:15 Uhr


Wo:
Beat Bowl Bowling-Center
Wittauer Str. 1
74564 Crailsheim


Karte: https://goo.gl/maps/TPJxTyQ456L2


Akkreditierung

Zur Akkreditierung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

Akkreditiert werden können alle Mitglieder des Kreisverbands Schwäbisch Hall, die mit den Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind. Der Beitrag kann auch am Tag der Veranstaltung in bar entrichtet werden. Bei Überweisung des Beitrags nach dem 15.02.2017 bitte zur Sicherheit einen Zahlungsnachweis mitbringen.

Die Beitragszahlung vorzugsweise auf das zentrale Beitragskonto der Piratenpartei entrichten:

Empfänger:   Piratenpartei Deutschland

Kreditinstitut:   Deutsche Skatbank
Kontonummer:      4796586
Bankleitzahl:     83065408

IBAN:             DE60 8306 5408 0004 7965 86
BIC:              GENODEF1SLR

Verwendungszweck: MB2017 + Mitgliedsnummer + Name


vorläufige Tagesordnung

Vorläufige Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Wahl der Versammlungsämter
  3. Abstimmung über die Geschäftsordnung
  4. Abstimmung über die Tagesordnung
  5. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
  6. Bericht der Rechnungsprüfung
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Satzungsänderungsanträge, Diskussion über Zukunft des
    Kreisverbandes, Abstimmung über Auflösung des Kreisverbands
  9. ggf. Neuwahl des Kreisvorstandes
  10. ggf. Wahl der Kassenprüfung
  11. ggf. Sonstige Anträge
  12. ggf. Anträge an den Vorstand
  13. Sonstiges

Satzungsänderungsanträge

Ladungsform

Der Parteitag möge beschließen den Art.12 (3) wie folgt zu ändern:
alt:
(3) Die Ladung gilt als rechtskräftig bewirkt, wenn sie form- und fristgerecht als elektronisches Rundschreiben, soweit das Mitglied dem zugestimmt hat, an die jeweils letzte bekannte E-Mail-Adresse der zu Ladenden abgesandt wurde; ist bei einem zu Ladenden keine E-Mail-Adresse bekannt oder hat das Mitglied der elektronischen Einladung nicht zugestimmt, dann gilt seine Ladung als bewirkt, wenn sie rechtzeitig in schriftlicher Form per Post an ihn abgesandt wurde. Dem Ladenden bleibt es unbenommen, die Ladung und ggf. ihre Anlagen auch anderweitig zu veröffentlichen.
neu:
(3) Die Ladung gilt als rechtskräftig bewirkt, wenn sie form- und fristgerecht als E-Mail versendet und auf der Kreis- und/oder Landeshomepage veröffentlicht wurde.

Begründung:
Die Änderung der Art der Einladung wäre die Umsetzung der BPT und LPT Beschlüsse auch auf KV Ebene. Dort wurde bereits beschlossen, dass zu den jeweiligen Parteitagen nur noch per Mail und Veröffentlichung auf der Homepage eingeladen wird. Aufstellungsversammlungen zu Wahlen sind davon NICHT betroffen. Es geht hierbei ausschließlich um die Kreisparteitage.

KPT

Der Parteitag möge beschließen den Art.12 (1) wie folgt zu ändern:
alt:
(1) Die Versammlung wird einberufen durch die Ladung aller stimmberechtigten Mitglieder; sie muss mindestens enthalten: 1. Den Anlass der Einberufung 2. das kalendarische Datum 3. den genauen Ort (postalische Adresse) 4. die genaue Uhrzeit der Akkreditierung, Beginn und geplantes Ende der Versammlung 5. die vorläufige Tagesordnung 6. Angaben dazu, wo bereits vorliegende Anträge in Textform aufzufinden und einzusehen sind 7. Namen und Amtsbezeichnung des Ladenden. Die Ladung kann weitere sachdienliche Angaben enthalten.
neu:
(1) Die Versammlung wird einberufen durch die Ladung aller Mitglieder; sie muss mindestens enthalten: 1. Den Anlass der Einberufung 2. das kalendarische Datum 3. den genauen Ort (postalische Adresse) 4. die genaue Uhrzeit der Akkreditierung, Beginn und geplantes Ende der Versammlung 5. die vorläufige Tagesordnung 6. Angaben dazu, wo bereits vorliegende Anträge in Textform aufzufinden und einzusehen sind 7. Namen und Amtsbezeichnung des Ladenden. Die Ladung kann weitere sachdienliche Angaben enthalten.

Begründung:
Ich halte die Beschränkung nur stimmberechtigte Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung zu laden schlicht für nicht zulässig.