BW:Bezirksverband Stuttgart/Bezirksparteitag 2016

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Der Parteitag 2016 des Bezirksverbandes Stuttgart

Ort und Zeit

Datum :10.7.2016

Zeit: Beginn 11:30 Uhr, Akkreditierung ab 11:15 Uhr
Ort: in der Landesgeschäftsstelle #S53 in Stuttgart

Anfahrt

Adresse: Landesgeschäftsstelle #S53 in Stuttgart
Stöckachstr. 53
70190 Stuttgart

Teilnehmer

Zur Teilnehmerliste.

Tagesordnung (vorläufig)

  1. Begrüßung
  2. Wahl der Versammlungsleitung
  3. Wahl des Wahlleiters
  4. Bestimmung der Wahlhelfer
  5. Wahl der Protokollanten
  6. Abstimmung über die Geschäftsordnung
  7. Abstimmung über die Tagesordnung
  8. Bericht der Rechnungsprüfer
  9. Tätigkeitsberichts des Vorstandes
  10. Entlastung des Vorstandes
  11. Satzungsänderungsanträge
  12. Sonstige Anträge
  13. Fragen an die Kandidaten und Vorstandswahl
  14. Wahl der Rechnungsprüfer 2016/2017
  15. Anträge an den Vorstand
  16. Sonstiges

Der Bezirksparteitag endet voraussichtlich um 16 Uhr.

Geschäftsordnung (vorläufig)

Tätigkeitsbericht des alten Vorstandes

  1. Colorofthenight (Diskussion)
  2. Robert Merz
  3. Julian Beier

Kandidaten

Tragt Euch bitte ein, wenn Ihr für ein Amt oder mehrere kandidieren möchtet.

Auch Vorschläge sind gerne gesehen. Diese bitte in der dafür eingerichteten Rubrik eintragen. Nimmt der Vorgeschlagene an, trägt er sich darüber als Vorstandskandidat ein.

Parteitagsämter

  • Versammlungsleiter
    • Du?
  • Wahlleiter
    • Du?
  • Wahlhelfer (mind. 2)
    • Du?
  • Protokollant
    • Du?

Bezirksvorstand

Bitte möglichst mit Link auf das Wiki-Profil eintragen. Vorschläge können unten eingetragen werden.

  • Vorsitzender
    • Du?
  • Stellvertretende Vorsitzende

sonstige Ämter

  • Rechnungsprüfer
    • Du?

Vorschläge

Parteitagsämter

  • Versammlungsleiter
  • Wahlhelfer (mind. 2)
  • Protokollant

Bezirksvorstand

  • Vorsitzender
    • DU ?
  • Stellvertretende Vorsitzende
    • Susanna
    • Robert
    • Stoppe +1 +1
    • Julian
  • Bezirksschatzmeister
    • DU ?

sonstige Ämter

  • Rechnungsprüfer´
    • DU ?

Anträge

Satzungsänderungseinträge müssen mindestens eine Woche vor dem Bezirksparteitag schriftlich (E-Mail oder Brief) beim Vorstand eingegangen sein!

SÄA 001

Der Parteitag möge beschließen den §9b (2) wie folgt zu zu ändern

alt:

(2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt spätestens 13 Monate nach dem vorangegangenen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten sie beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) mindestens 2 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

neu:

(2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt spätestens 13 Monate nach dem vorangegangenen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten sie beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per E-Mail und Veröffentlichung auf der Homepage des Bezirks- und/oder Landesverbands mindestens 2 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

SÄA 002

Der Bezirksparteitag möge beschließen, nachstehende Paragraphen in die Bezirkssatzung einzufügen:

§7a Ortsgruppen (1) Mitglieder, welche ihren angezeigten Wohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde ohne Ortsverband haben, können eine Ortsgruppe gründen. Das Gebiet der Ortsgruppe entspricht einem oder mehrerer Städten oder Gemeinden. (2) Eine Ortsgruppe ist keine Gebietsgliederung im Sinne des § 7 PartG. Die Geschäfte werden weiterhin vom Kreis- bzw. Bezirksvorstand geführt. (3) Die Bildung einer Ortsgruppe erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung der im Gebiet der Stadt oder Gemeinde erfassten Mitglieder. (4) Die Mitglieder wählen den Organisationsvorstand bestehend aus einem Organisationsvorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Organisationsvorsitzenden und einem Organisationsschatzmeister. (5) Die von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder des Organisationsvorstandes werden vom Bezirks- bzw. Kreisvorstand entsprechend der Wahl beauftragt. Sie nehmen diese Funktion so lange wahr, bis der Bezirks- bzw. Kreisvorstand die Beauftragung widerruft, sie die Beauftragung zurückgeben oder die Mitglieder der Ortsgruppe einen neuen Organisationsvorstand wählen. (6) Der Organisationsvorstand muss über seine Sitzungen und Beschlüsse Ergebnisprotokoll führen. Die Protokolle müssen an den Bezirks- bzw. Kreisvorstand übermittelt und den Mitgliedern der Ortsgruppe an geeigneter Stelle bekannt gemacht werden. (7) Der Bezirks- bzw. Kreisvorstand beruft auf Beschluss des Organisationsvorstandes oder auf eigenen Beschluss hin die Ortsmitgliederversammlung der Orts ein. (8) Die Kommunalpolitik in ihrem Tätigkeitsgebiet ist eigene Aufgabe der Ortsgruppe.

§7b Finanzordnung für Ortsgruppen (1) Die Ortsgruppen werden im Haushalt des Bezirks- bzw. Kreisverbandes dezidiert berücksichtigt. (2) Die der Ortsgruppen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sollen sich daran orientieren, welche Gelder einem Ortsverband für das entsprechende Gebiet zustünden. (3) Mittel, die im Haushalt den Ortsgruppen zugeordnet sind a) können auf Beschluss des Organisationsvorstandes beim Bezirks- bzw. Kreisvorstand beantragt werden, b) müssen dem Kreis- bzw. Bezirksvorstand insbesondere bei Veränderungen am Haushalt mitgeteilt werden, c) müssen in ihrer Verwendung dem Parteizweck im Tätigkeitsgebiet der Ortsgruppen zu Gute kommen, d) gehen bei Gründung entsprechender Ortsverbände in deren Besitz über. (4) Der Organisationsschatzmeister ist für die Aufbewahrung aller Rechnungen und Belege verantwortlich. Diese müssen nach Aufforderung dem Bezirks- bzw. Kreisvorstand übergeben werden. Zu jedem Beleg muss der zugehörige Organisationsvorstandsbeschluss vermerkt werden. (5) Befindet sich eine Ortsgruppe im Tätigkeitsgebiet eines Kreisverbandes, ist dieser zur Bereitstellung der finanziellen Mittel der Ortsgruppe verpflichtet, sofern der Kreisvorstand nicht unter Angabe gewichtiger Gründe widerspricht.

Sonstiges

Verpflegung & Getränke

Was der Kühlschrank der LGS hergibt und diverse Lieferdienste.

Protokoll

Datei:Protokoll bzpt stuttgart 16.pdf.

Twitter

Hashtag: #bzpt16 oder #bzptdbzvsidlgs16