BW:Bezirksverband Freiburg/Kostenübernahmeregelung
Aus Piratenwiki
Generell gilt: Anträge sind _fünf Tage VOR_ Kostenanfall zu stellen. Dabei _MUSS_ sich der Antragsteller an die jeweiligen Regelungen für Anträge halten. Insbesondere muss auf die Form geachtet (ein Tweet ist _KEIN_ Antrag) werden und möglicherweise bestehende Fristen müssen eingehalten werden. Ablehnungen einer unter- oder übergeordneten Gliederung zur Kostenübernahme sind bei Beantragung mitzuteilen, ansonsten ist eine Kostenübernahme nicht möglich. Generell sollten die Anträge zuerst der untersten zuständigen Gliederung vorgetragen werden.
1. Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen wie Infoständen, Demos, etc. werden folgende Kosten von der Partei übernommen:
- Anmeldekosten
- Bearbeitungsgebühren
- Miete
- Nebenkosten
Regeln, die einzuhalten sind, um eine Kostenübernahme zu bekommen:
- Die Kostenübernahme ist unter Beachtung der geltenden Regelung zur Antragstellung beim Vorstand der untersten zuständigen Gliederung zu beantragen. Insbesondere muss der Vorstand über das Ziel und die erwarteten Kosten der Veranstaltung informiert werden.
- Nachträglich eingereichte Rechnungen werden nicht bezahlt.
- Regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen müssen nicht jedes Mal separat beantragt werden, sind jedoch im Antrag als revolvierend zu kennzeichnen.
- 50% der Kosten für die Veranstaltung müssen per Spenden finanziert werden. Diese sind im Vorfeld gegen Quittung an die jeweilige Gliederung auszuhändigen, die Gliederung bezahlt die Rechnung dann direkt.
- Rabatte sind, so weit möglich, auszunutzen, d.h. wenn mit einer Anmeldung mehrere Infostände angemeldet werden können, ist dies auch zu tun.
- Allgemein gilt, wie bei allen anderen Ausgaben auch: Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist einzuhalten.
- Der Vorstand kann mit Verweis auf das Budget auch Veranstaltungen ablehnen, die diese Kriterien erfüllen.
2. Reisekosten
Die Reisekostenübernahme gestaltet sich wie folgt:
- Ein Vorstandsbeschluss ist vorher notwendig.
- Die reinen Sachkosten wie Fahrkarten, Bezingeld gemäß Pauschale können als Sachspende eingebracht werden.
- Verpflegungskosten bis in Höhe von 24 EUR bei mindestens 24 Stunden
Abwesenheit und Übernachtungskosten bis zu einer Pauschale von 20 EUR sind nach vorherigem Beschluss erstattungsfähig. Siehe auch: http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung
- Sollen die Reisekosten neben den reinen Sachauslagen wie Fahrkarten, Benzingeld gemäß Pauschalen und ähnlichem, gespendet werden, fällt dies unter Aufwandsspende.
3. Sonstige Kosten
Alle weiteren Kosten können unter folgenden Bedingungen übernommen werden:
- Bei Plakatierungen im Wahlkampf fallen unter Umständen Gebühren für die Gemeinde an. Hier kann eine Kostenübernahme erfolgen, wenn rechtzeitig eine Anfrage an den Vorstand gestellt wird und die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind.
- Da der Begriff „sonstige Kosten“ im Zweifelsfall weit ausgelegt werden kann, wird hier jeder Vorstand im Einzelfall entscheiden müssen. Dabei sollen insbesondere das Kosten/Nutzen-Verhältnis und die jeweiligen Budgetplanungen berücksichtigt werden.
Von diesen Grundsätzen abweichende Regelungen können auf Antrag
getroffen werden.
