BW:Bezirksverband Freiburg/Kostenübernahmeregelung

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Reisekostenerstattung

Die Erstattung von Reisekosten ist hier geregelt, bitte prüfe also diese Seite, bevor du bei uns eine Erstattung beauftragst. http://wiki.piratenpartei.de/Schatzmeister/Reisekostenordnung

Anträge auf Kostenerübernahme

Ein anderer Antrag auf Kostenübernahme muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Name, Vorname
  • Zahlungsziel (Wann wird das Geld gebraucht?)
  • Kostenhöhe
  • Rechtzeitig frühe Beantragung
    • Die Beantragung der Erstattung muss rechtzeitig vor der Bestellung oder Ausgabe gestellt werden. Die Bestellung oder Ausgabe darf erst nach einem positivem Vorstandsbeschluss getätigt werden.
  • Falls die Gefahr besteht, dass das Budget überschritten wird, muss unverzüglich der Vorstand per eMail informiert werden.

Bedingungen für Kostenübernahme

Eine Rückerstattung gibt es nur gegen Beleg und bei unter folgenden Kriterien:

  • Die Belege sind grundsätzlich zeitnah einzureichen.
  • Rechnungsempfänger ist die Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Freiburg: das Original muss dem Bezirksverband vorliegen, dann können die Kosten direkt überwiesen werden.
  • Rechnungsempfänger ist jemand anderes oder niemand: Dann muss die Summe vom Antragsteller ausgelegt und dies mit Quittung belegt werden sowie eine Bestätigung von Auslagen ausgefüllt werden: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Formular-_Best%C3%A4tigung_von_Auslagen.pdf
  • Rechnungen, die an andere Organisationen adressiert sind, können nicht erstattet werden!

Hinweise

  • Die Senkung der Kosten durch das Sammeln von Spenden wird begrüßt. Spenden sind unverzüglich mit Name, Vorname und Anschrift (und ggfs. Verwendungszweck) des Spenders an den Schatzmeister weiterzuleiten, nur dieser stellt Spendenquittungen aus. Spenden mit unvollständigen Angaben werden als anonyme Spenden behandelt und sind nur bis 500 EUR zulässig.
  • Bei der Vergabe von Beauftragungen bemüht sich der Vorstand, ein angemessenes Budget in der Beauftragung zu vermerken, das nur bei Bedarf abgerufen werden kann.
  • Der Vorstand bemüht sich zudem um
    • die zeitnahe Bearbeitung des Antrags und Rückmeldung an den Antragsteller und
    • eine Begründung der Entscheidung.