BW:Arbeitsgruppen/Landtagswahl 2016/Wahlvorschlag

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Navigation – Vorbereitung in Baden-Württemberg zur Landtagswahl 2016


Wahlvorschläge

Formkriterien

Gemäß dem Landtagswahlgesetz und der Informationsbroschüre der Landeswahlleiterin, muss ein Wahlvorschlag eine Reihe von Formkriterien erfüllen.
Bei Verletzung eines der Formkriterien, ist der Wahlvorschlag ungültig! Eine vergessene Unterschrift (bsp. des Vorstandes oder eines Versammlungsleiters) kann uns daher die Wahl kosten.


Aufstellungsversammlung

Termin

  • Frühestens sind Aufstellungsversammlungen (um alle Probleme auszuschließen) ab dem 01. Februar 2015 möglich.

Einladung & Akkreditierung

  • Die Einladungsfrist richtet sich nach den Vorgaben der Satzung der jeweiligen Gliederung.
  • Zur Aufstellungsversammlung sind alle Parteiitglieder, die in den jeweiligen Wahlkreisen wahlberechtigt sind, rechtzeitig vorher in angemessener Form einzuladen - auf die Aufstellungsversammlungen ist explizit hinzuweisen.
    • Es gibt keine offizielle Definition von rechtzeitig und angemessen, aber da die Bundessatzung (entsprechend den Regeln für Parteitage) eine Frist von 6 Wochen für die Einladungen vorsieht, und die Landessatzung eine Frist von 4 Wochen sollten wir wohl eine 3 Wochen Frist nicht unterschreiten.
  • In S/MA/KA können die Bewerber in einer gemeinsamen Wahl gewählt werden. Ansonsten können gemeinsame organisatorische Veranstaltungen genutzt werden, es müssen aber getrennte Wahlen sein (und es muss darauf geachtet werden, dass nur die jeweils wahlberechtigten Mitglieder mitstimmen). Räumlich macht das Parteiengesetz keine Vorgaben, innerhalb "bestimmter Grenzen" kann also eine Versammlung auch außerhalb des Kreises stattfinden.

Akkreditierung

Bei der Akkreditierung sind folgende Punkte von Belang:

  • Feststellen, ob ein Pirat stimmberechtigt ist:
    • Die Person muss Mitglied in der Piratenpartei Deutschland sein.
    • Beitragsrückstände sind NICHT relevant! Entscheidend ist lediglich die Mitgliedschaft.
    • Die Person muss NICHT Mitglied in der ausrichtenden Gliederung (z. B. Kreisverband) sein.
  • Feststellen ob der Pirat im Wahlkreis Stimmberechtigt ist
    • Der Pirat muss den gemeldeten Hauptwohnsitz im Wahlkreis haben.
    • Der Pirat muss (am Tag der Aufstellungsversammlung) Volljährig sein.
  • Übergabe der Stimmkarte an diese Person.
  • Wenn mehrere Aufstellungsversammlungen am gleichen Ort stattfinden (keine Gemeinsame wie nur für S, KA und MA zulässsig) muss die Akkreditierung darauf achten, dass nur die richtige Stimmkarte (richtiger WK) vergeben wird.
  • Protokollierung der Anwesenden stimmberechtigten Piraten (pro WK).

Bei der Akkreditierung wird folgendermassen vorgegangen:

  • Es ist zu vermeiden dass Außenstehende Einblick in die Akkreditierungsliste erhalten (Datenschutz, Sicherheit)
  • Die Akkreditierungsliste (pro Aufstellungsversammlung aka Wahlkreis) wird vom Vorstand geliefert und enthält: Mitgliedsnummer, Name, Geburtsdatum (sekundäres Identifikationsmerkmal, Volljährigkeit), Zahlungstatus (evtl. Ausstände).
    Falls der Vorstand selbst die Akkreditierung vornimmt so kann die Liste auch die Anschrift und weitere Kontaktdetails enthalten (damit er diese mit dem Piraten auf Aktualität prüfen kann)
  • Meldet sich ein Pirat an, so wird anhand der Ausweispapiere geprüft ob er auf der Liste steht (Anhand Name und Geburtsdatum)
  • Es wird noch geprüft ob der Hauptwohnsitz (gemeldeter Wohnsitz in PA oder Pass) in dem erwarteten Wahlkreis liegt. Erst dann wird die Stimmkarte für den betreffenden Wahlkreis ausgehändigt und die Anzahl der Stimmberechtigten erhöht.
    • Im Reisepass ist nur der Wohnsitz ohne Anschrift enthalten, dies mag bei bestimmten Wahlkreisen nicht ausreichen. Hier also genau nachfragen ob der Pirat in entsprechendem Ortsteil wohnt, Personalausweis bevorzugen.

Falls Mitglieder die nicht auf der Akkreditierungsliste stehen sich melden und Akkreditiert werden wollen, so ist es nicht in allen Fällen möglich den Status zu prüfen (z.B. kein Onlinezugriff auf Mitgliedsdaten eines anderen Landesverbandes). Wenn es nicht möglich ist, so soll das (falsch zugeordnete) Mitglied einen Antrag ausfüllen und den Mitgliedsbeitrag entrichten. Der Vorstand wird dies dann im Nachgang der Veranstaltung klären (und ggf. Betrag zurückerstatten).

Abweichend von dieser Prozedur können auch Neumitglieder sich vor Ort anmelden:

  • Gäste die der Partei beitreten wollen können dies vor Ort durch Ausfüllen des Mitgliedsantrags und begleichen des Restbetrages für das Jahr (inkl. angefangener Monat) tun.
  • In diesem Fall muss auch geprüft werden, ob der gemeldete Wohnsitz (gemäß Ausweispapiere) im Wahlkreis liegt.
  • Stimmberechtigt sind nur volljährige Deutsche Staatsbürger.
  • Das Neumitglied erhält wenn alle Bedingungen erfüllt sind die Stimmkarte für den Wahlkreis, die Anzahl der Stimmberechtigten wird erhöht, Angaben zu Name, Wahlkreis und Geburtsdatum werden im Protokoll vermerkt (zusätzlich zur Verwahrung des Beitrittsformulars).

Die Person, die zuständig ist für die Akkreditierung, ist auch für die Barkasse und die Übersendung der Mitgliedsanträge an den Landesvorstand, sowie für die Übergabe der ordnungsgemäß geführte Liste der Wahlberechtigten/Anwesenden an den Protokollanten und die Übergabe der Anzahl der Stimmberechtigten an den Wahlleiter zuständig.

Die Akkreditierung sollte idealerweise bis kurz vor der Wahl möglich sein, Terminsetzung ist aber Anfangszeitpunkt der Versammlung.

Züsätzliche Empfehlungen: jeden Piraten ansprechen ob er auf der Stammtisch- und BaWü-Announce Liste ist und die AGs kennt. Ggf. kann auch der Beitragsstatus geprüft werden. Die innerparteiliche Stimmberechtigung ist jedoch nicht ausschlaggebend für die Akkreditierung!

Kandidatur

  • Als Bewerber oder Ersatzbewerber kandidieren kann jedes stimmberechtigte Mitglied der Partei - auch noch auf der Versammlung - welches im Wahlkreis wählbar ist.
  • Kandidaten sollten möglichst bei Bekanntgabe der Kandidatur eine amtliche Wählbarkeitsbestätigung vorlegen.
  • Kandidaten sollten möglichst bei Bekanntgabe der Kandidatur eine verbindliche Zustimmungserklärung abgeben.

Wahlvorgang

  • Die Wahl der Bewerber findet in geheimer Wahl statt - dies ist erst ab 3 Teilnehmern möglich.
  • Gewählt werden müssen ein Bewerber und ggf. ein Ersatzbewerber, sowie zwei Vertrauensleute. Letztere können in offener Wahl gewählt werden.

Sonstiges

  • Von der Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Hierfür gibt es ein Formular (Niederschrift der Versammlung), das vom Leiter und dem Protokollanten unterschrieben wird. Es empfiehlt sich aber, zusätzlich ein Detailprotokoll anzulegen, das Uhrzeiten und Beschlüsse (insbesondere VPs) festhält.
  • Zusätzlich wird eine eidesstattliche Versicherung verlangt, auf der der Versammlungsleiter und zwei von der Versammlung bestimmte Zeugen unterschreiben. Diese sollten stimmberechtigt sein. Protokollant und Wahlleiter bieten sich an.
  • Vor der Aufstellungsversammlung mit dem Kreiswahllieter Kontakt aufnehmen und Ihn fragen, ob er Formulare liefern kann. In der Regel schicken die KWL PDF Versionen der Formulare vom Kohlhammer Verlag.

Wahlvorschlag

  • Jeder Wahlvorschlag muss (inklusive aller Zusätze) bis spätestens 59. Tag bis 18:00 vor der Wahl beim Landeswahlleiter eingereicht sein. Allerdings dürfen die Vorschläge nicht VOR dem in der amtlichen "Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen" genannten Termin eingereicht werden.
  • Da die Wahl am (TBA) stattfindet ist spätester Einreichungszeitpunkt beim KWL (TBA), 18 Uhr
Eine frühzeitige Einreichung ist möglich und erwünscht.
  • Inhalt:
    • Wahlvorschlag (Anschreiben/Deckblatt)
      • Name der Partei und Kurzbezeichnung "Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)"
      • Jeweils für Bewerber und Ersatzbewerber: Familienname, Vorname (einer reicht), Beruf oder Stand, Tag d. Geburt, Geburtsort, Anschrift (Hauptwohnsitz)
        Bewerber und Ersatzbewerber müssen (erst) vor dem Wahltag, nicht bei der Aufstellugsversammlung die Volljährigkeit erreicht haben.
      • 2 Vertrauensleute (mit Name, Anschrift, Telefon- und Telefax (sofern vorhanden))
        Werden keine Vertrauenspersonen angegeben, so sind automatisch die ersten beiden Unterzeichner der Versammlung die Vertrauenspersonen
        Es ist sinnvoll und üblich, nicht aber notwendig, dass die Vertrauenspersonen andere als die Bewerber sind!
        Die Landeswahlleiterin empfiehlt Volljährigkeit für die Vertrauensleute bei der Aufstellungsversammlung.
      • Unterschriften von DREI Vertretern des LANDESvorstandes, darunter Vorsitzender oder Stellvertretender Vorsitzender - persönlich und handschriftlich
    • Anlagen: Zustimmungserklärung des Bewerbers und Ersatzbewerbers
    • Anlagen: Wählbarkeitsbescheinigung des Bewerbers und Ersatzbewerbers (ausgestellt durch Bürgermeisteramt)
    • Anlagen: 150 Unterstützerunterschriften
    • Anlage: Niederschrift (Formblatt, Unterzeichnet von Versammlungsleiter und Protokollant) über die Aufstellungsversammlung
    • Anlage: handschriftlich und persönlich unterzeichneter Versicherung über die Einhaltung der Vorschriften (s.o.) des Versammlungsleiters und zwei weiterer Vertreter
      (Unsere Beispiel-GO sieht Unterschriften von Versammlungsleiter, Wahlleiter und Protokollant vor. Alle drei sollten volljährig sein für diese Versicherung an Eides statt)
  • Eine frühere Einreichung ermöglicht es u.U. Formfehler im Wahlvorschlag noch zu korrigieren und erhöht somit die Chance zur Wahl zugelassen zu werden, auch bevor alle Unterschriften gesammelt wurden (s.u.).
  • Der Wahlvorschlag muß beim KWL noch nicht eingereicht werden um die Formulare für die Unterstützerunterschriften zu erhalten. Diese können nach der AV einfach Formlos unter Angabe der Bewerber (Name, Anschrift) und Partei (Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)) angefordert werden.


Unterstützerunterschriften

Pro Wahlvorschlag sind 150 (gültige) Unterstützerunterschriften einzureichen. Diese sind gemeinsam mit dem Wahlvorschlag einzureichen, können aber auch (bis zum Fristende) nachgereicht werden. Auch für diese gelten Formkriterien:

  • UUs dürfen frühestens nach der Aufstellungsversammlung gesammelt werden.
  • Dürfen ausschließlich auf den amtlichen Formblättern erfolgen, inklusive Unterschrift und Dienstsiegel.
    • Zur Anforderung der Formblätter erwarten die KWL in aller Regel ein Scan/Kopie der Niederschrift, der Zustimmungserklärungen und ggf. weiterer Anlagen des Wahlvorschlags.
    • Beim KWL nachhaken ob wir die Formulare als PDF zum Download anbieten dürfen, so dass jeder selber drucken kann. Viele erlauben es schon jetzt (LWO Änderung ist geplant). Die Landeswahlleiterin empfiehlt den KWL dieses Vorgehen (kann es aber nicht anweisen).
  • Der Unterstützer muss für den Wahlvorschlag wahlberechtigt sein (d.h. im Wahlkreis wohnen!)
  • Die Unterschrift des wahlberechtigten Unterstützers muss handschriftlich und persönlich erfolgen
  • Für jeden Unterstützer: Name, Vorname, Tag d. Geburt, Hauptwohnsitz, Tag d. Unterzeichnung. Das Formblatt benötigt weiterhin eine Wahlrechtsbescheinigung (kostenfrei vom Bürgermeisteramt)
  • Jeder Unterstützer darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen - sonst sind alle Unterschriften (dieses Bürgers) ungültig.

Andere Kriterien

Es sollte darauf geachtet werden, dass keine Situation entsteht, in der zwei Bewerber sich gegenseitig als Ersatzbewerber haben (A ist Bewerber in O und Ersatzbewerber in P, B ist Bewerber in P und Ersatzbewerber in O). Fallen ansonsten beide aus, so fallen gleich zwei komplette Kreise weg. Gibt es hingegen zwei Bewerber und einen bzw. zwei Ersatzbewerber, so müssen drei oder vier Personen ausfallen, damit beide Wahlkreise verloren gehen.

Bei der Aufstellung von Bewerbern können die Piraten ihr Demokratiebild beweisen. Dazu gehört eine möglichst große/pluralistische Aufstellungsversammlung, die sich vor der Versammlung informieren kann. Aber auch Einladungen mit langem Vorlauf und ohne große Anreisehürden gehören dazu. Eine Wahl ist dann eine Wahl, wenn mehr als ein Bewerber antritt.

Da die Zulassungssitzungen der Kreiswahlleiter am selben Tag stattfinden, sollten Vertrauenspersonen nur dann für unterschiedliche Wahlkreise antreten, wenn diese vom selben Kreiswahlleiter verhandelt werden, also keine konkurrierenden Einladungen ausgesprochen werden können.

Formulare

Bitte darauf achten, dass es sich auch um eine aktuelle Version der Datei handelt. Die inhaltlichen Vorlagen sind der Landeswahlordnung zu entnehmen.