BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Programm
Aus Piratenwiki
A Demokratie, Transparenz und Privatsphäre
Wissen ist Macht
„Wissen ist Macht“ wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu „Wissen ist Macht – wenn es allen gehört“. Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen, nutzt zunächst nur dem, der daraus „Kapital“ schlägt, wenn überhaupt. Denn noch viel häufiger liegt das Wissen verschlossen in Tresoren, weil es vergessen oder falsch verstanden wird.
Geteiltes Wissen wächst schneller als isoliertes Wissen. Die Wissenschaftsgemeinschaft weiß das schon lange und bewertet den Rang eines Forschers deshalb nach seinen Publikationen und der Häufigkeit, mit der er zitiert wird. Verbraucherschützer, Umweltschutz-Organisationen, Bündnisse für Verkehrsprojekte und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Menschen vertreten, warten darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei versteht sich als Vertreter der Wissensgesellschaft.Gläserner Staat
Der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre beginnt. Persönlichkeitsrechte wie die informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Damit der Bürger seiner Kontrollpflicht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein.
Die Demokratie soll gestärkt werden, indem mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenzen und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt.Informationsfreiheitsgesetz
Einführung eines Rechts auf Akteneinsicht mit Biss und Abkehr vom Prinzip der Amtsverschwiegenheit.
Die große Intransparenz in Baden-Württemberg erschwert es, sich zu beteiligen oder die Politik zu überprüfen. Hier ist dringend Zugang zu Fakten notwendig. Um dies zu ermöglichen, haben der Bund und elf andere Bundesländer bereits ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeführt, mit dem jeder das Recht auf Akteneinsicht oder einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden und Verwaltung hat. Ein solches Gesetz wird auch hier dringend benötigt.
Erfahrungen mit den Informationsfreiheitsgesetzen auf Landes- und Bundesebene zeigen allerdings, dass Gebühren und Auslagenerstattungen oftmals die Wirksamkeit des Gesetzes aushöhlen. Wir wollen uns daher für eine Deckelung der Gebühren und Auslagen sowie Fristen für die Auskunftserfüllung, verbunden mit Sanktionen bei Nichterfüllung, einsetzen.
Der wichtige Schutz personenbezogener Daten ist kein Argument gegen einen Auskunftsanspruch. Solche Daten können geschwärzt werden. Die Verwaltung soll schon beim Anlegen neuer Akten auf deren Veröffentlichbarkeit hinarbeiten, zum Beispiel durch Abtrennung von personenbezogenen Daten.
Die Praxis der Ablehnung von Auskunftsansprüchen unter dem Vorwand von Geschäfts- oder Amtsgeheimnissen ist Ausdruck einer bürgerfeindlichen Haltung. Bei zukünftigen öffentlichen Ausschreibungen können Auftragnehmer eine Einsicht in die eingereichten Unterlagen nicht mehr verwehren. Behörden sollen angehalten werden, Informationen auch ohne Nachfrage bereitzustellen.Veröffentlichungsdienst 2.0 - freier Zugang zum Landesrecht!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber sich über geltendes Recht - also Vorschriften, Erlasse, Verordnungen oder Entscheidungen - zu informieren, könnte heute wesentlich einfacher sein.
Wir planen eine zentrale Anlaufstelle im Internet, die neben Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Verordnungen, Umsetzungsrichtlinien, Berichte, Empfehlungen, Analysen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzesentwürfe und sonstige Drucksachen von Land und Kommunen enthält, komplett mit Suchfunktion, Änderungsverfolgung, Querverweisen und Kommentarmöglichkeit.
Unser Konzept umfasst auch eine Lizenz, die eine (auch kommerzielle) Weiterverwendung der Texte zulässt. Dabei soll auf Schnittstellen für die automatische Abfrage und die Verwendung von offenen Datenformaten geachtet werden.
Von diesem einfachen Zugriff profitieren alle Bürger und Unternehmen. Auch die Arbeit der staatlichen Stellen (Verwaltung, Gerichte, Landtag) wird durch eine einheitliche Plattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten erleichtert.Transparente Gesetzgebung
Um die Entstehung von Gesetzen nachvollziehen zu können, wollen wir schon die Referentenentwürfe von Gesetzen sowie das Ergebnis der Verbändeanhörung öffentlich machen. Jeder Bürger soll Stellung zu Gesetzesvorhaben nehmen können.
Wir wollen verhindern, dass Vertreter von Verbänden oder Unternehmen Gesetze schreiben.Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung
Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorlage dienen.Karenzzeit für Amtsträger
Die Verpflichtung eines Amtsträgers gegenüber dem Gemeinwohl darf nicht durch Zuwendungen aus der Wirtschaft untergraben werden. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gibt es bereits verschiedene Vorschriften, die Nebentätigkeiten während der Amtszeit einschränken oder sogar ganz verbieten.
Zusätzlich möchten wir nach Ende der Amtszeit eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren einführen, innerhalb derer ehemalige Amtsträger die Pflicht haben, anzuzeigen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit bei Unternehmen annehmen, mit denen sie im Rahmen ihrer Amtstätigkeit zu tun hatten.
Die Tätigkeit kann untersagt werden, wenn ein Zusammenhang zu den Aufgaben während der Amtszeit besteht. Ein unabhängiger Ethikrat soll die angezeigte Erwerbstätigkeit prüfen und eine öffentliche Empfehlung aussprechen.
Falls dem ehemaligen Amtsträger eine Tätigkeit untersagt wird, wird die Zahlung des Übergangsgelds auf seinen Antrag hin verlängert.
Die Regelung soll für ehemalige Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre, Beamte und kommunale Wahlbeamte gelten.Staatssekretäre abschaffen
Den Posten des politischen Staatssekretärs wollen wir abschaffen. Wir sehen für diese Funktion in den baden-württembergischen Ministerien keine Notwendigkeit. Oft genug dient diese Funktion nur dem Postengeschacher, um im Kabinett parteipolitischen Proporz zu gewährleisten.Transparenter Haushalt
Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maß gewährleistet.
Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen wie der Landesstiftung sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen.Transparenz bei Besetzung von Ämtern
Wir wollen mehr Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel die Beigeordneten in großen Kreisstädten oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden.Trennung von Amt und Mandat
Zur Zeit gestrichen
Die Gewaltenteilung stellt in Demokratien ein bewährtes Mittel zur Eindämmung von Machtmissbrauch dar. Die gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten führt zu einem offenen Umgang mit den verschiedenen Interessen der Verwaltung des Staates, der parlamentarischen Vertretung der Bevölkerung und der strikten Bindung and Recht und Gesetz.
Personelle Verstrickungen zwischen den staatlichen Gewalten laufen diesem offenen und für alle nachvollziehbaren Umgang zuwider. Sie führen zu informellen Absprachen und der sogenannten Hinterzimmerpolitik.
Um eine transparente Politik zu fördern, fordern wir die Trennung von Amt und Mandat, die in der Landtagsreform für 2016 vorgesehen ist, von Beamten auf weitere Amtsträger auszudehnen.
Die Minister der Landesregierung sollen dem Landtag von Baden-Württemberg nicht selbst angehören, sondern den offenen Umgang mit dem Parlament auf Augenhöhe pflegen.
Auch Bürgermeister sollen wegen ihrer exekutiven Aufgaben weder dem Landtag noch den Kreistagen als Mitglieder angehören.
Wir Piraten streben eine möglichst hohe demokratische Gleichberechtigung aller Menschen an. Deswegen ist es Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern.
Die digitalisierte Gesellschaft erhöht die Geschwindigkeit des Informationsaustausches enorm. Es ist in der heutigen Zeit ein Leichtes, große Mengen an Informationen zu durchsuchen und jedem zugänglich zu machen. Das alles ermöglicht ganz neue und vorher undenkbare Lösungsansätze für die Verteilung von Macht im Staate; vor allem dezentralere Verwaltungen und die Einführung verteilter Systeme werden auf diese Weise stark vereinfacht.Mehr Bürgerbeteiligung - weniger Hürden bei Volksbegehren
Die Piratenpartei steht für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Neben weiterreichenden Konzepten für die direkte Demokratie setzt sich die Piratenpartei auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren ein.
Für ein Volksbegehren in Baden-Württemberg müssen bisher in 14 Tagen über eine Million Unterschriften (16,7% der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger auch noch in Amtsräumen einfinden. Unter diesen Bedingungen verwundert es nicht, dass es hier noch kein einziges erfolgreiches Volksbegehren gab. Im zweiten Volksentscheid-Ranking des Mehr Demokratie e.V. landete unser Bundesland auf dem vorletzten Platz (Note 5,3).
Wir schließen uns den Forderungen des Vereins an: Die Sammelfrist soll auf sechs Monate ausgedehnt und die Anzahl der benötigten Unterschriften auf 5% (zur Zeit ca. 376.000) gesenkt werden. Neben dem Auslegen in Amtsräumen soll auch ein freies Sammeln gestattet sein.
Da ohnehin 10.000 Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens notwendig sind, setzen wir uns dafür ein, jedes zugelassene Volksbegehren grundsätzlich öffentlich im Landtag zu behandeln.
Weiterhin wollen wir bei Volksabstimmungen die Abschaffung oder zumindest die Senkung der Mindestzahl an Ja-Stimmen (Zustimmungsquoren).Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild
Stärkere Bürgerbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren durch öffentliche Petitionen unter Einsatz von neuen Kommunikationsverfahren, dadurch Förderung des gesellschaftlichen Diskurses.
Jedermann hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Der Petitionsausschuss des Landtags vermittelt jedes Jahr bei über tausend Petitionen. Diese werden von Betroffenen vorwiegend gegen Behörden- und Gerichtsentscheidungen eingereicht.
Zusätzlich möchten wir den Bürgern Wege ermöglichen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehören auch öffentliche Petitionen, die über ein ePetitions-Portal (nach Vorbild des Bundestages) zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Petitionen und Mitzeichnerunterschriften sollen online und offline gesammelt werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.Gerechteres Wahlsystem
In Baden-Württemberg ist die landesweite Zulassung zur Landtagswahl besonders schwierig: Parteien müssen mehr Unterstützerunterschriften sammeln als in jedem anderen Bundesland. Damit kleine Parteien nicht benachteiligt werden, möchten wir die Zahl der benötigten Unterschriften senken.
Gerechteres Wahlsystem
Das in Baden-Württemberg verwendete Wahlsystem zum Landtag mit einer gemeinsamen Stimme für Partei und Direktkandidat benachteiligt kleine Parteien. Um landesweit wählbar zu sein, muss eine Partei in jedem Wahlkreis Direktkandidaten aufstellen.
Stattdessen möchten wir wie im Bund und in den meisten anderen Bundesländern ein Wahlsystem mit zwei getrennten Stimmen einführen. Dieses ist so zu gestalten, dass es nicht zu negativen Stimmgewichten kommen kann.Senkung des Wahlalters
Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst.
Junge Politik ist nachhaltige Politik. Noch bestimmt der demografische Wandel die Politik. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahren ein. Dadurch wird die Politik die junge Generation entdecken, was auch dem Bildungssystem zugute kommt. Zudem gleicht die Herabsetzung des Wahlalters die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode aus: die Mehrheit der Erstwähler wird dadurch über 18 Jahre alt sein, statt wie bisher über 20 Jahre.
Mit der Senkung des Wahlalters (nach Bremer Vorbild) sollen in den Schulen demokratische Wissensgrundlagen rechtzeitig vermittelt werden.Senkung des Wahlalters
Junge Politik ist nachhaltige Politik. Noch bestimmt der demografische Wandel die Politik. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen gestärkt werden. Wir setzen uns für ein Wahlalter von 16 Jahren auf kommunaler und Landesebene ein. Dadurch wird die Politik mehr auf die junge Generation eingehen, was auch dem Bildungssystem zugute kommt. Zudem gleicht die Herabsetzung des Wahlalters die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode aus.Wir wollen das Mindestalter für das Amt des Ministerpräsidenten von bisher 35 Jahren aufheben. Die Wahlfreiheit des Landtages soll nicht durch das Alter eines möglichen Kandidaten eingeschränkt sein.
Kommunales Wahlrecht für Ausländer
Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für alle ausländischen Staatsbürger ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wir möchten, dass das Bundesland Baden-Württemberg sich im Bundesrat um eine dahingehende Änderung des Grundgesetzes bemüht.
