BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Mindestgröße für Untergliederungen

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Soereno.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Mindestgröße für Untergliederungen
Kurzbeschreibung: Mindestgröße für Untergliederungen

Satzung


Antrag

Änderungsantrag Nr.
SÄA008
Beantragt von
Soereno
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §7
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landessatzung wird in §7 um die folgenden Absatz erweitert:
Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 10, für Kreisverbände mindestens 20 und für Bezirksverbände mindestens 40 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein.

Begründung

Gliederungen unterhalb dieser Größen sind nicht sinnvoll. Wenn ein 5köpfiger Vorstand eine Gruppe von 8 stimmberechtigten Piraten (darunter neben den zwei Kassenprüfern das einzige Basismitglied) verwaltet, ist das reiner Selbstzweck. Wenn Presse, Bürger und Institutionen nicht darauf klarkommen, dass eine lokal tätige Piratengruppe dies ohne das "Ortsverband"-Label tut, dann werden sie die Piraten besser kennenlernen müssen. Aber niemand braucht Gliederungen, die grade mal groß genug sind, um sich selbst zu verwalten. Auch werden für die vielen Gliederungen Piraten gebunden, so dass sich kaum noch wer findet, der für den Landesvorstand kandidiert. Wenn bei der Konsolidierung des gemeinsamen Rechenschaftsberichtes eine Buchhalterstunde dafür draufgeht, eine Mitgliedsbeitragsbuchung von 3,02€ auf die Partei aufzuteilen und dabei die unterjährige Gründung eines Ortsverbandes zu berücksichtigen ist, dann ist der Aufwand unverhältnismäßig. Erst recht, wenn die verursachende Gliederung finanziell diese Buchhaltungskosten nicht stemmen können und wollen wird. Bei der derzeitigen Verteilung der Gelder erhält ein Ortsverband laut Landessatzung 15% des Beitrags, also 7,20 € pro vollzahlendem Mitglied. Die jährlichen Gebühren einer Gliederung an den Bundesverband für Verwaltung und Co. liegen bei ca. 100€. D.h. erst mit dem 14. Vollzahler ist der Ortsverband nicht sofort zahlungsunfähig. Mit 20 Piraten kann dann auch mal ein Flyer gedruckt oder eine kleinere Veranstaltung durchgeführt werden.

PartG §7 Abs. 1: Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt (Antrag von Klaus Peukert raubmordkopiert und minimal modifiziert von soereno)


Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Wider: Sören schreibt: »Wenn Presse, Bürger und Institutionen nicht darauf klarkommen, dass eine lokal tätige Piratengruppe dies ohne das "Ortsverband"-Label tut, dann werden sie die Piraten besser kennenlernen müssen.« Schön wär's. Denn wenn z.B. ein Lokalblättchen die Existenz eines Ortsverbandes zur Bedingung macht, Artikel von den Piraten anzuhehmen, dann wird es den Bürgern gerade durch diesen Vorschlag unnötig schwer gemacht, die Piraten besser kennenzulernen. Hier ist kein Gliederungsverbot gefragt, sondern ein klares Konzept, wie man so beteiligungsfeindliche Mechanismen trollen kann, z.B. wie man rechtlich einen Ortsverband gründen kann, ohne den – hier völlig zu Recht beklagten – Verwaltungsoverhead zu erzeugen. Moonopool 15:44, 29. Jan. 2014 (CET)
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