BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Änderung §9a, Detaillierung von Vorstandspflichten

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Tobias Höpfner.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Änderung §9a, Detaillierung von Vorstandspflichten
Kurzbeschreibung: Dieser Antrag dient einer Detaillierung von Vorstandspflichten.

Satzung


Antrag

Änderungsantrag Nr.
SÄA023
Beantragt von
Tobias Höpfner
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §9a
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge folgende Änderung des §9a beschließen:

§ 9a - Der Vorstand

(8) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:

1. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder, welche nicht unter §9 oder §13 geregelt sind.

2. Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff und Sicherung.

3. Dokumentation der Sitzungen.

4. virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen.

5. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts.

6. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes.


(9) Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Vorstand ausgeschrieben. Anschließende Beauftragung und Beaufsichtigung erfolgen ebenfalls durch den Vorstand.


(10) Der Vorstand hat sich bis spätestens 30 Tage nach Amtsantritt eine Geschäftsordnung zu geben, diese auf der Wiki-Seite des Landesverbandes zu hinterlegen und frei zugänglich zu machen.


(11) Der Vorstand liefert spätestens 200 Tage nach Antritt der Amtszeit allen Mitgliedern des Landesverbandes einen schriftlichen Zwischentätigkeitsbericht. Dieser ist auf der Homepage, sowie der Wiki-Seite des Landesverbandes zu hinterlegen und frei zugänglich zu machen. Zudem legt der Vorstand dem Landesparteitag zum Ende seiner Amtszeit einen abschließenden schriftlichen Tätigkeitsbericht vor. Die Tätigkeitsberichte umfassen alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten. Dieser ist vom Vorstand auf der Homepage, sowie der Wiki-Seite des Landesverbandes zu hinterlegen und frei zugänglich zu machen.

Begründung

Die Führung der Landesgeschäftsstelle sollte ausgeschrieben werden. Entsprechend dem, was wir von anderen Parteien und Behörden fordern, sollten wir ganz einfach auch daran halten.

In §9a (10) und (11), sowie §13 sind Vorgaben für die Arbeit des Landesvorstands enthalten und somit als bei der GO-Erstellung zu beachten. Daher habe ich das entsprechend unter §9a (8) 1 so aufgeführt.

Im §13 habe ich die Textpassagen der Bundessatzung übernommen. Allerdings habe ich, da sowohl die Aufgabengebiete des politsichen Geschäftsführers als auch des Geneneralsekretärs genauer definiert. Wie man nach dem letzten LPT sehen konnte, war nicht wirklich klar, wie die einzelnen Aufgabe aussehen und ließen somit Interpretationsspielraum. Interpretationsspielraum ermöglicht meiner Ansicht nach jedoch nicht dedizierte Bewerbung und Wahl dieser beiden wichtigen Ämter.

Den Änderungsantrag zum §13 findet ihr hier: http://pir.at/18pp


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