BE:Tempelhof-Schoeneberg/Gebietsbeauftragung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Beschlossen auf der Gebietsversammlung 2012.1, geändert auf der Gebietsversammlung 2012.2


Die Gebietsversammlung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg beschließt, Piraten mit der Vertretung der Interessen der Gebietsversammlung Tempelhof-Schöneberg zu beauftragen. Für die Beauftragung gelten folgende Regelungen:

1) Die Beauftragten vertreten die Interessen der Gebietsversammlung Tempelhof-Schöneberg nach Maßgabe ihrer Beschlüsse sowie der Satzung und den Beschlüssen der Organe der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Deutschland Berlin. Die Vertretung beschränkt sich auf den Bezirk Tempelhof-Schöneberg betreffende politische Fragen sowie finanziellen Fragen über das Bezirksbudget und damit zusammenhängende organisatorische Tätigkeiten. Die grundsätzliche Vertretung der Piraten des Bezirks obliegt weiterhin dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland Berlin. Die Beauftragten sind nur nach den Regelungen der Satzung des Landesverbandes berechtigt, nach Maßgabe der Gebietsversammlung und in Beauftragung des Lands-Vorstsandes Rechtsgeschäfte im Namen der Piratenpartei Deutschland Berlin zu tätigen.

2) Die Beauftragten können sich offiziell als “Gewählte Vertreter der Gebietsversammlung für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg in der Piratenpartei Deutschland Berlin” bezeichnen. Die Kurzbezeichnung ist “Bezirksbeauftragter der Piratenpartei in Tempelhof-Schöneberg”.

3) Sobald es ein Liquid Democracy System der Piratenpartei für den Bezirk gibt, werden die Beauftragten bei ihren Aktivitäten die dort von den Teilnehmern des Bezirks abgestimmten Anträge berücksichtigen.

4) Die Beauftragten werden in geheimer Wahl bestimmt.

5) Die Beauftragten werden mindestens einmal im Jahr neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

6) Die Gebietsversammlung Tempelhof-Schöneberg wählt einen Gebietsvertreter auch Bezirksbeauftragter genannt.

6.1) Beauftragter für organisatorische und politische Fragen und allgemeiner Ansprechpartner im Bezirk

6.1.1) Der für organisatorische und politische Fragen Beauftragte kann öffentliche Erklärungen über den Bezirk Tempelhof-Schöneberg betreffende politische Fragen abgeben. Er koordiniert sich dafür mit der Pressestelle der Piratenpartei Deutschland Berlin, mit der Basis und der Fraktion der Piraten im Bezirk und der BVV.

6.1.2) Der für organisatorische und politische Fragen Beauftragte ist gehalten, seine Aussagen mit den Piraten in Tempelhof-Schöneberg abzustimmen. Hierzu besucht er Treffen der Crews im Bezirk, sowie bezirksübergreifende Treffen wie Flottentreffen und Fraktionssitzungen.

6.1.3) Der für organisatorische und politische Fragen Beauftragte ist Anlaufpunkt für Fragen aller Piraten, Bürgerinnen und Bürgern im Bezirk und erklärt sich bereit, seine Kontaktdaten zu veröffentlichen und wenn möglich eine Anlaufstelle im Bezirk einzurichten.

6.1.4) Der für organisatorische und politische Fragen Beauftragte informiert sich regelmäßig über politische Vorgänge im Bezirk und erachtet insbesondere Mehrheitsentscheidungen durch das Liquid Feedback im Bezirk für seine öffentichen Aussagen als verbindlich,

6.1.5) Der für organisatorische und politische Fragen Beauftragte unterstützt den Landesvorstand bei der Einberufung und Durchführung von Gebietsversammlungen als beschlussfähiges Organ und unterrichtet den Landesvorstand über Ereignisse im Bezirk, die landespolitisch von Bedeutung sein können, oder wenn er die Strukturen für eine positive Arbeit der Piraten gefährdet sieht.

6.1.6) Der für organisatorische und politische Fragen Beauftragte kann bei Bedarf ein Gebietstreffen einberufen, was unabhängig von der Gebietsversammlung aber nicht beschlussfähig ist, sondern bestenfalls Meinungsbilder erfasst.

6.2) Finanzbeauftragter

Der Finanzbeauftragte verpflichtet sich, jede finanzielle Transaktion für die Mitglieder des Bezirks transparent zu dokumentieren und veröffentlicht diese innerhalb von 7 Tagen nach Genehmigung durch den Landesschatzmeister im Wiki der Piratenpartei Tempelhof-Schöneberg. Die Finanzbeauftragten können im vier-Augen-Prinzip Einzelausgaben bis max 60€ pro Transaktion oder max 150€ monatlich eigenständig bewilligen, wenn von mindestens zwei Piraten aus TS beantragt, und ein inhaltlicher Bezug zu piratischen Interessen des Bezirks besteht.

6.3) Beauftragte für LQFB

Umsetzungs des LQFB-Beschlusses der Gebietsversammlung 2012.2. Sind dann auch für die Akkreditierung verantwortlich.

6.4) IT-Beauftragte: Mailing-Listen, Admin der Bezirksseite (technisch)

6.5) Blog-Beauftragte: redaktionelle Arbeit am Blog (Bezirksseite)