BE:Tempelhof-Schöneberg/Beschlüsse/2014-05-22/004

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Antrag

Umgang mit zweckgebundenen Geldeingängen auf dem Bezirkskonto

NR: 2014-05-22/004
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Datum
2014-05-22
Typ
Gebietsversammlung
Text
Die Gebietsversammlung möge beschließen, dass Geldeingänge oder Spenden mit Zweckbindung, welche von wenigstens fünf Bezirkspiraten durch Geldüberweisungen für diesen Zweck unterstützt werden, von der Finanzbeauftragten für die Begleichung von Rechnungen verwendet werden darf. Das setzt voraus, dass die Geldeingänge den Rechnungsbetrag decken und der Zweck aus dem Rechnungstext ersichtlich ist.
Begründung
Antragsteller
Ergebnis
abgelehnt
Dafür
-
Dagegen
GV TS 2014/01
Enthaltung
-
Umsetzungsverantwortlich
keiner


Diskussion