BE:Schiedsgericht/Schlichterpool

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Berliner Schiedsgericht: Schlichterpool

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Gemäß der Bundessatzung haben wir in Berlin einen Schlichterpool angelegt. Schlichter kann jeder sein, der von den Beteiligten als geeignet angesehen wird. Verfahrensbeteiligte Piraten können Schlichter selbst auswählen. Können sich die Beteiligten allerdings nicht auf einen Schlichter einigen, so weist ihnen das zuständige Schiedsgericht einen Schlichter zu.

How to Schlichtung

kurze Hinweise zum Schlichtungsverfahren in einfacher Sprache von Therese

  • Der Schlichtung liegt die Absicht zugrunde, die Parteien darin zu unterstützen, eine selbstbestimmte Lösung des Konflikts zu finden.
  • Die Schlichtung ist ein freiwilliges Verfahren in dem die Parteien entscheiden, ob und mit wessen Hilfe sie ihren Konflikt lösen wollen. Die bei den Gesprächen anwesende Schlichterin, steht nicht als Entscheidungsorgan zur Verfügung. Sie ist Moderatorin und Vermittlerin.
  • Entscheidender Unterschied zur Mediation ist, dass die Schlichterin den Parteien nach deren Anhörung und in Absprache mit ihnen einen Einigungsvorschlag unterbreiten wird. Häufig werden die Begriffe Schlichtung und Mediation synonym verwand.

Vorbereitung

  • Nachdem sich die Konfliktparteien einig sind, welche Schlichterin sie für das Verfahren wählen, wird diese unverzüglich Setting und Rahmen festlegen, es wird ein störungsfreier Raum gesucht und ein Zeitrahmen vereinbart.
  • Im Einvernehmen mit den Parteien legt die Schlichterin einen Ablaufplan fest und stellt die Spielregeln klar. Zuerst wird der Anlass und das Ziel des Gespräches kurz klar gestellt, schon hier können unterschiedliche Sichtweisen zutage treten.

Klärung

  • Hier beginnt die Schlichtung, deren Höhepunkt die Klärung des Konfliktes ist.
  • Zu Beginn wird jede Partei ihre Position darlegen. In der Regel wird die jeweils andere Partei diese spiegeln. Auf diese Weise kann sicher gestellt werden, dass die Positionen und Bedürfnisse gegenseitig verstanden werden.
  • Die Bedürfnisse beider Seiten werden so lange geklärt bis beide Seiten klar sagen können:

„Ja genau, darum geht es mir.“

Lösungen

  • Erst jetzt ist es für die Schlichterin möglich Bitten und Lösungsideen zu sammeln, z. B. Brainstorming, Mindmapping etc.
  • Gemeinsam wird geprüft ob diese Lösungsideen auch die Bedürfnisse beider Seiten erfüllen. Es wird nicht die perfekte Lösung gesucht, sondern die, die im Toleranzbereich beider Seiten liegt. Nicht mehr aber auch nicht weniger, denn faule Kompromisse führen nur dazu, dass das Ganze nach kurzer Zeit neu aufgerollt werden muss.

Vereinbarungen treffen

  • Was? konkret, messbar und schriftlich
  • Von wem wird ausgeführt, bis wann?
  • Wer prüft, dass die Vereinbarung eingehalten wird?
  • Was ist die Konsequenz, wenn die Abmachung nicht eingehalten wird?

Abschluss

  • Klärung ob alles besprochen wurde
  • Finden eines positiven Abschlusses, dies ist gerade auch dann wichtig, wenn der Prozess abgebrochen werden musste
  • Würdigung der Beiträge zu einer einvernehmlichen Lösung

Nachbereitung

  • Was ist gelungen?
  • Was hätte besser laufen können?
  • Wie?

Schlichterpool Landesverband Berlin

Interessierte Piraten können sich in der folgenden Liste eintragen, wenn sie als Schlichter zur Verfügung stehen wollen: