BE:Parteitag/2016.1/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag - 006

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2016.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Version Antragsformular LMVB161: 1.00

Antragsnummer

P006

Einreichungsdatum

Antragstitel

Bedingungslose vollständige Schulgebäudefinanzierung

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Grundsatzprogramm

Antragsgruppe

Bildung

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung möge bitte beschließen, den folgenden Antrag an entsprechender Stelle im Programm zu ergänzen.


Die Piratenpartei Deutschland Berlin fordert, dass öffentliche Schulgebäude, sowie alle zugehörigen Instandhaltungskosten und Nebenkosten vollständig und bedingungslos durch das Land Berlin finanziert werden. Zur Verringerung der bezirklichen finanziellen Defizite setzt sich die Piratenpartei Deutschland Berlin für eine direkte ausreichende Finanzierung der bezirklichen Gebäude, der zugehörigen weiteren Kosten und der notwendigen Personalstellen durch die Landesebene über die Bezirkshaushalte ein.

Antragsbegründung

Bereits zuvor eingereicht und vertagt: https://wiki.piratenpartei.de/BE:Parteitag/2015.1/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag_-_028

In den Berliner Bezirken liegen seit Jahren meist die größten Finanzierungslücken im Haushaltsplan beim Schulamt, da die Kosten der Schulgebäude nicht vollständig vom Land Berlin übernommen werden. Entsprechende Fehlbeträge des Schulamtes in Millionenhöhe sollen wiederholt durch Streichungen bei anderen öffentlichen Aufgaben ausgeglichen werden.

Die Senatsverwaltung finanziert Flächen und Räume in Schulen nur indirekt. Zuweisungsgrundlage für die Finanzierung ist die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler, für die jeder Bezirk nach Schularten den gleichen Betrag pro Schülerin und Schüler erhält. Eine Unterfinanzierung im Schul- und Sportamt entsteht per se immer dann, wenn Schulen nicht voll ausgelastet, also mit Schülern belegt sind. Bei dem zur Finanzierung von Schulgebäuden herangezogenen Musterraumkonzept entstehen Fehlbeträge im Bezirkshaushalt bei z.B. Altbauten mit nicht vorgesehenen Raumgrößen oder Schülerschwund. Anders erklärt, eine überfüllte Schule macht finanzielle Gewinne, eine Schule mit zuwenig Schülern muss fehlende Schulgebäudefinanzierung z.B. durch Streichung von Aufgaben im Jugendamt auffangen.

Eine Zwischennutzung von Schulflächen durch externe kostendeckende Mieter kann aufgrund der Notwendigkeit eigener Zugänge und Sanitäranlagen bis auf Ausnahmefälle wie Volkshochschulnutzung trotz intensiver Versuche nur in sehr seltenen Fällen umgesetzt werden. Eine kostendeckende Nutzung, die in letzter Zeit hinzugekommen ist, ist die Einrichtung von Willkommensklassen. Vorhandene Räume werden zwar stets vollständig durch die Schule genutzt, jedoch würden diese Räume ohne eine abrechenbare Nutzungsart vom Land Berlin nicht in den Bezirken finanziert werden.

Schulgebäude sollten im öffentlichen Besitz verbleiben, um auf zukünftigen Schülerzuwachs vorbereitet zu sein. Ein großer Teil der Schulgebäude steht unter Denkmalschutz. Es ist wenig sinnvoll Schulgebäude aufgrund einer temporär fehlenden Finanzierung durch die Landesebene aus dem öffentlichen Besitz abzugeben, da Flächen für Neubauten von Schulgebäuden oder verfügbare Gebäude immer weniger werden. Eine neu eröffnete Schule hat grundsätzlich aufgrund des Aufwuchses von einem Beginn mit dem 1. Jahrgang und im nächsten Jahr dann dem Beginn des 2. Jahrganges bis zum Abschlussjahrgang immer über Jahre einen Leerstand, der nicht finanziert wird. Es ist nicht erstrebenswert einen Bezirk auf diese Weise finanziell für einen Neubau zu bestrafen und daher zu zwingen auf die weniger haltbaren, aber kostengünstiger viel schneller errichtbaren modularen Ergänzungsbauten auszuweichen.

Zusätzliche Räume in einer Schule verbessern die Qualität der Bildung durch die Nutzbarkeit als einzelne Fach- und Arbeitsräume. Im aktuellen Musterraumkonzept, mit dem berechnet wird, wie Schulen durch das Land Berlin finanziert werden, fehlen hingegen zusätzliche im Rahmen der Inklusion notwendige Betreuungsräume oder Möglichkeiten Schulkonzepte mit mehr Raumbedarf umzusetzen. Es sollten neue Schulfinanzierungskonzepte entwickelt werden, die dem unterschiedlichen Platzbedarf für Integration und Inklusion gerecht werden und zusätzlich sollten grundsätzlich die Schulgebäude vollständig finanziert werden. Konzepte zur Verbesserung der Bildung sind leider mit diesem Musterraumkonzept nicht von den Bezirken finanziell umsetzbar. Weitere Räume sollten von der Schule oder dem Bezirksamt ohne abrechenbare Rechtfertigung genutzt werden können.

Anstatt Sanierungsprogramme für Schulen zu verabschieden, die stets nicht geeignet sind den Sanierungsstau vollständig aufzulösen und zusätzlichen Personalbedarf und Bürokratieaufwand in den Bezirken verursachen, sollten die bezirklichen Schulgebäude bedingungslos entsprechend der notwendigen Kosten saniert und instandgehalten werden.

Liquid Feedback

nicht vorhanden

Piratenpad

nicht vorhanden


Datum der letzten Änderung

25.01.2016


Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

TOP

12


Nachfrage @Anthrax_BLN

Es ist unklar, ob der Antragstext im Grundsatzprogramm das Kapitel ergänzen oder überschreiben soll.
09.01.16:
erledigt.