BE:Parteitag/2013.1/Antragskommission/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2013.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

X001

Einreichungsdatum

Antragstitel

Streichung der Geschäftsordnung fürs Liquid-Feedback

Antragsteller

Antragstyp

Sonstiger Antrag


Antragsgruppe

Liquid Democracy

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung (LMV) möge beschließen, dass die auf der zweiten LMV des Berliner Landesverbandes im Jahr 2012 beschlossene: "[für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin]" wieder aufgehoben wird (d. h. ersatzlos und vollständig gestrichen wird).

Antragsbegründung

Persönlich vermute ich, dass die auf der LMVB 2012.2 durch den Antrag X018 beschlossene Geschäftsordnung (GO) fürs Liquid-Feedback ein Hilfskonstrukt ist, das kaum jemanden völlig zufriedenstellt. Mit Blick auf den seinerzeit gleichzeitig diskutierten Antrag X020 bezeichnet u. a. ein Blog-Beitrag den Antrag X018 als "[eine Art Notwehrantrag]".

Für diesen Aufhebungsantrag wichtiger ist jedoch der Eindruck, dass die beschlossene GO scheinbar Fragen bzw. Prozesse rund um unser Liquid-Feedback-System regelt, die m. E. unbedingt zuvor auf Satzungsebene zu klären sind. Das Verwirrungspotenzial der beschlossenen GO soll durch folgende Fragen umrissen werden:

  • Ist unser Liquid eine "Versammlung" (Vergleiche hierzu §1 Abs. 1 der beschlossenen GO)?
  • Dient unser Liquid der "Einholung von Empfehlungen" (§11 Abs. 4 unserer Satzung) oder ist es entsprechend der beschlossenen GO eine "Plattform zur Willensbildung"?
  • Entspricht es dem Charakter unserer Satzung, dass unser Vorstand auf der Basis von Liquid-Beschlüssen über Positionen der Piratenpartei Berlin beschließen darf? Soll unser Liquid kurz- bzw. langfristig ein Beschlussorgan der Landespartei werden? (Vergleiche hierzu §3 Abs. 6 der beschlossenen GO)?
  • Sofern unser Landesliquid und unsere Bezirksliquids tatsächlich Versammlungen darstellen, darf dann eine LMV diesen Liquids überhaupt eine GO vorschreiben?

Usw.

Sollten bereits einige der Fragen gerechtfertigt erscheinen, kann man folgern, dass die beschlossene Geschäftsordnung an wichtigen Stellen - wenn nicht sogar in beträchtlichem Umfang - klärungsbedürftig bis unklar formuliert wirkt! Grundsätzlich sollte im Sinne der Barrierefreiheit wichtige Ordnungen aus sich selber heraus ggf. unter Zuhilfenahme der Satzung nachvollziehbar formuliert sein.

Aus den oben angedeuteten Gründen kann die beschlossene GO bereits jetzt als mindestens überarbeitungswürdig gelten! Die Frage, ob sich jemand die Mühe machen will, eine neue GO zu schreiben oder die Jetzige zu verbessern, ist völlig offen (genauso die Frage nach dem Ergebnis). Will man mit der aktuellen GO nun weiterarbeiten, stehen wahrscheinlich juristische Prüfungen an. Diese Initiative möchte erreichen, dass man sich die Mühe und ggf. das Geld für solche Gutachten sparen kann!

Liquid Feedback

https://lqpp.de/be/initiative/show/2317.html - Ja: 57 (97%) · Enthaltung: 5 · Nein: 2 (3%) · Angenommen

Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

22.02.2013

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft