BE:Parteitag/2010.2/Beschlüsse/Wahlprogramm Bausteine

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Beschlüsse zum Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland Berlin

Die Berliner Landesmitgliederversammlung 2010.2 hat eine Reihe von Anträgen für ein künftiges Berliner Wahlprogramm beschlossen. Diese Beschlüsse dokumentieren wir auf dieser Seite.

Beschlussseiten: Grundsatzprogramm Bausteine, Wahlprogramm Bausteine, Positionspapiere, Sonstige Beschlüsse


Mehr Demokratie wagen

Die Möglichkeiten für den Bürger, auf die Gestaltung der Politik Einfluss zu nehmen, sind in Berlin weiterhin viel zu gering. Das betrifft sowohl den Einfluss auf die personale Zusammensetzung der Vertretungskörperschaften als auch die bestehenden gesetzlichen Einschränkungen für Bürger- und Volksentscheide. Ein zusätzliches Hemmnis ergibt sich aus der verfassungsrechtlichen Beschränkung der Bezirke, die kaum eigene Entscheidungsbefugnisse haben und unter der ständigen Bedrohung agieren, ihre Angelegenheiten könnten von den Senatsverwaltungen auf die Berliner Entscheidungsebene gezogen und damit der bezirklichen Selbstverwaltung entzogen werden.

Deshalb setzen sich die Piraten dafür ein, mehr Demokratie zu wagen. Das bezieht sich vor allem auf die folgenden Themen:

1. Mehr Demokratie beim Wählen

Dem Bürger steht es zu, mehr Einfluss auf die personale Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen zu bekommen. Das lässt sich durchaus einfach und praktikabel dadurch realisieren, dass die Wähler mehrere Stimmen auf einen Kandidaten vergeben können (Kumulieren) oder Kandidaten verschiedener Parteien gleichzeitig wählen können (Panaschieren). Das neue Wahlrecht ist auch dadurch zu ergänzen, dass für den Fall des Scheiterns der eigentlich bevorzugten Partei an der Prozenthürde "Ersatzstimmen" dafür sorgen, dass die Stimme nicht verfällt, sondern für die Verteilung der Mandate wirksam bleibt.

2. Stimmhürden für Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen

Die Stimmhürde für die Bezirksverordnetenversammlungen ist abzuschaffen. Jede Stimme muss mit gleichem Gewicht bei der Verteilung der Sitze berücksichtigt werden. Die Zahl der Sitze in den Bezirksverordnetenversammlungen rechtfertigen auch für die praktische Arbeit keine Hürde. Für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus ist die Stimmhürde auf 3 % zu senken.

3. Demokratie bezieht alle ein

Alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, haben das Recht, die städtische Politik mitzubestimmen. Die bestehenden Hürden, die dem durch das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht entgegenstehen, sind aufzuheben. Wir werden uns daher dafür einsetzen, über den Bundesrat die Chancen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Migranten wesentlich zu erleichtern und für Menschen, die hier geboren werden, eine gesicherte deutsche Staatsangehörigkeit zu schaffen. Die bisherige Beschränkung des bezirklichen Wahlrechts auf Angehörige von EU-Staaten ist aufzuheben. Auch dafür ist eine Initiative im Bundesrat erforderlich.

4. Stärkung der Bezirke

Berlin ist groß genug, um unterschiedliche Lösungen für politische Probleme in den einzelnen Bezirken zu ertragen. Es ist nicht erforderlich, dass zwangsweise alle Entscheidungen durch den Senat (Hauptverwaltung) auf ein einheitliches Niveau gestutzt werden. Unterschiedliche Regelungen in den Bezirken können auch dazu beitragen, dass die Bezirke für Bürger ein größeres Maß an Attraktivität entwickeln, etwa durch besonderes Engagement bei der Pflege der Grünanlagen oder durch ein besonders engagiertes Bezirksamt, das Bürgern schnell und mit attraktiven Öffnungszeiten zur Seite steht.

Deshalb sind im Bezirksverwaltungsgesetz und insbesondere im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz mehr Entscheidungskompetenzen für die Bezirke vorzusehen und die Eintrittsrechte für die Hauptverwaltung zu beschränken. Zugleich sind die auf Bezirksebene zustande kommenden Entscheidungen zu stärken, den Bezirksverordnetenversammlungen kommt ein eigenes Entscheidungsrecht zu, sie dürfen nicht länger auf "Empfehlungen und Ersuchen" begrenzt sein.

5. Mehr Verbindlichkeit für direktdemokratische Initiativen

Auch für direktdemokratische Initiativen ist ein größeres Maß an Verbindlichkeit gesetzlich zu verankern. Die bereits bewährten Möglichkeiten eines elektronischen Petitionswesens sollen auch für Berlin eingeführt werden. Neue Formen der Bürgerbeteiligung mit Hilfe von elektronischen Interaktionsformen sind zu entwickeln und zu erproben.

Gemeinsamer Runder Tisch von Hochschulen, öffentlichen Trägern, Lehrenden, Lernenden und Forschenden

Es soll langfristig ein sog. runder Tisch als öffentliches Forum enstehen, der Vertreter der Legislative in Berlin (Vertreter des Abgeordnetenhauses, der Ausschüsse), der Senatsverwaltung und Hochschulvertreter (Mitglieder der Kuratorien) regelmäßig zur Beratung und zum Austausch einlädt. Es sollten dabei alle Statusgruppen der Hochschulen gemeinsam mit Entscheidungsträgern von Hochschulen und des Landes eine gemeinsame Plattform finden.

Unabhängige Beschwerdestelle für Polizei-Übergriffe

Für Beschwerden gegen Polizei-Übergriffe ist die Staatsanwaltschaft zuständig, sie richtet zu diesem Zweck eine unabhängige Beschwerdestelle ein. Ihr wird für diese Aufgabe eine Task-Force von polizeilichen Ermittlungsbeamten zur Seite gestellt, die dienstrechtlich der Staatsanwaltschaft zugeordnet sind und nicht aus dem Polizeidienst dieses Bundeslandes rekrutiert werden dürfen, also stattdessen etwa aus der Bundespolizei oder der Polizei eines Nachbarlandes gewonnen werden. Die Beschwerdestelle ist auch zuständig, wenn sich Polizeibeamte im Dienst gemobbt oder diskriminiert fühlen.

Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizei-Beamte

Das Fehlverhalten einzelner Polizeibeamter schädigt das Ansehen der Polizei insgesamt. Deshalb erwirken die Berliner Piraten, dass Polizei-Beamte eine anlassbezogene individuelle Kennnummer tragen müssen, die eine Zuordnung individuellen Handelns der Polizei zum jeweils handelnden Beamten ermöglichen.

Mindestlohn und Grundeinkommen

Die Piratenpartei Berlin fordert kurzfristig einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn und setzt sich mittelfristig für ein Grundeinkommen ein, dass allen Bürgern mit ständigem Wohnsitz und unbefristetem Aufenthaltsrecht in Deutschland ohne weitere Bedingungen zur Verfügung gestellt wird. Langfristig soll das Grundeinkommen in gleicher Weise existenzsichernd sein, wie der gesetzliche Mindestlohn, und ihn schrittweise ablösen.