BE:Gebietsversammlungen/Reinickendorf/2010-11-06

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2. Gebietsversammlung Reinickendorf 2010

Hashtag

#GVRDF

Termin

Samstag, 06. November 2010 in der Zeit von 12.00 Uhr – 18.00 Uhr

Veranstaltungsort

Ratskeller Reinickendorf; Saal III
Eichborndamm 215
13437 Berlin

http://goo.gl/maps/OH6n

Vorläufige Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Landesvorstand und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung zur Gebietsversammlung Reinickendorf
  2. Abstimmung über die Zulassung von Gästen
  3. Wahl der Versammlungsleitung / Wahl der Protokollführung
  4. Festsetzung der Tagesordnung
  5. Meinungsaustausch über die Wahl eines Zeugmeisters
  6. Evtl. Wahl eines Zeugmeisters
  7. Teilnahme an den Wahlen der BVV Reinickendorf (Beschlussfassung)
  8. Kommunalpolitisches Wahlprogramm 2011 (Themenvorschläge)
  9. Erfahrungsaustausch mit den Nachbarbezirken
  10. Verschiedenes

Teilnehmer

Tragt Euch hier bitte unverbindlich ein

Reinickendorfer Piraten

  1. Michael Schulz
  2. Pix
  3. Peter
  4. Blackbeard
  5. Schwarzer-pirat
  6. Felix
  7. HerrW

eventuell verspätet

  1. Araziel

Gäste

  1. Deuterium 21:08, 10. Okt. 2010 (CEST)

Anträge

Hier können bereits im Vorfeld Anträge zur Gebietsversammlung gestellt werden.

 
Regionales Wahlkampfprogramm Reinickendorf
05.11.2010
NR: 1
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Text
Die Gebietsversammlung Reinickendorf möge beschließen, dass für den Bezirk ein regionales Wahlprogramm von Nöten ist, es erstellt wird und durch die Gebietsversammlung beschlossen wird.
Ergebnis
Begründung
Ein regionales Wahlpogramm ist eine nötige Ergänzung, um den Wählerinnen und Wählern das kommunale Profil der Piratenpartei zu verdeutlichen.
Antragsteller
Araziel, Peter
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Umsetzungsverantwortlich
Umgesetzt
 
Präambel Bezirkswahlprogramm
27.10.2010
NR: 1.a
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Text
BEZIRKS-WAHLPROGRAMM
Reinickendorf

Piraten in der Kommunalpolitik schaffen Freiheit

Präambel

Der Mensch steht im Mittelpunkt der piratischen Kommunalpolitik.
Wir machen uns für die Freiheit des Einzelnen und eine bessere Zukunft unseres Bezirkes stark.
Wir vertreten die Idee einer Wertegemeinschaft, die geprägt ist von Weltoffenheit, Toleranz und Solidarität. In der die Menschenwürde als verpflichtender Mittelpunkt allen Handelns verstanden wird.

In einer piratischen Gesellschaft entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zukunft ihrer Gemeinschaft.

Leitbild piratischen Kommunalpolitik ist die Transparenz:
Bürgerinnen und Bürger sind keine zu verwaltenden Objekte, sondern Partner bei der Suche nach den besten Lösungen.
Bürgerinnen und Bürger sind keine Generalverdächtigen die überwacht gehören, sondern engagierte Mitglieder der Bürgerschaft.

Wir setzen uns für mehr Freiheit und Verantwortung und weniger staatliche Bevormundung ein.
Wir fördern den gläsernen Staat, um eine maximale Transparenz für den Bürger zu erreichen.
Wir fördern die Mitbestimmung des Einzelnen, um einen Bezirk zu schaffen in dem jeder eine Heimat hat und nicht nur ein Zuhause.
Zukunftssicherung beginnt mit einer nachhaltigen Förderung der der Jugend und einer nachhaltigen Bildungspolitik. Es darf nicht mehr auf Kosten der Zukunft gespart werden, nur weil diese keine Lobby hat.
Reinickendorf muss ein Bezirk bleiben, in dem man seine Kinder gerne aufwachsen sieht, aber genauso gerne auch alt werden möchte.
Soziales Engagement darf nicht länger als eine lästige Pflicht von wenigen oder Ämtern angesehen werden sondern muss wieder zum Mittelpunkt einer gerechten und lebenswerten Gemeinschaft werden.

Diese vielfältigen Ansätze werden wir mit der piratischen Politik verfolgen, damit Reinickendorf zu Recht in Berlin ganz oben ist.

Politik braucht Vertrauen.
Wir sind davon überzeugt: Die Piraten verdienen Ihr Vertrauen.

Ergebnis
Begründung
Um einen effektiven und nachhaltigen Bezirkswahlkampf führen zu können, brauchen wir ein bezirkswahlprogramm, um so unsere kommunale Verwurzelung zu unterstreichen. Auf diese Weise können wir zudem einer breiten Bürgerschaft unsere Ideen vermitteln.
Antragsteller
Araziel, Peter
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Umsetzungsverantwortlich
Umgesetzt
 
Gründung eines Fördervereins
05.11.2010
NR: 2
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Text
Die Gebietsversammlung Reinickendorf möge beschließen, dass zur Unterstützung der Bezirksarbeit ein Förderverein gegründet wird.
Ergebnis
Begründung
Durch einen Förderverein mit einer festgelegten Satzung, besteht die Möglichkeit viele offene rechtliche Fragen in eine ausgelagerte Intstitution zu überführen und somit die Bezirksarbeit zu erleichtern. Dieser Verein soll sich laut Satzung an die Entscheidungen der Gebietsversammlung Reinickendorf halten.
Antragsteller
Araziel, Peter
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Umsetzungsverantwortlich
Umgesetzt
 
Satzung des Vördervereines
05.11.2010
NR: 2.a.
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Text
S A T Z U N G

des
„Verein der Förderer
der Piraten in Reinickendorf e. V.“

§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr


1. Der Verein führt den Namen
„Verein der Förderer der Piraten in Reinickendorf e. V.“
und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.
2. Sitz des Vereins ist Berlin-Reinickendorf.
3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

Zweck


1. Der Verein setzt sich zum Ziel:
- die Piratenpartei in Reinickendorf in ihren Aktionen und Unternehmungen zu fördern und zu unterstützen.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Jegliche Arbeit fü den Verein erfolgt ehrenamtlich.

§ 3

Mitgliedschaft


1. Mitglied des Vereins kann jede Firma, juristische Person, Personenvereinigung
und jede natürliche Person werden, die am Zweck des Vereins interessiert ist.
2. Die Mitgliedschaft wird schriftlich bei dem Vorstand des Vereins beantragt. Der
Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
3. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluß des laufenden Geschäftsjahres durch
Kündigung, die ¼ Jahr vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich an den Vorstand gerichtet werden muß.
Die Mitgliedschaft erlischt sofort bei juristischen Personen durch den Verlust der
Rechtsfähigkeit, bei Einzelmitgliedern durch Tod und generell durch Ausschluß,
den der Vorstand bei Beitragsverzug trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung
und in anderen schwerwiegenden Fällen aussprechen kann. Vor der Beschluss-
Fassung über den Ausschluß kann das davon betroffene Mitglied Stellung nehmen.
Dazu ist ihm eine angemessene Frist zu setzen.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder
auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Bei ihrem Ausscheiden
oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins erhalten die Mitglieder keinerlei
Zuwendungen aus dem Vereinsvermögen.
5. Hervorragende Förderer, die nicht Vereinsmitglieder zu sein brauchen, können
vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden und sind als solche ständige
Mitglieder des Beirates.

§ 4

Beitragsleistungen, Haushaltsplan,
Jahresabschlußrechnung, Überschüsse


1. Der Jahresbeitrag beträgt:
· für natürliche Personen mindestens 5,- €
· für Firmen, juristische Personen und Personenvereinigungen 50,- €
und ist im Voraus zu entrichten. Seine Höhe bestimmt das Mitglied durch Selbstschätzung.
Eine Herabsetzung des Beitrages für ein späteres Geschäftsjahr setzt
voraus, daß das Mitglied dem Vorstand ein Vierteljahr vor Ablauf des Geschäftsjahres
eine neue Selbsteinschätzung schriftlich mitteilt.
2. Der Vorstand stellt jedes Jahr rechtzeitig einen Haushaltsplan über die Verwendung
der aufkommenden Mittel fest. Zur Mitgliederversammlung wird eine von
den Rechnungsprüfern geprüfte Jahresabschlußrechnung vorgelegt.
3. Rechnungsmäßige Überschüsse des Vereins dürfen nur für satzungmäßige
Zwecke verwendet werden. Rechnungsmäßige Fehlbeträge müssen im folgenden
Geschäftsjahr abgedeckt werden.

§ 5

Organe


Organe des Vereins sind
· der Vorstand,
· der Beirat,
· die Mitgliederversammlung.

§ 6

Vorstand


1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern Die Mitgliederversammlung
überträgt einem Vorstandsmitglied das Amt des Schatzmeisters.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren
gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Die Mitgliederversammlung
kann den gesamten Vorstand oder einzelne Mitglieder vorzeitig
abberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
3. Zur Vertretung des Vereins ist der Vorsitzende gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
berechtigt. Der Vorsitzende setzt in Verbindung mit einem Vorstandsmitglied
die Tagesordnung für die Sitzung des Beirates und der Mitgliederversammlung
fest. Der Vorsitzende leitet diese Sitzung. Im Falle der Verhinderung des
Vorsitzenden ist ein Stellvertreter in Verbindung mit einem Vorstandsmitglied zur
Vertretung berechtigt.
4. Der Vorstand hat im übrigen alle Geschäfte zu erledigen, die nach der Satzung
nicht der Mitgliederversammlung oder dem Beirat vorbehalten sind. Er faßt seine
Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorsitzende wird bei Verhinderung
durch einen Stellvertreter vertreten.
5. Die Mitglieder des Vorstandes müssen Mitglied im Verein sein und üben ihre
Funktion ehrenamtlich aus.

§ 7

Beirat


1. Der Beirat besteht aus folgenden, von der Mitgliederversammlung gewählten
Personen:
- Zwei Vertretern der Gebietsversammlung der Piratenpartei in Reinickendorf.
2. Der Beirat unterstützt den Vorstand, der an den Sitzungen des Beirates teilnimmt,
bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Er soll insbesondere laufende Anregungen für
die Erfüllung des in § 2 definierten Zwecks des Fördervereins geben.
3. Für die Verfolgung besonderer Aufgaben kann der Beirat Sonderausschüsse
einsetzen, in die auch Personen aufgenommen werden können, die nicht dem
Vorstand oder Beirat angehören.
4. Die Beiratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 werden auf Vorschlag des
Vorstands von der Mitgliederversammlung auf Dauer von drei Jahren gewählt.
- Die Mitglieder des Beirats müssen nicht Mitglieder des Vereins sein.
5. Der Vorsitzende des Vorstands, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter,
bei dessen Verhinderung das an Lebensjahren älteste Mitglied des Vorstandes
leiten die Sitzungen.
6. Hinsichtlich der Abberufung und der ehrenamtlichen Tätigkeit gilt § 6 entsprechend.

§ 8

Mitgliederversammlungt


1. Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einberufung
erfolgt durch den Vorsitzenden mit schriftlicher Zusendung einer Tagesordnung
unter Beachtung der Einladungsfrist von vier Wochen.
Zur Mitgliederversammlung soll die Jahresabschlußrechnung gemäß § 4 (2)
vorgelegt werden. Die Beschlüsse werden – mit Ausnahme der Beschlüsse zu
den in den §§ 9 und 10 vorgesehenen Fällen – mit einfacher Stimmenmehrheit
der anwesenden Mitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme
des Vorsitzenden.
2. Der ordentlichen Mitgliederversammlung ist ein über den rechnerischen Jahresabschluß
hinausgehender mündlicher Bericht über das abgelaufenen Geschäftsjahr
zu erstatten. Im Anschluß daran muß eine allgemeine Aussprache zugelassen
werden.
3. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat über die Entlastung des Vorstandes
zu befinden. Sie hat zwei Rechnungsprüfer jeweils für das folgende Rechnungsjahr
zu bestellen, die dann vor dem Beschluß über die Entlastung zu hören sind.
4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden je nach Bedarf mit einer Frist
von zwei Wochen vom Vorstand einberufen.
Der Vorsitzende ist verpflichtet, eine derartige Mitgliederversammlung einzuberufen,
wenn dies von mindestens 3 Vereinsmitgliedern gefordert wird.
5. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem
Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 9

Satzungsänderungen


Satzungsänderungen müssen in der Tagesordnung angekündigt sein und können
nur durch eine Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienen
Mitglieder beschlossen werden.

Ergebnis
Begründung
Durch den Beschluss einer Satzungsvorlage auf der Gebietsversammlung Reinickendorf wird die Willensumsetzung der Piraten in Reinickendorf garantiert und erleichtert die Gründungsversammlung.
Antragsteller
Araziel, Peter
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Umsetzungsverantwortlich
Umgesetzt

 
Alternative A: Satzung des Vördervereines § 10
05.11.2010
NR: 2.b.a
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Text
§ 10

Auflösung des Vereins


1. Die Mitgliederversammlung, welche die Auflösung des Vereins beschließen soll,
ist mit einer Frist von 6 Wochen einzuberufen.
Für ihre Beschlußfassung ist eine Dreiviertelmehrheit der gesamten Vereinsmitglieder
erforderlich. Sind auf dieser Mitgliederversammlung, zu der mit ausführlicher
Tagesordnung einzuladen ist, nicht mindestens drei Viertel der gesamten
Mitglieder des Vereins anwesend, so ist eine neue Mitgliederversammlung mit
einer weiteren Frist von 6 Wochen einzuberufen, die alsdann mit Dreiviertelmehrheit
der anwesenden Mitglieder entscheidet.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen
Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Piratenpartei in Reinickendorf.
Falls kein Ortsverband für das Gebiet Reinickendorf existieren sollte, geht das Vermögen
an die Piratenpartei Berlin mit dem Verwendungszweck "Zweckgebundende Spende Bezirk Reinickendorf".

Ergebnis
Begründung
Durch den Beschluss einer Satzungsvorlage auf der Gebietsversammlung Reinickendorf wird die Willensumsetzung der Piraten in Reinickendorf garantiert und erleichtert die Gründungsversammlung.
Antragsteller
Araziel, Peter
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Umsetzungsverantwortlich
Umgesetzt

 
Alternative B: Satzung des Vördervereines § 10
05.11.2010
NR: 2.b.b
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Text
§ 10

Auflösung des Vereins


1. Die Mitgliederversammlung, welche die Auflösung des Vereins beschließen soll,
ist mit einer Frist von 6 Wochen einzuberufen.
Für ihre Beschlußfassung ist eine Dreiviertelmehrheit der gesamten Vereinsmitglieder
erforderlich. Sind auf dieser Mitgliederversammlung, zu der mit ausführlicher
Tagesordnung einzuladen ist, nicht mindestens drei Viertel der gesamten
Mitglieder des Vereins anwesend, so ist eine neue Mitgliederversammlung mit
einer weiteren Frist von 6 Wochen einzuberufen, die alsdann mit Dreiviertelmehrheit
der anwesenden Mitglieder entscheidet.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen
Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Piratenpartei in Reinickendorf.
Falls kein Ortsverband für das Gebiet Reinickendorf existieren sollte, geht das Vermögen
an die Piratenpartei Berlin mit dem Verwendungszweck "Zweckgebundende Spende Bezirk Reinickendorf".
3. Der Verein hat seine Auflösung umgehend nach der Gründung eines anerkannten Bezirksverbandes für den Bezirk Reinickendorf einzuleiten.

Ergebnis
Begründung
Durch den Beschluss einer Satzungsvorlage auf der Gebietsversammlung Reinickendorf wird die Willensumsetzung der Piraten in Reinickendorf garantiert und erleichtert die Gründungsversammlung.
Antragsteller
Araziel, Peter
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Umsetzungsverantwortlich
Umgesetzt

 
Einladung zur Gründungsversammlung des Fördervereins Piraten Reinickendorf
05.11.2010
NR: 2.c
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Text
Landesvorstand Berlin möge alle Mitglieder der Piratenpartei in Reinickendorf zur Gründungsversammlung
des Förderverereins Piraten Reinickendorf einladen um eine möglichst breite Basis der Reinickendorfer Piraten an der
Gründung mitwirken zu lassen.
Ergebnis
Begründung
-
Antragsteller
Araziel, Peter
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Umsetzungsverantwortlich
Umgesetzt
 
Wahl von Bezirksbeauftragten
2010-11-06
NR: REIN105
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Text
Die Gebietsversammlung des Bezirks Reinickendorf möge beschliessen, ein bis drei Piraten mit der Vertretung der Interessen der Gebietsversammlung Reinickendorf zu beauftragen. Für die Beauftragung sollen folgende Regelungen gelten:
  • Die Beauftragten vertreten die Interessen der Gebietsversammlung Reinickendorf nach Maßgabe ihrer Beschlüsse sowie der Satzung und den Beschlüssen der Organe der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Deutschland Berlin. Die Vertretung beschränkt sich auf ausschliesslich den Bezirk Reinickendorf betreffende politische Fragen und damit zusammenhängende organisatorische Tätigkeiten. Die grundsätzliche Vertretung der Piraten des Bezirks obliegt weiterhin dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland Berlin. Insbesondere sind die Beauftragten nicht berechtigt, Rechtsgeschäfte im Namen der Piratenpartei Deutschland Berlin zu tätigen.
  • Die Beauftragten können öffentliche Erklärungen über ausschließlich den Bezirk Reinickendorf betreffende politische Fragen abgeben. Sie koordinieren sich dafür mit der Pressestelle der Piratenpartei Deutschland Berlin.
  • Sie pflegen eine für den Bezirk einzurichtende Webpräsenz.
  • Die Beauftragten können sich offiziell als “Gewählter Beauftragter der Gebietsversammlung für den Bezirk Reinickendorf in der Piratenpartei Deutschland Berlin” bezeichnen. Die Kurzbezeichnung ist “Bezirksbeauftragter der Piratenpartei in Reinickendorf”.
  • Die Beauftragten sind gehalten, ihre Aussagen untereinander und mit den Piraten in Reinickendorf abzustimmen. Hierzu besuchen sie die Treffen der Crews im Bezirk.
  • Sobald es im Liquid Democracy System der Piratenpartei ein geeignetes Gebietsmerkmal gibt, werden sie bei ihren Aktivitäten die dort von den Teilnehmern des Bezirks abgestimmten Anträge berücksichtigen. Die Gebietsversammlung gibt hiermit auch ihrem Wunsch nach baldiger Realisierung des Gebietsmerkmals Ausdruck und erklärt sich bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Realisierung zu unterstützen.
  • Die Beauftragten sind Anlaufpunkt für Fragen von Bürgern im Bezirk und erklären sich bereit, entsprechende Kontaktdaten zu veröffentlichen und wenn möglich eine Anlaufstelle im Bezirk einzurichten.
  • Die Beauftragten informieren sich regelmässig über politische Vorgänge im Bezirk, insbesondere die BVV Reinickendorf und tragen diese Informationen an die Piraten im Bezirk weiter.
  • Die Beauftragten unterstützen den Landesvorstand bei der Einberufung und Durchführung von Gebietsversammlungen und unterrichten den Landesvorstand über Ereignisse im Bezirk, die landespolitisch von Bedeutung sein können.
  • Es wird des weiteren beim Landesvorstand beantragt, dass zweckgebundene Spenden mit dem Zweck “LV Berlin, Bezirk Reinickendorf” vom Landesverband entgegengenommen werden. Die Bezirksbeauftragten koordinieren die Anträge von Piraten des Bezirks an den Landesvorstand zur Verwendung dieser Mittel. Das individuelle Antragsrecht jedes Mitglieds an den Landesvorstand bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Die Bezirksbeauftragten führen auch keine eigene Kasse, dies obliegt weiterhin dem Landesschatzmeister.
  • Die Bezirksbeauftragten sollen in geheimer Wahl bestimmt werden.
  • Die Bezirksbeauftragten werden mindestens einmal im Jahr neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Ergebnis
Begründung
In Ermangelung von Bezirksverbänden ist es sinnvoll, den Piraten im Bezirk Gesichter zu geben, die für Bürger und andere Parteien sichtbar sind. Des weiteren erscheint sinnvoll, dass Aussagen im Namen der Piraten des Bezirks in der Öffentlichkeit durch im Bezirk engagierte Piraten getätigt werden können. Ausserdem erscheinen aus derzeitiger Sicht Bezirksbeauftragte erforderlich, um die politische Arbeit im Bezirk überhaupt in Gang zu bringen. Insbesondere leidet die Arbeit im Bezirk Reinickendorf darunter, dass viele aktive Piraten des Bezirks auf Landes- und Bundesebene aktiv sind.
Antragsteller
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Umsetzungsverantwortlich
Umgesetzt