BE:Gebietsversammlungen/Marzahn-Hellersdorf/Antragsportal/GVMH12.1 003

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Antragsnummer

GVMH12.1 003A

Einreichungsdatum

25.03.2012

Antragstitel

Gebietsbeauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Antragsteller

Marcel Geppert, Steffen Ostehr

Antragstyp

Sonstige Anträge

Antragstext

Die Gebietsversammlung des Bezirks Marzahn-Hellersdorf beschließt, einen Piraten für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Vertretung der Interessen der Gebietsversammlung Marzahn-Hellersdorf gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit zu beauftragen. Für die Beauftragung gelten folgende Regelungen:

  • Der Beauftragte vertritt die Interessen der Gebietsversammlung Marzahn-Hellersdorf nach Maßgabe ihrer Beschlüsse sowie der Satzung und den Beschlüssen der Organe der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Deutschland Berlin. Die Vertretung beschränkt sich auf ausschließlich den Bezirk Marzahn-Hellersdorf betreffende politische Fragen und damit zusammenhängende presseorganisatorische Tätigkeiten.
  • Die grundsätzliche Vertretung der Piraten des Bezirks obliegt weiterhin dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland Berlin. Insbesondere ist der Beauftragte nicht berechtigt, Rechtsgeschäfte im Namen der Piratenpartei Deutschland Berlin zu tätigen.
  • Der Beauftragte kann öffentliche Erklärungen über ausschließlich den Bezirk Marzahn-Hellersdorf betreffende politische Fragen abgeben. Er koordiniert sich dafür mit der Pressestelle der Piratenpartei Deutschland Berlin.
  • Der Beauftragte ist gehalten seine Aussagen mit den Piraten in Marzahn-Hellersdorf abzustimmen. Hierzu besucht er die Treffen der Crews im Bezirk.
  • Sobald es im Liquid Democracy System der Piratenpartei ein geeignetes Gebietsmerkmal gibt, wird er bei seinen Aktivitäten die dort von den Teilnehmern des Bezirks abgestimmten Anträge berücksichtigen. Die Gebietsversammlung gibt hiermit auch ihrem Wunsch nach baldiger Realisierung des Gebietsmerkmals Ausdruck und erklärt sich bereit, im Rahmen seiner Möglichkeiten die Realisierung zu unterstützen.
  • Der Beauftragte informiert sich regelmässig über politische Vorgänge im Bezirk.

Der Beauftragte wird für die Dauer von maximal vierhundert Tagen gewählt. Die Amtszeit endet spätestens mit der Wahl eines neuen Beauftragten. Die Wiederwahl ist zulässig.

Anmerkungen

-

Konkurrenzanträge

Ergebnis

abgelehnt