BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2016-05-09/01
Antrag
Fortsetzungsfeststellungsklage zu Vorzensur vor OVG Berlin / Erdowahn Fall |
NR: 2016-05-09/01 |
- Text
- Der Vorstand beschliesst eine Budgetrückstellung von 400.- € für eine Klage vor dem OVG Berlin. Der Bund wird sich ebenso beteiligen. Eine entsprechende Budgetierung wird in der kommenden BuVo Sitzung besprochen.
- Begründung
- In der Fortsetzungsfeststellungsklage wird festgestellt, dass das Gedichtsverbot rechtswidrig war. Es ist für verfassungswidrig, wenn ein Demo-Veranstalter seine konkreten Redebeiträge vorab der Polizei bzw. dem Gericht zur Vorabzensur vorlegen muss. Dann nämlich haben wir ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, das verfassungswidrig ist. Bislang gab es vergleichbares im Versammlungsrecht nur, wenn irgendwelche Nazikacke zu befürchten war. Aber Sätze wie "Kurden treten" muss man notwendig paraphrasieren dürfen, wenn man drüber redet - wie jeder im letzten Monat.
- LiquidFeedback
- (Link zur LiquidFeedback Initiative)
- Antragsteller
- brunokramm
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- brunokramm 15:28, 9.5.2016
FJ 15:56, 9. Mai 2016 (CEST) Harmonie (Diskussion) 21:10, 9. Mai 2016 (CEST)
Shorty4Berlin (Diskussion) 22:48, 9. Mai 2016 (CEST)
Simon - Dagegen
- (Liste von Namen)
- Enthaltung
- JeZc (Diskussion) 22:51, 9. Mai 2016 (CEST)
- Redebedarf
- (Liste von Namen)
- Umsetzungsverantwortlich
- -
- Link zum Beschlussantrag
- [[{{{Link}}}]]
- Link zum Protokoll
- [[{{{Protokoll}}}]]
Hallo: 09/01