BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2011-04-17/01

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Antrag

Einladungsfrist für Gebietsversammlungen

NR: 2011-04-17/01
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Text
Einladungen zu Gebietsversammlungen können mit einer Frist von zwei Wochen und per Email erfolgen.
Begründung
Nach §9 Absatz 10 der Landessatzung gelten für die Einladungen zu Gebietsversammlungen grundsätzlich die gleichen Regelungen (Einladung per Brief mit einer Frist von vier Wochen) wie für Landesmitgliederversammlungen, der Landesvorstand kann jedoch dort, wo keine entsprechenden Gebietsverbände existieren, abweichende Regelungen beschließen. Bisher wurde dies bei jeder Gebietsversammlung im Einzelfall mit dem Beschluss der Einladung getan. Dieser Beschluss schreibt die faktisch bereit vorhandene allgemeine Regelung formal fest.
LiquidFeedback
-
Antragsteller
Simon Weiß 18:14, 17. Apr. 2011 (CEST)
Ergebnis
angenommen
Dafür
Simon Weiß 18:14, 17. Apr. 2011 (CEST), --Katja Dathe 19:01, 17. Apr. 2011 (CEST), -- Helge Eichelberg 05:25, 18. Apr. 2011 (CEST) Stephan 15:26, 18. Apr. 2011 (CEST)
Dagegen
(Liste von Namen)
Enthaltung
(Liste von Namen)
Umsetzungsverantwortlich
-
Link zum Beschlussantrag
[[{{{Link}}}]]
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 17/01



Diskussion / Protokoll