BE:Beauftragungen/Gliederung/Geschaeftsbereiche/Beauftragung-2016-10-22-X005

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Diese Seite dient der Berichterstattung zur Ausübung der Beauftragung des Landesvorstandes gem. Beschluss X005 der Landesmitgliederversammlung Berlin vom 22. Oktober 2016.

Hinweise

  1. Diese Beauftragung hat nichts zu tun mit dem laufenden Betrieb einer Ständigen Mitgliederversammlung (d.i. eine ständig tagende und verbindliche Beschlüsse fassende Online-Mitgliederversammlung) und hat auch nichts zu tun mit dem laufenden Betrieb eines konsultativen Online-Abstimmungssystems (z.Bsp. dem Betrieb einer Instanz des IT-Verfahrens »LiquidFeedback« der Public Software Group e.V., Berlin). Es handelt sich deshalb nicht um eine Beauftragung für den Geschäftsbereich SMV.
  2. Aus den voranstehend genannten Gründen hat der Beauftragte keinen Zugang zu historischen oder gegenwärtigen Abstimmungsdaten der Mitglieder der Piratenpartei. Aus dem Gegenstand der Beauftragung ergeben sich auch keine Gründe, aus denen ein solcher Zugang für die Ausübung der Beauftragung nötig sein sollte.

Erlöschen der Beauftragung

Die hier dokumentierte Beauftragung ist erloschen, weil:

  1. Der Landesvorstand, der die Beauftragung erteilt hat, nicht mehr besteht.
  2. Die Beauftragung erledigt ist, da ein Verhandlungsergebnis erreicht wurde.

Schlussbericht zur Beauftragung gemäß Ziffer 2 des Beschlusses X005 vom 22. Oktober 2016 der Landesmitgliederversammlung Berlin der Piratenpartei

  • Stand: 8. Dezember 2017.

Namensänderung

Der Verein Liquid Erfurt e.V. hat seinen Namen im Frühjahr 2017 geändert in Demokratielabor e.V.; er hat seinen Sitz weiterhin in Erfurt. Die Bezeichnung »Liquid Erfurt« wird unverändert weiter für die Online-Bürgerbeteiligungsplattform verwendet, die der Verein für das Stadtgebiet von Erfurt betreibt.

Interessenhinweise

Der Beauftragte war und ist nicht Mitglied des Vereins Demokratielabor e.V. (vorm. Liquid Erfurt e.V.).

Der Beauftragte ist Mitglied und Finanzvorstand (»Schatzmeister«) von Glitzerkollektiv.de, im Grundsatz also eines politischen Mitbewerbers der Piratenpartei. Während der Dauer der Beauftragung haben Piratenpartei und Glitzerkollektiv.de jedoch nicht konkurrierend an Wahlen teilgenommen. Dies wird voraussichtlich erstmals im Jahr 2019 der Fall sein.

Der Vorsitzende des Vereins Demokratielabor e.V. war Mitglied des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei und anschließend bis Herbst 2017 Mitglied des Landesverbandes Thüringen der Linkspartei. Er ist nunmehr seit Ende Oktober 2017 Mitglied von Glitzerkollektiv.de und gehört dem Vorstand der Partei seit Ende November 2017 als 2. Vorsitzender an.

Ein weiteres Mitglied des Vorstandes von Demokratielabor e.V. gehört Glitzerkollektiv.de seit dem Jahr 2016 ohne besondere Funktion an.

Ein drittes Mitglied des Vorstandes von Demokratielabor e.V. wurde Ende November 2017 für die Rechnungsprüfung von Glitzerkollektiv.de bestellt, ohne Mitglied der Partei zu sein.

Der 1. Vorsitzende von Glitzerkollektiv.de beabsichtigt im Jahr 2019 eine zur Piratenpartei konkurrierende Teilnahme an der Wahl zum Stadtrat von Leipzig und an der Wahl zum Landtag von Sachsen.

Der 2. Vorsitzende von Glitzerkollektiv.de beabsichtigt im Jahr 2019 eine zur Piratenpartei konkurrierende Teilnahme an der Wahl zum Stadtrat von Erfurt.

Im übrigen wird auf den Artikel »In Sachen Landesmitgliederversammlung Piratenpartei Berlin« verwiesen, der auf dem Blog von Demokratielabor e.V. am 2. November 2016 veröffentlicht wurde.

Unklarheit über Inhalte der Erörterung bei der Tagung der Landesmitgliederversammlung der Piraten Berlin am 22. Oktober 2016

Für den Verein Demokratielabor e.V. haben Christian Beuster und Thomas Sänger an der Tagung der Landesmitgliederversammlung am 22. Oktober 2016 teilgenommen, um Fragen zum damaligen Antrag X005 zu beantworten.

Soweit dem bei der Tagung nicht anwesenden Beauftragten bekannt wurde, ist dabei auch die Frage der Möglichkeit einer Neu- oder Weiterentwicklung des IT-Verfahrens erörtert worden, das für die Ständige Mitgliederversammlung der Piraten Berlin in der Vergangenheit eingesetzt wurde (»LiquidFeedback«).

Leider liegt keine Aufzeichnung dieser Tagung vor, die den Verlauf der Erörterung vollständig wiedergibt.

Die Frage einer Neu- oder Weiterentwicklung des IT-Verfahrens ist jedenfalls auch nicht Gegenstand der Beauftragung entsprechend des Beschlusses X005 der Landesmitgliederversammlung.

Der Beauftragte hat deshalb die Frage der Neu- oder Weiterentwicklung des IT-Verfahrens nicht berücksichtigt.

Teilnahme am Liquid-Democracy-Squad

Während der Dauer der Beauftragung haben vereinzelt Treffen des Liquid-Democracy-Squads der Piraten Berlin stattgefunden.

Der Beauftragte hat daran zunächst teilgenommen. Nachdem der Beauftragte zwei Mal erfolglos darum gebeten hat, mit mindestens 1 Woche Vorlauf zu den Treffen des Squads einzuladen, weil deren üblicher Wochentag mit anderen Verpflichtungen des Beauftragten kollidiert, hat er die Teilnahme an den Treffen des Squads einstellen müssen.

Aktuelle Entwicklungen aus der Tätigkeit des Squads wurden in der Folge durch den Beauftragten nicht berücksichtigt.

Ergebnisse der innerbetrieblichen datenschutzrechtlichen Prüfung der mit beratender Wirkung betriebenden Instanz von »LiquidFeedback« beim Landesverband Berlin der Piratenpartei

Nach der Abgeordnetenhauswahl 2016 hat der Landesverband eine Instanz des IT-Verfahrens »LiquidFeedback« mit beratender Wirkung in Betrieb genommen.

Über die Ergebnisse der im Zeitpunkt der Erteilung der Beauftragung vorgängigen innerbetrieblichen datenschutzrechtlichen Prüfung des IT-Verfahrens ist dem Beauftragten nichts bekannt.

Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden in der Folge durch den Beauftragten nicht berücksichtigt.

Feindliche Haltung früherer Beteiligter

Die meisten Personen, die an der Ausarbeitung und Umsetzung der Ständigen Mitgliederversammlung der Piraten Berlin in den Jahren bis 2015 beteiligt waren, sind nicht mehr Mitglied der Piratenpartei.

Ein Problem, dass der Beauftragte letztlich nicht lösen konnte, ohne Gefahr zu laufen, die Grenzen zur Aufdringlichkeit zu überschreiten, ist, dass diese Personen heute weit überwiegend eine feindliche Haltung zur Piratenpartei einnehmen, die für sie inzwischen ein ebenso identitätsstiftendes Maß angenommen hat wie ihre frühere Mitgliedschaft in der Piratenpartei. Zudem nehmen sie je nach »Flügelzugehörigkeit« jeweils gruppenweise untereinander eine feindliche Haltung ein.

Das Gespräch mit diesen früheren Beteiligten wäre an sich wünschenswert, um die Fachlichkeit zu erschließen und zu sichern, die für die SMV der Piraten Berlin entwickelt wurde und die zu weiten Teilen nicht schriftlich dokumentiert ist.

Andererseits befassen sich inzwischen auch so viele andere Parteien für ihre eigenen strukturierten, innerparteilichen Online-Beteiligungsverfahren mit der Fachlichkeit dieser Verfahren, dass voraussichtlich kein Schaden droht, wenn die Fachlichkeit des SMV-Betriebes in der Zeit um 2014 nicht vollständig nachträglich dokumentiert werden kann.

Fehlende Mitwirkung der Piraten Berlin im Verein Demokratielabor e.V.

Während der Dauer der Beauftragung hat der Landesverband Berlin der Piratenpartei als juristische Person im Wesentlichen seine Mitgliedschaftsrechte im Verein Demokratielabor e.V. nicht ausgeübt; jedenfalls nicht, soweit dies ersichtlich sein könnte anhand einer nennenswerten Beteiligung in der Ständigen Mitgliederversammlung des Vereins, anhand der Teilnahme an Vorstandssitzungen oder anhand der Teilnahme an Arbeistreffen des Vereins (die beide jeweils auch durch Mumble möglich sind).

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Landesverband in den spezifischen Nutzen kommen kann, den die Mitgliedschaft und der Austausch mit Betreiber:innen anderer Online-Beteiligungsplattformen im Rahmen des Vereins bietet?

Insofern der Landesverband diesen Nutzen nicht in Anspruch nehmen will, sondern lediglich den technischen Betrieb einer Online-Beteiligungsplattform wünscht, der letztlich auch im Rahmen eines einfachen Dienstleistungsverhältnisses erbracht werden kann, sollte der Landesverband prüfen, ob die Mitliedschaft im Verein Demokratielabor e.V. für ihn wirklich zielführend ist?

Angebotsskizze

Der Verein Demokratielabor e.V. skizziert sein Angebot zum technischen Betrieb gemäß Beschluss X005 der Tagung der Landesmitgliederversammlung Berlin vom 22. Oktober 2016 wie folgt.

  • Alle Preise verstehen sich netto, also ohne Umsatzsteuer. Ob Umsatzsteuer zu erheben ist, wäre nach den Umständen des vorliegenden Falls noch zu klären (Leistungserbringung zwischen Verein und einem Mitglied).
  • Einrichtungspreis: EUR 90.
  • Technischer Betrieb des IT-Verfahrens »LiquidFeedback« auf einem vServer, inkl. 2 TB Datenverkehr zu 1 GBit / Sekunde und 1 Stunde Wartung (Updates, Backups, Rückspielen von Backups): EUR 30 / Monat.
  • Ab 2 TB Datenverkehr erfolgt eine Drosselung der Geschwindigkeit auf 10 MBit / Sekunde. Gegen einen Aufpreis von EUR 2 je angefangenem TB wird die Drosselung aufgehoben.
  • Zusätzliche Wartungszeit: EUR 30 / Stunde.
  • Arbeiten am Quellcode des IT-Verfahrens: EUR 60 / Stunde.
  • Der Mitgliedsbeitrag (derzeit EUR 72 / Jahr) wird auf alle Kosten aus dem Auftragsverhältnis angerechnet.
  • Soll statt einem vServer ein Dedicated Server betrieben werden, entstehen dem Verein dadurch zusätzliche Auslagen, die zu erstatten sind.
  • Alternativ kann der Landesverband eigene Hardware für den technischen Betrieb zur Verfügung stellen. Die hier genannten Preise ändern sich dadurch nicht. Der technische Betrieb auf Hardware des Landesverbandes erfolgt in diesem Fall im Weg der Fernwartung durch den Verein; die Hardware verbleibt beim Landesverband. Bei dieser Vorgehensweise können bei Störungen zusätzliche Reaktionszeiten entstehen, weil zunächst geklärt werden muss, in welcher Einflusssphäre die Störung angesiedelt ist.
  • Der Verein garantiert eine Verfügbarkeit des IT-Verfahrens von 99 Prozent. Dies entspricht knapp 361½ Tage / Jahr. Sofern der technische Betrieb im Weg der Fernwartung auf Hardware des Landesverbandes erfolgt, muss der Landesverband dem Verein eine Verfügbarkeit von 99,9 Prozent garantieren.
  • Der Verein garantiert bei Störungen eine Erst-Reaktionszeit von 12 Stunden.
  • Das skizzierte Angebot geht von der Verwendung des IT-Verfahrens aus, wie es der Hersteller Public Software Group e.V. anbietet. Alternativ kann der Landesverband dem Verein ein Archiv mit verändertem Quellcode zur Verfügung stellen, der ohne zusätzlichen Aufwand (im Vergleich zur unveränderten Fassung) installationsfähig sein muss.
  • Die Verwaltung der Teilnehmer:innen der SMV wird vom Landesverband durchgeführt. Im Fall der Verwendung von Pseudonymen kann dies so erfolgen, dass die Identität der Teilnehmer:innen dem Verein nicht bekannt wird, sofern die Teilnehmer:innen nicht selbst Informationen veröffentlichen, die sie identifizierbar machen. Der Verein weist jedoch ausdrücklich auf die umfangreiche Diskussion über die Risiken der Verwendung von Pseudonymen hin, insbesondere das Risiko der Erpressbarkeit.
  • Eine automatisierte Anbindung an die Mitgliederverwaltung des Landesverbandes ist nicht Teil des skizzierten Angebotes.
  • Backups des Datenbestandes erfolgen auf einem gesonderten Server (»Storage Box«), für den der Landesverband einen eigenständigen Zugang hat. Alternativ können die Backups über eine verschlüsselte Verbindung auf einen Server des Landesverbandes übermittelt werden, ohne das eine weitere Speicherung der Backups beim Verein erfolgt.
  • Der Landesverband muss Zugang zu einem von ihm betriebenen eMail-Account ermöglichen, damit das IT-Verfahren Benachrichtigungen an die Teilnehmer:innen der SMV verschicken kann.
  • Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Ende eines Kalenderquartals.
  • Löschung der Daten nach Ende des Auftragsverhältnisses bei Bestätigung der Datenübernahme vom Verein durch den Landesverband, spätestens jedoch nach 1 Jahr.

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Der Beauftragte weist auf erhöhte Anforderungen an die Verfahrensdokumentation hin, die sich ab Mai 2018 aus der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Bundesrepublik ergeben.