BE:Antragskommission/2011-03-19 004 - Nachträgliche Stichwahlen in separaten Wahlgängen nach korrekter Auswertung der Rohdaten
Antragsnummer004 Einreichungsdatum19.03.2011 AntragstitelNachträgliche Stichwahlen in separaten Wahlgängen nach korrekter Auswertung der Rohdaten AntragstellerAnke Pohl Antragstypsonstiger Antrag AntragstextDie außerordentliche LMV möge die Durchführung der laut Wahlordnung der LMV vom 25., 26. und 27. 2. 2011 nach Auswertung der Rohdaten mit dem Tool "schulze-simple" der Public Software Group erforderlichen Stichwahlen in separaten Wahlgängen beschliessen. Als Grundlage dienen die Rohdaten des korrekt durchgeführten Wahlgangs der LMV vom 25., 26. und 27. 2. 2011. Es gilt die Wahlordnung der LMV vom 25., 26. und 27. 2. 2011. Der Landesvorstand wird nach abgeschlossener Wahl beauftragt, die Liste beim Landeswahlleiter anzumelden. AntragsbegründungNach der auf der LMV vom 25., 26. und 27. 2. 2011 beschlossenen Wahlordnung wurde die Liste mittels eines Präferenzwahlverfahrens in einem Wahlgang aufgestellt. Dieser Wahlgang wurde korrekt durchgeführt und ausgezählt. Das veröffentlichte demokratisch gewählte Zwischenregebnis entspricht dem Willen der LMV und ist deshalb auch nicht anzuzweifeln. Da die durch fälschliche Anwendung des Tools "Schulze" ermittelte und veröffentlichte Liste jedoch noch kein Endergebnis darstellt, sind nach Auswertung der Rohdaten mit dem laut Wahlordnung der LMV vom 25., 26. und 27. 2. 2011 beschlossenen Tool "schulze-simple" die noch erforderlichen Stichwahlen in separaten Wahlgängen durchzuführen. Voraussetzung: Einholung einer Experteneinschätzung von der Landeswahlleiterin bezüglich der Frage, ob diese Verfahrensweise die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgegeben durch die Landeswahlordnung und das Landeswahlgesetz einhält.
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