Archiv:2013/NRW:Crew/Pulheim/Crewordnung

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Crewordnung der Crew Pulheim

§1 - Die Crew

Die Crew besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes NRW der Piratenpartei.

Die Crew trifft sich wenigstens einmal im Monat.
Innerhalb der Crew werden Beschlüsse grundsätzlich im Rahmen eines Crewtreffens durch die anwesenden Crewmitglieder getroffen.

Innerhalb der Crew werden zwei Crewsprecher für einen Zeitraum von 1 Jahr gewählt

Diese Crewordnung wird durch Mehrheitsbeschluss durch die Crewmitglieder genehmigt und verabschiedet.

Änderungen an der Crewordnung bedürfen der mehrheitlichen Genehmigung durch die Crewmitglieder.

Die Crewmitglieder vereinbaren einen kollegialen, fairen und offenen Umgang. Die Crew versteht sich als Team mit gleichberechtigten Mitgliedern und demokratischen Grundsätzen.

§2 - Crewtreffen

Die Crewtreffen sind grundsätzlich öffentlich. Gäste sind zugelassen und erwünscht.

Bei jedem Crewtreffen werden Termin und Ort des nächsten Crewtreffens festgelegt. Wird das Crewtreffen durch kein Crewmitglied wahrgenommen, legen die Crewsprecher einen neuen Termin fest.

Jedes Crewtreffen muss mindestens folgende Tagesordnungspunkte behandeln: Wahl des Moderators und des Protokollführers unter Leitung der Crewsprecher,

  • Verlesung und Genehmigung des Protokolls des letzten Crewtreffens, *Eingänge und Mitteilungen,
  • Festlegung von Zeit und Ort des nächsten Crewtreffens.

Die Gäste eines Crewtreffens haben Rede- aber kein Stimmrecht.

Die Übertragung von Stimmrechten innerhalb der Crew ist ausgeschlossen. Die Crew ist beschlussfähig, wenn 20 % der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder der Crew, anwesend sind.

Gäste können vom Crewtreffen ausgeschlossen werden, wenn ersichtlich wird, dass diese nicht den demokratischen Grundsätzen folgen oder aber dauerhaft den Crewfrieden, bzw, das Treffen stören. Der Crewkoordinator, bzw. falls dieser nicht anwesend ist, der jeweilige Leiter entzieht das Rederecht und erklärt ggf. entsprechend den Ausschluss des Gastes.

§3 - Protokolle der Crew-Treffen

Das Protokoll muss enthalten:

  • Ort und Termin des aktuellen Treffens,
  • Namen der anwesenden,
  • Genehmigung des letzten Protokolls oder gegebenenfalls Korrekturen,
  • Geldausgaben,
  • Aufnahme neuer Crewmitglieder,
  • Austritte von Crewmitgliedern,
  • Ort und Termin des nächsten Treffens,
  • Wahl der neuen Crewsprecher, wenn nötig.

Das Protokoll muss innerhalb von fünf Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden.
Die finale Version eines Protokolls ist innerhalb von drei Werktagen nach Bestätigung durch die Crew zu veröffentlichen.
Protokolle werden im Wiki der Piratenpartei nach Vorgaben der AG Wiki und per Mailingliste der Crew veröffentlicht.

§4 - Crewsprecher

Die beiden Crewsprecher haben gemeinsam folgende Aufgaben zu erledigen:

  • Lesen der Crewsprecherliste und informieren der Crew über deren Inhalte,
  • Information der Crewsprecherliste für andere Crews relevante Ereignisse der eigenen Crew,
  • Sicherstellung der Veröffentlichung der Protokolle.
  • Mind. einer der Crewsprecher sollte am monatlichen RegioMumble teilnehmen.

§5 - Mitgliedschaft in der Crew

Jeder kann die Mitgliedschaft in der Crew beantragen.

Die Crew entscheidet auf ihrem Crewtreffen über diesen Antrag und teilt das Ergebnis dem Antragsteller ohne Begründung mit.

Der Eintritt in eine Crew wird sofort gültig.

Jedes Crewmitglied bekommt Vollzugriff auf die internen Kommunikations- und Arbeitsmittel der Crew, wie z.B. die Piratenpads.

Jedes Crew-Mitglied kann durch Willensbekundung aus der Crew austreten.

Wird ersichtlich, dass ein Crewmitglied den hier definierten Grundsätzen der Crew nicht folgt, bzw. nachweislich den Crewbeschlüssen zuwieder handelt. Kann die Crew dem Crewmitglied eine Abmahnung erteilen. Die Abmahnung wird nach Beschlussvorlage und notwendiger 2/3 Mehrheit der Crew Mitglieder ausgesprochen.

§6 - Auflösung der Crew

Fällt die Mitgliederzahl der Crew für drei Monate in Folge unter drei Mitglieder der Piratenpartei, gilt die Crew als aufgelöst.

Die Sach- und Finanzmittel der Crew fallen an die für die Crew zuständigen nächste vorhandene übergeordnete Gliederung der Piratenpartei.

§7 - Pflichten der Crewmitglieder

Jedes Crewmitglied ist verpflichtet, sich über die Angelegenheiten der Crew in geeigneter Form zu informieren.

§8 - Ausschluss eines Crewmitgliedes

  • 1. Mit aufeinanderfolgendem und unentschuldigtem Fehlen über einen Zeitraum von zwei Monaten oder wahlweise fünf Crewtreffen bekundet ein Crewmitglied seinen Willen zum Austritt.
  • 2. Die Crew kann ein Mitglied ausschliessen, wenn sich 2/3 der aktiven Mitglieder dafür aussprechen.

Stand: 06.09.2012