Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Freie Software

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Bundesverband von AG_FLOSS (Ansprechpartner: Dominic Hopf).

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
TE077
Beantragt von
AG_FLOSS (Ansprechpartner: Dominic Hopf)
Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Transparenz, Open Access, Informationelle Selbstbestimmung, Patentrecht, Bildung
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Teil 1

Im Kapitel Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung wird der gesamte Abschnitt Gleichstellung von Software aus dem Parteiprogramm gestrichen, da dieser durch Teil 2 dieses Antrages überflüssig wird.

Teil 2

Das folgende Kapitel wird in das Parteiprogramm an geeigneter Stelle übernommen.


Freie demokratisch kontrollierte technische Infrastruktur

In unserer modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass alle Bürger jederzeit die volle Kontrolle über ihre Informationsverarbeitung und Kommunikation erlangen können, sofern sie dies wünschen. Diese Freiheit aller Bürgerinnen soll verhindern, dass die Macht über Systeme und Daten in den Händen Einzelner konzentriert wird. Sie versucht diese so breit wie möglich auf alle Bürger zu verteilen und so ihre Freiheit und Privatsphäre zu sichern.

Offene Standards

Die freie und andauernde Verwendung von Daten jeder Art durch alle Nutzerinnen mit Systemen ihrer Wahl kann nur erfolgen, wenn diese Daten in einem Format vorliegen, das den Kriterien eines Offenen Standards entspricht. Ähnlich ist es bei der Zusammenarbeit verschiedener technischer Systeme. Diese sind nur dann bei gleicher Funktionalität austauschbar, wenn ihre Schnittstelle ein Offener Standard ist. Wir setzen uns deshalb für den konsequenten Einsatz und die Verbreitung von Offenen Standards ein. Denn so wird die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern verringert und ein freier Wettbewerb technischer Lösungen möglich.

Dabei verstehen wir einen Offenen Standard als ein Protokoll oder Format, das

  1. vollständig, öffentlich, ohne Einschränkungen für alle Beteiligten gleichermaßen zugänglich ist, bewertet und benutzt werden kann,
  2. ohne Komponenten oder Erweiterungen ist, die von Formaten oder Protokollen abhängen, die selbst nicht dieser Definition entsprechen,
  3. frei ist von juristischen oder technischen Klauseln, die seine Verwendung von jeglicher Seite oder jeglichem Geschäftsmodell einschränken,
  4. unabhängig von einem einzelnen Hersteller geleitet und weiterentwickelt wird, in einem Prozess, der einer gleichberechtigten Teilnahme von Wettbewerbern und Dritten offen steht,
  5. verfügbar ist in verschiedenen vollständigen Implementierungen von verschiedenen Herstellern oder als vollständig freie Implementierung.

Freie Software

Wir setzen uns für die Förderung von Software ein, die von allen uneingeschränkt benutzt, untersucht, verbreitet und verändert werden kann. Diese sogenannte Freie Software garantiert ihren Nutzerinnen alle wesentlichen Freiheiten, die notwendig sind, um die Kontrolle über ihre technischen Systeme selbst zu übernehmen und diese gegebenenfalls kollektiv und demokratisch weiter zu entwickeln. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von Autonomie und Privatsphäre aller Nutzer. Insbesondere Bildungseinrichtungen und die gesamte öffentliche Verwaltung sollen schrittweise darauf hinarbeiten ihre gesamte technische Infrastruktur auf Freie Software umzustellen, um so langfristig Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu reduzieren.

Software Patente

Patente auf Software-Ideen lehnen wir als innovationsfeindlich und schädlich ab. Mathematik und Logik sollten nicht patentierbar sein. Software ist ein gesellschaftlich extrem wichtiges Werkzeug, dass nicht durch Patente monopolisiert werden darf. Wir sind überzeugt, dass durch den freien Austausch von Software-Ideen mehr Innovation und Nutzen für die gesamte Bevölkerung entsteht.

Digitale Rechteverwaltung (DRM)

Der freie Fluss von Informationen ist für unser Informationszeitalter von unschätzbarer Wichtigkeit. Wir lehnen daher technische Maßnahmen ab, die diesen Fluss behindern und stellen die Mündigkeit der Nutzerinnen in den Vordergrund. Software darf nicht verboten werden, nur weil man damit einen Kopierschutz umgehen oder ein System potentiell gefährden kann. Das Recht auf Privatkopie sowie andere legale Verwertungsmöglichkeiten von Daten dürfen nicht durch technische Mittel ausgehebelt werden.

Begründung

Begründung Teil 1

  1. Software-Lizenzen
    Die besonderen Bestimmungen für Computerprogramme im Abschnitt 8 des UrhG ermöglichen Softwarelizenzen wie die GNU GPL, die zum Schutz Freier Software essentiell sind. Würden diese Sonderbestimmungen aufgehoben, könnte Freie Software unfrei gemacht werden und in proprietäre Programme einfließen, die die Freiheit ihrer Nutzer nicht mehr respektieren. Dies stünde dem Willen der Autoren und der Computer benutzenden Allgemeinheit entgegen. Letztere verlöre die Kontrolle über die vormals Freie Software, könnte die Funktionsweise nicht mehr überprüfen, sie nicht mehr gemeinschaftlich verbessern und vieles mehr.
  2. Wirkungslosigkeit
    Das Urheberrecht ist nicht der entscheidende Faktor bei der Einschränkung von Nutzung und Verbreitung von Software. Digitales Restriktionen-Management (DRM), das Fehlen von Quelltext, spezielle in die Software eingebaute Techniken (z.B. Online-Aktivierung) und die Endnutzer-Lizenzverträge (EULA) schränken die Nutzung und Vervielfältigung von Software wesentlich stärker ein. Nur Freie Software ist wirklich frei von diesen Einschränkungen.
  3. Sonderstatus von Software
    Folgender Text stammt von Pfaffenhofen/AG_Freie_Software. Software ist anders als andere kreative Werke, da sie immer in zwei Formen vorliegt. Quellcode (von Menschen lesbar) und Binärcode (nur vom Computer lesbar). Eine Gleichbehandlung von Software und anderen Werken im Urheberrecht kann deshalb zu nicht beabsichtigten Konsequenzen führen. Software altert und muss ständig an sich ändernde Umstände und Umgebungen angepasst werden, sonst verliert sie ihren Nutzwert. Musik, Filme, Bücher, Bilder oder andere Kunstwerke teilen diesen Nachteil nicht, vor allem wenn sie digitalisiert - der einzig sinnvollen Form von Software - vorliegen.
  4. Benachteiligung Freier Software
    Es würde die Weitergabe jeder Art von Software legalisiert und den Usern so ein starker Anreiz, Freie Software zu benutzen und sich für ihre Verbesserung einzusetzen, genommen. Sie könnten zwar unfreie Software wie z.B. Photoshop legal kopieren und nutzen, wären aber in ihrer Nutzung der Software immer noch durch den Hersteller willkürlich eingeschränkt. Die Gemeinschaft wäre daran gehindert, das Programm in ihrem Sinne weiter zu entwickeln und Menschen in anderen Ländern wären von der Nutzung immer noch ausgeschlossen. Die Unterstützung Freier Software würde allen Menschen überall zugute kommen und kann ungeachtet der örtlichen Urheberrechtslage genutzt werden.
  5. Überflüssig
    Teil 2 dieses Änderungsantrages macht die gesonderte Passage zu Software überflüssig, da er sich viel weitgehender mit dieser Thematik befasst.

Begründung Teil 2

Der Antrag unterstreicht die Grundsätze der Piratenpartei Deutschland zu den Themen Informationelle Selbstbestimmung, Transparenz, Open Access, Patentrecht und Bildung in einem besonderen Maße. Viele der genannten Grundsätze sind ohne den konsequenten Einsatz Freier Software nicht realisierbar.

Der Überwachungsstaat könnte so zum Beispiel auch mit technischen Mitteln verhindert werden, da Macht und Kontrolle über Datenverarbeitung und Kommunikation auf alle Bürgerinnen und Bürger verteilt und somit so gering wie möglich gehalten wird.

Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger wird durch die dezentrale Speicherung von Daten und die dezentralen Kommunikationsmöglichkeiten in besonderem Maße gestärkt, weil es durch den Einsatz Freier Software keinen zentralen Eingriffspunkt für Manipulationen gibt.

Nur Freie Software macht den Aufbau einer eigenen Infrastruktur für den Bürger möglich, welche Kontrolle und Nachvollziehbarkeit erlaubt. So kann sichergestellt werden, dass keine privaten Daten an Dritte weiter gegeben werden. Dies gilt für Unternehmen mit monopolartiger Stellung genauso wie für einen (Überwachungs-)Staat.

Freie Software in Institutionen und Behörden unterstützt die Forderung der Piratenpartei nach Transparenz. IT-Prozesse und Datenflüsse öffentlicher Verwaltungen sind nur durch den Einsatz von Freier Software vollständig nachvollziehbar. Staatliche Schnittstellen zum Datenabruf und zur Interaktion mit Bürgerinnen können nur mit offenen Datenformaten, offenen Protokollen und somit auch nur mit Freier Software problemlos und transparent umgesetzt werden.

Staatlich finanzierte Software muss von den Bürgerinnen und Bürgern frei weiterverwendet und verändert werden dürfen, da die Software mit Steuergeldern finanziert wird. Dies unterstreicht in einem besonderen Maße die Forderung der Piratenpartei nach Open Access und ist ebenfalls nur mit Freier Software realisierbar. Beispielsweise ist die Software für die elektronische Steuererklärung (ELSTER) unfrei und zusätzlich nur für Microsoft Windows verfügbar. Würde ELSTER unter einer freien Lizenz stehen, hätten die Bürger selbst die Möglichkeit, ELSTER auf andere Betriebssysteme zu portieren.

Im Bildungswesen muss es allen Lernenden möglich sein, Arbeiten in einem allgemein zugänglichem offenen Format zu erstellen. Derzeit werden immer wieder von Studierenden Arbeiten in proprietären Formaten verlangt, Studenten und Schülerinnen sind aber oft finanziell nicht in der Lage, sich diese Programme zu leisten und werden so in die "Beschaffungskriminalität" gedrängt. Mit einem verstärktem Einsatz von Freier Software in der Bildung, gäbe es einen Grund weniger, dass Bildung ein Privileg für Kinder reicher Eltern bleibt oder wird. Werden verstärkt proprietäre Formate durch die Lernenden eingesetzt, entsteht bei den Bildungseinrichtungen ein zunehmender Investitionsdruck, da sie ebenfalls diese Softwareprodukte bereitstellen müssten. Der Einsatz Freier Software würde so helfen, die knappen Kassen im Bildungswesen zu entlasten. Freie Software ermöglicht es den Lernenden außerdem, die Funktionsweise von Software zu studieren und sogar zu verändern, ohne dass zusätzlich Lizenzkosten oder ähnliche Einschränkungen anfallen. Dies unterstützt die Einstellung der Piratenpartei bezüglich des freien Zugangs zu Wissen.

Die Piratenpartei spricht sich bereits jetzt im Parteiprogramm gegen Softwarepatente aus, denn Patente auf Software-Ideen schaden der Innovation im IT-Sektor und machen eigentlich Freie Software unfrei. Sie helfen nur den großen Firmen und Anwälten, aber nicht den kleinen Entwicklern. Der Antrag unterstreicht die Aussprache der Piratenpartei gegen Softwarepatente.

Freie Software fördert zudem die lokale IT-Wirtschaft und insbesondere den Mittelstand. Sie hilft somit, dass Investitionen in der Region bleiben und dort Arbeitsplätze sichern.

In Zeiten der Globalisierung sollte auch auf die Menschen in anderen Ländern Rücksicht genommen werden. Menschen aus Entwicklungsländern die sich aus bestimmten Gründen keine unfreie Software (in ihrer Sprache) beschaffen können, sei es aus finanziellen Gründen oder weil sie in Ländern leben, in denen diese unfreie Software nicht (in ihrer Sprache) vertrieben wird, wären von der neuen digitalen gesellschaftlichen Teilhabe kategorisch ausgeschlossen. Mit Freier Software stellt sich diese Problematik nicht. Sie kann ohne Einschränkungen verteilt, benutzt und sogar selbst übersetzt werden. und durch die Förderung von Freier Software durch den deutschen Staat profitiert die Gesellschaft als Ganzes, und zwar global und nicht nur in Deutschland. Dies unterstreicht die internationale Ausrichtung der Piratenparteien.

weitere Informationen






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Dmaphy 20:57, 14. Apr. 2010 (CEST)
  2. Torsten Grote 21:17, 14. Apr. 2010 (CEST)
  3. Weo 00:19, 15. Apr. 2010 (CEST)
  4. Vardamir 07:44, 15. Apr. 2010 (CEST)
  5. Ninan 08:43, 15. Apr. 2010 (CEST)
  6. Nerdicist 08:46, 15. Apr. 2010 (CEST)
  7. Ingo Goe
  8. Benjamin H.
  9. Gerd Fleischer
  10. Twix 12:48, 15. Apr. 2010 (CEST)
  11. Disi 16:04, 15. Apr. 2010 (CEST)
  12. GrmpyOldMan 16:55, 15. Apr. 2010 (CEST)
  13. Trias
  14. Rainer Sonnabend
  15. Amon
  16. Stoon
  17. Korbinian 17:55, 16. Apr. 2010 (CEST)
  18. ka'imi
  19. TobyS 19:06, 16. Apr. 2010 (CEST)
  20. Yrthy 19:13, 16. Apr. 2010 (CEST)
  21. Wobble
  22. Twilight 00:15, 17. Apr. 2010 (CEST)
  23. Zam
  24. Merovius
  25. maxwell 10:02, 17. Apr. 2010 (CEST)
  26. Andreas Heimann
  27. icho40
  28. Thomas-BY
  29. Andena 23:18, 19. Apr. 2010 (CEST)
  30. Unglow
  31. MrHan
  32. Michi
  33. Santa-c 12:07, 21. Apr. 2010 (CEST)
  34. Silberpappel 18:50, 21. Apr. 2010 (CEST)
  35. RicoB CB 07:47, 25. Apr. 2010 (CEST)
  36. dnt 21:54, 25. Apr. 2010 (CEST)
  37. datenritter 12:05, 28. Apr. 2010 (CEST) Kann man so machen, aber Deppenleerzeichen muss raus. Die Formulierung "Software-Ideen" ist sch**** (gegen Ideenpatente sind doch sowieso alle, patentiert werden nur "Lösungen" /ironie). Der Antrag von mir und lkl würde ein paar Details klarstellen. *Werb* ;)
  38. Sebastian Pochert
  39. Jan
  40. Salorta
  41. Lothar
  42. Monarch 08:55, 5. Mai 2010 (CEST)
  43. Sven423 22:31, 8. Mai 2010 (CEST)
  44. Cg909 13:47, 9. Mai 2010 (CEST)
  45. Senficon 01:24, 11. Mai 2010 (CEST)
  46. Christian Specht 22:43, 11. Mai 2010 (CEST)
  47. DeBaernd 15:28, 12. Mai 2010 (CEST)
  48. CEdge
  49. Fridtjof 19:24, 12. Mai 2010 (CEST)
  50. icehawk Kleinere Fehler können auch beim nächsten BPT noch korrigiert werden
  51. Action_Boo
  52. StopSecret 11:44, 13. Mai 2010 (CEST)
  53. zero-udo
  54. Kaddi

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Aleks_A

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Begründung von Teil 1 komisch

Der Teil 1 ist so kurz, aber die Begründung so lang. Wurde da was gelöscht, oder wieso scheinen sich die Argumente nicht auf die in Teil 1 geforderte Änderung zu beziehen? --Wobble 23:30, 16. Apr. 2010 (CEST)

  • Nein, das stimmt alles so. Liess dir den Teil, der getrichen werden soll mal durch und dann nochmal die Begruendung. Dann sollte es Sinn machen ;) --Torsten Grote 15:28, 17. Apr. 2010 (CEST)

Argument 2

"Patente auf Software-Ideen lehnen wir [...] ab" ist imho zu schwach. Patente auf Ideen sind schon heute nicht möglich. Man könnte daraus lesen, dass wir nur Ideen-Patente, nicht aber Patente auf implementierte Software ablehnen. Es muss imho heißen "Patente auf Software lehnen wir [...] ab" -- Unglow 12:16, 20. Apr. 2010 (CEST)

  • Korrigiere mich bitte, wenn ich hier falsch liege, aber wird die konkrete Software nicht vom Urheberrecht abgedeckt und die Idee vom Patentrecht? Man spricht doch auch von "in Software implementierten Erfindungen". Vielleicht wäre dieser Ausdruck passender und weniger missverständlich gewesen, aber anscheinend darf der Antrag jetzt nicht mehr verändert werden. --Torsten Grote 12:17, 25. Apr. 2010 (CEST)
    • Ideen sind in unseren Patentsystem überhaupt nicht patentierbar, sondern nur konkrete Erfindungen. Es gibt abstruse Auswüchse wie Patente auf Geschäftsideen, die wir aber natürlich auch ablehnen. Bei Software lehnen wir jedoch nicht nur Patente auf Software-Ideen ab, sondern Software-Patente generell. (Steht zum Glück an anderer Stelle im Programm so deutlich drin) "Patente auf in Software implementierte Erfindungen" ist die bürokratische Bezeichnung für Software-Patente -- Unglow 22:41, 5. Mai 2010 (CEST)

Argument 3

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