Archiv:2009/Pressemappe/Urheberrecht

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Es ist unser Ziel, das Urheber- und Verwertungsrecht an die Gegebenheiten der modernen Gesellschaft anzupassen.

Die Digitalisierung von Inhalten sowie die weitgehende Vernetzung ermöglichen es mittlerweile, Inhalte ohne Qualitätsverlust zeitnah weltweit zu verbreiten und jedermann zugänglich zu machen. Dies eröffnet den Urhebern künstlerischer Werke viele neue Chancen, wirft aber auch neue Fragen in Bezug auf die Vergütung dieser Werke auf.

Neue Vertriebswege

Heutzutage ist es für Künstler sehr einfach, ihre Werke in Eigenregie zu produzieren, einem breiten Publikum bekannt zu machen und zu vertreiben. Auf Grund des bestehenden Ungleichgewichts des Urheberrechts zu Gunsten der Verwertungsgesellschaften ist diese dezentrale Distribution erheblich erschwert. Die Verwertungsgesellschaften nutzen ihre monopolartige Stellung, um die Rechte des Urhebers an seinen eigenen Werken zu beschneiden. So müssen z.B. Musiker, die auf ihrer Webseite eigene Stücke zum Download anbieten oder auch nur Eigenkompositionen aufführen wollen, dafür Gebühren an die GEMA abführen. Rechte für neue Vertriebswege werden gemäß der Urheberrechtsnovelle automatisch an die Verwertungsgesellschaft übertragen. Diese Entwickung sehen wir als unnötiges Hindernis für eine freie Entfaltung der kunstschaffenden Gesellschaft sowie als grundlose Bereicherung eines Dritten an, was im Sinne der Förderung kultureller Vielfalt und Barrierefreiheit geändert werden muss.

Neue Kulturtechniken

Infolge des Internets beinhaltet die gesellschaftliche Evolution eine Annäherung zwischen Produzenten und Konsumenten gemeinsamer Kulturobjekte. Die Remix-Kultur, individuelle Zusammenstellungen und die häufige Wiederverwendung sind dieser Entwicklung immanent.

Historisch gewachsene Verwertungsgesellschaften haben mit diesem Prozess nicht Schritt gehalten. Beispielsweise die GEMA: Die Unterteilung in E- und U-Musik ist nicht mehr zeitgemäß; anstelle von standardisierten Abläufen ist zeitgemäßes Kulturschaffen geprägt von breit gefächerten Produktionsmethoden und Effizienzsteigerungen durch Nutzung vorhandener Kultur.

Die Novellierung des UrhR

Auch die teilweise umgesetzten und geplanten Änderungen im UrhR stellen keine befriedigende Lösungen dar und beschneiden die Persönlichkeitsrechte nicht nur des Urhebers, sondern auch des Nutzers. Das in §53 UrhG festgeschriebene Recht auf Privatkopie wurde bereits mit der 2003 verabschiedeten Novelle des UrhG massiv eingeschränkt und erfährt mit dem seit 2004 in Arbeit befindlichen "2. Korb", der unter anderem den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material über P2P-Netzwerke zur Straftat erklärt, endgültig den Todesstoß. Die ursprünglich geplante "Bagatellklausel", die eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" verhindern sollte, wurde im März 2006 per Kabinettsbeschluss gekippt. Damit schießt die Bundesregierung weit über das ursprünglich geplante Ziel - die Anpassung an die EU-Vorgabe - hinaus. Sollte dieser "2. Korb" wie geplant umgesetzt werden, würden Millionen von Bundesbürgern über Nacht zu Kriminellen gemacht.

DRM: Big Brother gegen Meinungsfreiheit

Die geplante Einführung von Maßnahmen zum digitalen Restriktionsmanagement (DRM) funktionieren nur dann, wenn eine lückenlose Überwachung des Nutzers stattfindet. Das Potential des Missbrauchs durch Staat und Wirtschaft ist nicht hypothetisch, sondern durch die jüngste Geschichte belegt.

Bereits technisch ist ein Kopierschutz unmöglich: Das Kopieren ist die elementare Arbeitsweise eines Computers. Ohne Gesetze, die das Modifzieren von Kopierverhinderungsprogrammen untersagen, ist jede derartige Software nutzlos. Eben jene Gesetze dienten aber in der Vergangenheit dem Aufbau monopolartiger Strukturen. Negativer Vorreiter ist hier Apple: Der Branchenprimus des Onlineverkaufs von Musik beschränkt das Abspielen auf Geräte der eigenen Produktlinie.

Die neuste Entwicklung sind Geräte (z.B. Microsofts Zune), die selbsterstellte Aufnahmen automatisch derart mit DRM versehen, dass ihr Besitzer sie nur noch stark beschränkt weitergeben kann. Die Möglichkeiten freier Kommunikation durch neue Medien werden auf diese Weise in ihr Gegenteil verkehrt: Publizieren darf man nur noch mit Lizenz. Diese Lizenzkosten kommen bevorzugt großen Verwertungsgesellschaften zugute und verhindern das Vermarkten durch Künstler in Eigenregie.