Antragsportal/Anträge BPT2011.1/X009
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X009 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Jens Müller (tessarakt) |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Antragsgruppe | {{{antragsgruppe}}}„{{{antragsgruppe}}}“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSoA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 14.04.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelLesezugriff für alle Mitglieder auf Schatzmeister- und Gensek-Liste AntragstextAlle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland erhalten auf Antrag Lesezugriff auf die Schatzmeister- und Gensek-Liste. AntragsbegründungTransparenz. Die Regelung entspräche zudem der für die Vorstände-Liste, vgl. http://wiki.piratenpartei.de/Mailingliste/Vorstaende#Wie_erhalte_ich_Leserecht.3F Zum Gegenargument "Schutz von Mitgliederdaten": Laut Satzung regelt die GO-Bundesvorstand: "Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung" Die GO sieht nicht vor, Mitgliederdaten über eine Mailingliste zu verschicken. Stattdessen sagt sie: "Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt." und "Mitglieder von Gebietsvorständen haben Zugriff auf die Daten der zu ihrem Gebiet zugehörigen Mitglieder gemäß deren eigener Geschäftsordnung. " und "Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt." Das Versenden von Mitgliederdaten über die Verwaltungs-ML wäre damit ein Verstoß gegen die GO-Bundesvorstand. Diskussion
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