Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA045

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA045
Einreichungsdatum
Antragsteller

Bodo Thiesen

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §12
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.05.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Behandlungsreihenfolge - Absteigend nach Unterstützer minus 2 mal Ablehner

Antragstext

In Abschnitt A wird der § 12 wie folgt neu gefasst:

§ 12 - Änderungen der Satzung und der politischen Ziele

(1) Änderungen der Satzung oder der politischen Ziele der Partei können
    nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen
    werden.

(2) Ein Antrag nach Absatz 1 muss mindestens vier Wochen vor Beginn des
    Bundesparteitages beim Bundesvorstand in Textform eingereicht werden;
    dieser hat ihn unverzüglich an der nach § 9b Abs 2 genannten oder zu
    nennenden Stelle zu veröffentlichen.

(3) Anträge nach Absatz 1 sind in absteigender Reihenfolge der Anzahl der
    Unterstützer abzüglich der doppelten Anzahl der Ablehner zu behandeln.
    Gibt es zu einem zu behandelnden Antrag alternative Anträge, so sind
    diese zu diesem Zeitpunkt ebenfalls zu behandeln. Für die Erstellung
    der vorläufigen Tagesordnung werden nur Unterschriften berücksichtigt,
    die dem Bundesvorstand zwei Wochen vor dem Bundesparteitag bekannt
    sind. Eine Korrektur der Reihenfolge aufgrund neuerer Unterschriften
    ist auf Verlangen eines Piraten durchzuführen. Die Unterstützung oder
    Ablehnung kann nicht im Namen eines anderen erklärt werden.

Antragsbegründung

Derzeitige Version

§ 12 - Satzungs- und Programmänderung

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit
    einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende
    Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann
    die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich
    mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden
    erklären.

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann
    nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des
    Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.

(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und 2 gelten ebenso für eine Änderung des
    Programms der Piratenpartei Deutschland.  

Erläuterung und Begründung

Zu Absatz 1: Der alte Absatz 3 wurde hier jetzt eingebunden, indem direkt sowohl von der Satzung als auch von den politischen Zielen gesprochen wird (somit wird der alte Absatz 3 überflüssig). Die 2/3 Mehrheit wurde unverändert übernommen, da es in der Vergangenheit schon mehrfach stundenlange Diskussionen wegen eben dieser gab und ich diese Diskussion nicht wiederholen möchte. Eine Änderung dieser 2/3 Mehrheitsregel kann gerne unabhängig von inhaltlichen Änderungen behandelt werden. Entfallen ist die Möglichkeit einer Satzungs- und Programmänderung zwischen zwei Parteitagen. Abgesehen von der Tatsache, dass mir bisher niemand ein Beispiel nennen konnte, welche Änderung derart dringend sein könnte, dass sie nicht bis zum nächten BPT warten kann, hat diese Regelung keinen praktischen Anwendungsfall, da nicht davon auszugehen ist, dass 2/3 der Mitglieder auf eine entsprechende Aufforderung reagieren werden - zumal die Antwort schriftlich stattfinden müsste. Selbst auf die E-Mail Einladungen zum BPT reagieren nur rund 1/3 der Piraten und da muss lediglich ein Link angeklickt werden.

Zu Absatz 2: Vorschrift der Textform. Bisher wäre es denkbar, dem Bundesvorstand einen Satzungs- oder Programmänderungsantrag zum Diktat vorzulegen - im Zweifelsfall schickt man ihm eine mp3-Datei zu. Weiter wird dem Bundesvorstand nun vorgeschrieben, den Antrag unverzüglich zu veröffentlichen. Der Verweis auf § 9b Abs 2 bezieht sich auf die Angaben, die in der Einladung enthalten müssen. Als letzter Teil ist dort aufgeführt »der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden« - dabei wurde darauf geachtet, dass es keine Rolle spielt, ob die Einladung bereits erfolg ist (wir uns also in den letzten Wochen vor Fristende befinden) oder die Einladung noch bevorsteht.

Zu Absatz 3: Völlig neue Regelung, um die Antragsflut, mit der man sich beschäftigen muss, einzudämmen. Jeder Antrag kann durch Unterschrift (elektronisch oder handschriftlich) unterstützt oder abgelehnt werden. Entsprechend der 2/3 Mehrheitsregel aus Absatz 1 wird nun zu jedem Antrag ein Punktestand errechnet. Nach diesen Punkten werden die Anträge sortiert und vom BPT behandelt. Populäre Anträge werden so zuerst behandelt, wenige populäre später. Es findet hier zwar keine formelle nicht-Zulassung von Anträgen statt, allerdings werden de facto unpopuläre Anträge nicht behandelt werden, weil die Zeit des BPTs ja begrenzt ist. Da effektiv keine Frist für die Unterschriften existiert, kann auch auf dem BPT selbst noch für Unterschriften geworben werden, um wichtige Anträge zu pushen. Konkurrierende Anträge werden selbstverständlich gemeinsam behandelt. Für die auf dem BPT vorzustellende vorläufige Tagesordnung werden nur Unterschriften berücksichtigt, die mindestens zwei Wochen vor dem BPT beim Bundesvorstand eingegangen sind, allerdings werden auch alle späteren Unterschriften berücksichtigt, da jeder einzelne Pirat eine korrektur der Reihenfolge aufgrund neuer Unterschriften verlangen kann (im Zweifel immer der, der gerade unterschrieben hat). Offenbar brauchen wir dafür dann eine Software, die die Antragsreihenfolge immer aktualisiert hält - ein on-line Unterschrieben kann man gerne zulassen - so dass handschriftliche Unterschriften die Ausnahme darstellen. Der letzte Satz ist wichtig, um zu verhindern, dass elektronische Unterstützungserklärungen in Tools wie LiquidFeedback mit hunderten von Delegationen im Nacken durch eine einzige Person geleistet werden können - Ziel dieser Regelung ist es, die Piraten dazu zu bewegen, sich mit den Anträgen zu beschäftigen und wichtige Anträge entsprechend publik zu machen, das erreicht man aber nicht, indem man nur ein Mausklick in einem Tool tätigt und sich dann nicht weiter mit der Materie beschäftigt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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