Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA034

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA034
Einreichungsdatum
Antragsteller

Stephan Beyer

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.05.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Vorstandsbewerbung: 4-Wochen-Frist mit Ausnahmen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, § 9a Abs. 3 im Abschnitt A der Bundessatzung folgende Sätze anzufügen:

Bewerber für ein Bundesvorstandsamt haben ihre Bewerbung mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitags gegenüber den Piraten zu erklären. Ort und Form dieser Erklärung legt der Bundesvorstand fest. Diese Frist entfällt
  1. bei einem außerordentlichen Bundesparteitag,
  2. für einzelne Ämter, wenn die Zahl der Bewerber die Zahl der zu vergebenden Ämter um nicht wenigstens zwei übersteigt,
  3. für einzelne Ämter durch Beschlussfassung des Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.

Antragsbegründung

Damit bei Wahlen zum Bundesvorstand eine faire Wahl möglich ist und die wählenden Piraten gut informiert abstimmen können, ist eine offene Diskussion und Befragung der Kandidaten notwendig. Die Diskussion und Beschäftigung mit den Kandidaten sollte aber nicht erst auf dem Bundesparteitag sondern bereits im Vorfeld stattfinden, um die kostbare Zeit des Bundesparteitags nicht damit zu belasten. Sofern Spontanbewerbungen (also Kandidaturen "bis zur letzten Minute") möglich sind, besteht erst auf dem Bundesparteitag Klarheit über die Kandidatenliste.

Eine Verhinderung von Spontanbewerbungen erübrigt nicht die Kandidatenvorstellung und die Kandidatenbefragung. Der Bundesvorstand vertritt die Partei nach außen; die Piraten müssen sich ein Bild von den rhetorischen Fähigkeiten und der Schlagfertigkeit der Bewerber machen können. Viele Fragen sind jedoch deutlich besser im Netz, beispielsweise auf der Kandidatenseite im Wiki, aufgehoben, sodass Vorstellung und Befragung der Kandidaten deutlich schneller abgewickelt werden könnten. Da es auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass etliche wichtige Fragen an die Kandidaten gar nicht erst gestellt werden, um den Parteitag nicht länger aufzuhalten, wäre die vorherige Befragung hilfreich.

Die Kandidatur für ein Amt im Bundesvorstand sollte auch erst nach reiflicher Überlegung erfolgen. Eine Frist von vier Wochen ist hier durchaus zumutbar. Piraten, die erst nach dieser Frist der Partei beitreten, dürften weder besondere Eignung noch besondere Chancen aufweisen - für die Ausnahmen, die es immer gibt, muss die Öffnungsklausel herhalten.
Die Frist von vier Wochen entspricht übrigens auch der Einreichungsfrist für Programm- und Satzungsänderungsanträge.

Begründung zu Ort und Form der Erklärung: Es ist nicht einzusehen, warum der Bundesvorstand exklusiv oder auch nur früher diese Informationen erhalten soll. Darum soll die Kandidatur gegenüber den Piraten erklärt werden. "Stand der Technik" dürfte derzeit wohl die Kandidatenseite im Wiki sein. Die Festlegung des Tools gehört jedoch nicht in eine Satzung.

Begründung zur Ausnahme bei außerordentlichen Bundesparteitagen: Bei einem außerordentlichen Bundesparteitag geht es ohnehin nur darum, schnellstmöglich wieder einen handlungsfähigen Vorstand zu haben. Zudem würde die Vier-Wochen-Frist mit der Einladungsfrist eines außerordentlichen Bundesparteitags inkompatibel sein.

Begründung zur Mindestzahl der Bewerber: Demokratische Wahlen bedürfen der Möglichkeit der Auswahl. Bei einzeln zu wählenden Ämtern greift die Spontanbewerbungssperre, wenn wenigstens drei Kandidaten zur Auswahl stehen. Bei vier Beisitzern wären wenigstens sechs Kandidaten erforderlich.
Des Weiteren greift diese Klausel bei zu wählenden Ämtern, die es wegen einer Satzungsänderung vor einem Bundesparteitag noch gar nicht gab.

Begründung der Öffnungsklausel: Mit der Öffnungsklausel soll der Bundesparteitag Handlungsmöglichkeiten bekommen, wenn sich alle Kandidaten als nicht geeignet oder nicht mehrheitsfähig erweisen sollten oder wenn sonst Umstände eintreten, die vorher so nicht absehbar waren.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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