Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA003
Einreichungsdatum
Antragsteller

Georg v. Boroviczeny

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §7
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 04.05.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

§ 7, Spenden

Antragstext

der Bundesparteitag möge folgende Satzungsänderung beschließen:

§ 7 - Spenden

(1) Alle ordentlich gegründeten Verbände sind zur Annahme von Spenden berechtigt.

(2) Zweckgebundene Spenden dürfen nur für Zwecke angenommen werden, die vorher von der Partei oder eines ordentlichen Verbandes/einer ordentlichen Gliederung derselben angegeben worden sind; eine Zweckbindung an ein Verband/eine Gliederung ist grundsätzlich zulässig. Die Spenden müssen dem vom Spender gewünschten Zweck zugeführt werden. Zweckgebundene Spenden, die dem Vorgenannten nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Eine Liste zugelassener Zwecke ist in geeigneter Form öffentlich zu führen; die ordnungsgemäß gewählten Vorstände der Partei legen zulässige Zwecke für ihren Zuständigkeitsbereich fest. Ebenso streichen sie veraltete oder überflüssig gewordene Zwecke aus dieser Liste.

(3) Nicht-zweckgebundene Geldspenden werden zu gleichen Teilen an die einnehmende Gliederung und dem Bundesverband aufgeteilt. Der betreffende Betrag für die Bundespartei ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen.

alternativ:

(3) Nicht-zweckgebundene Geldspenden werden in einem Verhältnis, das der Bundesparteitag jeweils mit einfacher Mehrheit beschließt, zwischen der einnehmenden Gliederung und dem Bundesverband aufgeteilt. Der betreffende Betrag für die Bundespartei ist innerhalb von 30 Tagen alternativ: zeitnahe zu überweisen.

(4) Sachspenden stehen der einnehmenden Gliederung zu.

(5) Geldspenden bis zu einem Betrag von 1.000 € können bar erfolgen.

(6) Geld- oder Sachspenden natürlicher Personen werden bis 1000,- € pauschal, darüber hinaus unter Namensnennung veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf einer elektronischen Plattform der PIRATENPAREI, die für die Allgemeinheit zugängig ist. Geld- oder Sachspenden juristischer Personen werden grundsätzlich unter Namensnennung veröffentlicht. Die zeitnahe Veröffentlichung obliegt der vereinnahmenden Stelle. Anonyme Spenden werden wie Spenden juristischer Personen behandelt (Name dann: 'Anonym').

(7) Kopien aller Spendenquittungen sind dem Bundesschatzmeister in elektronischer Form zu übermitteln.

(8) Näheres zur Durchführung der Spendenpraxis und deren Veröffentlichung bestimmt ein Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit oder der Bundesvorstand im Einvernehmen mit dem Bundes- und den Landesschatzmeistern.

Antragsbegründung

aus einer Initiative im lgfb könnte Folgendes jeweils eingefügt/ergänzt werden: (statt des Punktes (8))

zu (2): Um den Verwendungszweck einer Spende eindeutig zuordnen zu können, kann der Spender ein vordefiniertes Stichwort (ZweckTag) angeben. Eine Liste von gültigen Tags wird vom Bundesvorstand beschlossen. Auf Antrag können neue Tags hinzugefügt oder obsolete Tags entfernt werden. Die Liste der gültigen Tags wird in aktueller Form auf der Website veröffentlicht

zu (6): Zusätzlich kann der Spender dem Verwendungszweck einen geheimen Erkennungscode (CashHash) hinzufügen. Jeder Eingang einer Spende mit einem gültigen CashHash wird sofort unter Angabe des Codes, des Betrags und des Eingangsdatums veröffentlicht.

Begründung:

es gibt immer wieder Anregungen ect. zur Frage von Spenden; diese gehen aber mE nicht weit genug oder sind zu sehr auf eine innerparteiliche Sicht angelegt; dazu kommt noch eine gewisse Unzufriedenheit mit der derzeitigen Formulierung in der Satzung: diese enthält eben nichts, oder zumindest zu wenig zur Transparenz, auch ist es derzeit mE zu wenig flexibel. Daher bevorzuge ich auch für (3) die von mir angegebene Alternative, die flexibler ist und dabei keine Satzungsänderung jeweils notwendig macht.

Erläuterungen:

Der Antrag ist so formuliert, dass er weitgehend flexibel ist/bleibt. mE müssen Satzungen (und -änderungen) so gebaut sein, dass es wenig Bedarf nach nachfolgenden Änderungen geben soll. Deshalb auch (8), damit kann die Idee von tags aus der Initiative im lqfb verwirklicht werden, genauso die Art und Form der Veröffentlichung frei gewählt und jederzeit modifiziert werden.

Ein Beispiel für die transparente Veröffenlichung von Spenden:

http://lehetmas.hu/valasztas/kampanyszamla/

Die ungarische Partei 'Lehet más a politika' (LMP) ist u. a. auch die parlamentarische Vertretung der ung. Piratenpartei (gegenseitige Unterstützung); leider ist die Seite nur auf Ung. zu haben, die engl. Seite der Partei stellt nur Nachrichten ect. ein; in der Veröffentlichung taucht als Partner oft auf: Spende in geringem Umfang einer Privatperson, um so a.) jede Spende offen zu legen und zugleich b.) die gewünschte Anonymität eines Spenders zu wahren. Aus gesetzlichen Gründen (ursprünglich kam es zur Veröffentlichung wegen gesetzlicher Beschränkungen zur Wahlkampfausgabenhöhe, die von den etablierten Parteien regelmäßig und bewusst ignoriert und übertreten wurden, z.T. zu 1000%) werden da auch Ausgaben eingestellt, was hierzulande entfallen würde.

Die Vorgabe einer Zweckbindung seitens der Partei ist mE notwendig und geboten, um nicht durch zweckgebundene Spenden politische Inhalte oder 'Ausrichtungen' aufgezwungen zu bekommen. Teilweise (Startseiten des liquid) wird dies schon praktiziert, ohne dass dafür ein satzungsgemäßes Verfahren geregelt wäre. Die 'Listenpflege' durch den jeweiligen Vorstand sollte diese Liste aktuell und kurz halten (können).

hier für alle der derzeit gültige Text in der Satzung:

§ 7 - Spenden ↑

(1) Alle ordentlich gegründeten Verbände sind zur Annahme von Spenden berechtigt.

(2) Zweckgebundene Spenden dürfen nur dem vom Spender gewünschten Zweck zugeführt werden.

(3) Nicht-zweckgebundene Geldspenden werden zu gleichen Teilen an die einnehmende Gliederung und den Bundesverband aufgeteilt. Der betreffende Betrag für die Bundespartei ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen.

(4) Sachspenden stehen der einnehmenden Gliederung zu.

(5) Geldspenden bis zu einem Betrag von 1.000 € können bar erfolgen.

(6) Kopien aller Spendenquittungen sind dem Bundesschatzmeister in elektronischer Form zu übermitteln

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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