Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA016

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA016
Einreichungsdatum
Antragsteller

Kyra Anisimov, Willi Gasser, Andi R., G. v. Boroviczeny, Koordinatoren der AG Drogen

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Drogen„Drogen“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 30.04.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Drogenpolitisches Grundsatzprogramm der PIRATENPARTEI Deutschland

Antragstext

Für den Parteitag 2011/1 der PIRATENPARTEI schlägt die AG Drogen Folgendes vor und wünscht eine Zustimmung der Mehrheit der Parteimitglieder:

Die Piratenpartei Deutschland strebt eine rationale, an Tatsachen und nicht an Ideologien orientierte Drogenpolitik an. Dazu fordert sie die rein sachorientierte Bewertung aller Drogen und die Aufhebung der sachlich nicht gerechtfertigten Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Substanzen. Diese Differenzierung kriminalisiert den mündigen Bürger und hindert ihn an einer freien Wahl bezüglich seiner Rausch- und Genussmittel. Ansatzweise, aber ungenügend, wird dies für Alkohol, Nikotin und psychoaktive Medikamernte schon versucht, indem diese Substanzen entsprechend ihren Wirkungen und Gefahren bewertet und daraus folgend Verordnungen und Gesetze geschaffen werden; dies muss aber vollständig für alle Drogen so geschehen.

Die PIRATENPARTEI Deutschland akzeptiert die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen auch für den Drogenbereich; Gesetze und Verordnungen dürfen dabei lediglich zum Schutz des Einzelnen und der Gesellschaft vor nachgewiesenen, ohne Regeln unabweisbaren Gefahren dienen. Alle derzeit bestehenden Gesetze und Verordnungen müssen unter diesen Voraussetzungen überprüft und gegebenenfalls geändert werden.

Prohibition ist kein erfolgversprechendes Mittel zur Verringerung oder Ausschaltung drogenspezifischer Probleme. Daher ist die prohibitive Gesetzgebung abzuschaffen. Prohibition und Verbote sind ebenfalls wenig geeignete Mittel zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bezüglich einer Gefährdung durch Drogen. Wirksamer Kinder- und Jugendschutz besteht vielmehr im verantwortlichen Handeln Erwachsener, besonders der Eltern, und kontinuierlicher präventiver Arbeit auf allen Ebenen öffentlich betriebener oder finanzierter Einrichtungen im Bildungs- und Freizeitbereich. Auch hier sind alle bestehenden Gesetze auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu streichen oder zu revidieren.

Die PIRATENPARTEI spricht sich ausdrücklich für sinnvolle und notwendige Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aus.

Freie Wahl eines Genussmittels gehört zu den natürlichen Rechten eines jeden erwachsenen Menschen. Damit ist auch das individuelle Risiko eines Missbrauchs und einer Abhängigkeit verbunden. Nach weitgehend übereinstimmender Ansicht in unserer Gesellschaft und erst recht nach wissenschaftlichen, medizinischen Erkenntnissen ist Abhängigkeit eine Krankheit, die behandelt werden kann und soll, nicht aber ein Verhalten, dass durch Verbote gebessert oder verändert werden kann.

Kriminalisierung von Konsumenten und Abhängigen ist für eine Verhaltensänderung kontraproduktiv und ungeeignet. Erwünschte Verhaltensänderungen der Mehrheit sind nur durch langfristige - auch politische - Überzeugungsarbeit, bei Abhängigkeitserkrankungen durch geeignete Therapien erreichbar.

Antragsbegründung

National wie international verbreitet sich die Erkenntnis, dass die derzeitige repressive, einseitig auf Abstinenz abzielende Politik gescheitert ist. Dagegen stehen die massiven Gefahren und gesundheitlichen sowie sozialen Schäden der legalen Drogen Alkohol und Nikotin. Dazu treten verschiedene psychoaktive Substanzen, die als Medikamente teilweise unreflektiert im Übermaß verordnet oder sonst wie erlangt und missbräuchlich konsumiert werden.

Wir sehen im Recht zu einem verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit Rausch- und Genussmittel ein wesentliches Element der persönlichen Freiheit. Ein einfacher und unzensierter Zugriff auf alle notwendigen Informationen ist daher zu gewährleisten. Um das durchzusetzen, bedarf die Partei auch eine drogenpolitischen Grundsatzprogramms.

Während international Drogenpolitik im Umbruch ist, betont auch auf europäischer Ebene, gibt es alleine in der BRD kaum Bewegung. Die zaghaften Bemühungen, etwas größere Mengen von an sich illegalen Drogen im Besitz von Konsumenten zu dulden (dabei aber immer noch Illegalität und Strafbarkeit anzudrohen), sind kein auch nur ansatzweise ausreichender Schritt in eine neue, fortschrittliche Drogenpolitik. Ein sehr gutes Beispiel dafür, das unsere Forderungen auch international weite Verbreitung haben, ist die aktuelle 'Wiener Erklärung' der 18. Internationalen Aids-Konferenz. (*)

Ein wirksamer und verantwortlicher Kinder- und Jugendschutz ist -auf gesellschaftlicher Ebene- nur in Verzahnung mit Bildungspolitik, Jugendförderung und maßvollen, überlegten Vorschriften zu erreichen. Diese dürfen die jugendliche Entwicklung nicht beeinträchtigen und sollen es den Verantwortlichen möglich machen, Kinder und Jugendliche beim Erwerb von Kenntnissen verantwortungsbewusst zu begleiten.

(*): Belege siehe weiter unten in den Ausführungen:

Für Fragen und die Debatte haben wir ein eigenes Pad eingerichtet: http://drogenpolitik.piratenpad.de/6

Ausführungen:

Die folgenden Ausführungen verstehen sich als zusätzliche Informationen zum Antragstext. Sie sollen die naturgemäß eher knapp gehaltenen Aussagen in Programmen präzisieren. Die AG Drogen wird diese Texte bis zum Programmparteitag weiter entwickeln und gleichzeitig aufkommende Fragen von Interessierten berücksichtigen. Für Deutschland gibt es keine gewachsene oder belegte Abstinenz- und Prohibitionsgeschichte. Dem Opiumgesetz und dem BtMG liegen von außen übernommene Vorstellungen zu Grunde. Bis 1929 waren alle bis dahin bekannten Drogen frei verfügbar. Eine wesentliche Drogenproblematik gab es nicht, auch wenn Abhängigkeit als Erscheinungsform eines missbräuchlichen Drogenkonsums bekannt war. Ausnahme war und ist nach wie vor Alkohol. Entgegen den vordergründig vorgebrachten religiös-moralischen Begründungen war und ist die Ursache der Prohibition in wirtschaftlichen Erwägungen zu suchen. Diese Argumente widersprechen den Grundüberzeugungen der PIRATENPARTEI und haben nachweislich nur negative Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Immer wieder wird argumentiert, Verbote seien notwendig, insbesondere um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren eines Drogenkonsums zu schützen. Diese Standardargumentation wird tagtäglich durch die ständige Verfügbarkeit aller Substanzen auch für Kinder und Jugendliche widerlegt. Einzige Nutznießer eine Prohibition sind die organisierte Kriminalität und/oder gewalttätige, politisch extremistische Gruppierungen. Geschädigt werden die 'Endverbraucher', besonders Drogenabhängige, die zur Finanzierung ihrer Krankheit, bzw. ihres Drogenkonsums zu Dealern werden müssen. Die Allgemeinheit wird sowohl durch die Beschaffungskriminalität, als auch durch die Kosten der Kriminalisierung (Polizei, Justiz, Strafvollzug) belastet, ohne erkennbaren Nutzen. Eine kontrollierte Freigabe aller Drogen würde diese Probleme beheben, zumindest drastisch verringern. Eine Drogenpolitik, die an der Realität und nicht an irgendwelchen Ideologien orientiert ist, liegt sowohl im Interesse der PIRATENPARTEI Deutschland, eine solche entspricht auch ihren Grundüberzeugungen. Daher muss es auch ein Element des Grundsatzprogramms sein.

Gesetze und Regelungen: Gesetzliche Regelungen und Verordnungen sind auch bei einer Freigabe von Rauschmitteln und Drogen notwendig: dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss verboten bleiben muss, ist klar, ebenso das Verbot, gefahrengeneigte Arbeiten unter Drogeneinfluss zu tätigen; es bedarf auch Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Verbraucher. Die entsprechenden Gesetze etc. müssen angepasst werden, ebenso die über Anbau, Produktion und Vertrieb. Zu diskutieren ist auch, ob es auch besonderer Gesetze und Verordnungen in Drogenbereich bedarf, beispielsweise für Konsumräume. Es gibt wegen der jahrzehntelangen Illegalisierung der meisten Drogen dazu keine heutigen Standards genügenden Untersuchungen bezüglich der von diesen Drogen ausgehenden Gefahren. Es ist z. B. nicht untersucht, wie lange nach dem Konsum noch (Nach-) Wirkungen bestehen, die im Straßenverkehr oder sonstigen gefahrengeneigten Tätigkeiten zu Risiken führen. Dagegen können heute fast alle Drogen einfach nachgewiesen werden, auch Tage und Wochen nach dem Konsum. Daraus erwachsen heute Konsumenten Nachteile (Führerscheinentzug), gegen die es schwer ist, sich zu wehren, ohne dass dafür wirkliche Nachweise gäbe, wie das bei der legalen Droge Alkohol der Fall ist. Die genaue Ausgestaltung aller hier benannten Themen und Positionen ist nicht Thema eines Grundsatzprogramms, sondern ist an anderer Stelle zu leisten und zu veröffentlichen. Zum Nachlesen (ausführlicher zu den oben genannten Positionen und Begründungen) Die aktuelle 'Wiener Erklärung' der 18. Internationalen Aids-Konferenz. Quelllink: http:www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=12065&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=14f57c7a64 Zitat aus dieser Erklärung, wesentliche Aussagen: Wir, die Unterzeichner, fordern Regierungen und internationale Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, dazu auf: eine transparente Überprüfung der Wirksamkeit der derzeitigen Drogenpolitik durchzuführen. einen wissenschaftlich fundierten gesundheitspolitischen Ansatz umzusetzen und zu evaluieren, der den individuellen und gemeinschaftlichen Schäden durch illegalen Drogenkonsum wirksam begegnet. Drogenkonsumenten zu entkriminalisieren, mehr Möglichkeiten evidenzbasierter Behandlung von Drogenabhängigkeit zu schaffen sowie erfolglose Behandlungszentren zu schließen, in denen Drogenabhängige zwangstherapiert werden und die gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstoßen.26 die Finanzierung für die Umsetzung des umfassenden Pakets von HIV-Interventionen aus dem Zielsetzungshandbuch von WHO, UNODC und UNAIDS eindeutig zu befürworten und auszuweiten.27 die betroffenen Kommunen sinnvoll in die Entwicklung, Überwachung und Durchführung von Dienstleistungen und politischen Maßnahmen, die das Leben der Menschen vor Ort beeinflussen, einzubinden Das fordert (aus anderen Gründen, HIV) im Wesentlichen das Gleiche, wie hier im Programm vorgesehen. Für die Bundesrepublik kommen gleiche Aussagen vom 'Schlidower Kreis' "Wir wollen auf die schädlichen Folgen der Drogenprohibition aufmerksam machen und legale Alternativen zur repressiven Drogenpolitik aufzeigen. Wir fordern von den Verantwortlichen eine alternative Drogenpolitik und eine ideologiefreie und wissenschaftliche Überprüfung von Schaden und Nutzen der aktuellen Drogenpolitik. Unsere Forderungen haben wir in einem Manifest niedergeschrieben". ( http://www.schildower-kreis.de/

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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