Bundesparteitag 2010.2/Antragsfabrik/Whistleblowerschutz

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Bundesverband von JoSch, Gedankenstuecke.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
JoSch, Gedankenstuecke
Programm

Grundsatzprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Whistleblowerschutz

Präambel

Die Gesellschaft muss aufgeklärt werden, dass Whistleblowing eine Form der Zivilcourage ist, die unbedingt unterstützt und geschützt werden muss. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.

Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung.Ein "Whistleblower" ist für uns jemand der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.

Schutz von Whistleblowern

Die Piratenpartei Deutschland erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden. Andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.

Die Piratenpartei Deutschland wendet sich außerdem gegen die Einteilung in gute und schlechte Whistleblower. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.

Die Piratenpartei Deutschland setzt für eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Whistleblowerschutz ein, da diese dringend notwendig ist. Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar. Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten.

Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.

Begründung

Der Umfang, der immer häufiger vorkommenden Geheimabkommen wie ACTA und der Mautvertrag, wäre ohne Leaks nicht frühzeitig öffentlich bekannt geworden. Skandale wie der um Gammelfleisch oder um die Vermarktung des Nürburgrings zeigen, dass es im öffentlichen Interesse notwendig ist, Hinweisgeber zu unterstützen und soweit wie möglich zu schützen.

Dieser Antrag formuliert dieses wichtige Anliegen als Grundsatz der Piratenpartei Deutschland.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Christoph B. 16:52, 13. Okt. 2010 (CEST)
  2. Guru 16:28, 15. Okt. 2010 (CEST)
  3. CEdge
  4. Andena 11:02, 1. Nov. 2010 (CET)
  5. Käptn Blaubär
  6. Christian Steinle
  7. Santa-c
  8. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Ich finde diesen Antrag im Grunde nicht schlecht aber er muß besser ausgearbeitet werden. Zuallererst muss der Begriff "Wistleblower" eine exakte deutsche Umschreibung haben. Denn erst wenn man weiß, was das eigentlich genau ist, kann man sich an eine Unterstützung ranwagen oder auch nicht.

Weiter fällt mir auf, daß eine umfassende Rechtssicherheit für "Wistleblower" sehr wahrscheinlich gegen geltendes Recht verstoßen würde. Ich denke hier z.B. an das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis oder auch an militärische Operationen, von deren Geheimhaltung nun mal Menschenleben abhängen.

Alles in allem ist der Ansatz sicher nicht schlecht und in Teilen unterstützenswert aber er bedarf unbedingt einer gründlichen Überarbeitung. Gerade in Bezug auf geltendes Recht sollte sich der Antragsteller beraten lassen. Die PIRATEN können natürlich keine Anträge verabschieden, die dagegen verstossen oder sich in einer Grauzone befinden. Grüße!!

Crazydrive 18:51, 15. Okt. 2010 (CEST)

Antwort Antragsteller

1.) Es gibt eben keine exakte deutsche Umschreibung. Das steht eben auch so im Antrag.

2.) Im Antrag steht "mit den notwendigen Ausnahmen". Das sollte für einen Antrag zum Grundsatzprogramm genug sein, um deutlich zu machen, dass kein unbedingter Schutz gemeint ist.

3.) Es ist gerade der Zweck des Antrages eine Änderung des geltenden Rechts herbeizuführen. Insofern ist der Verweis auf das geltende Recht kein Gegenargument. JoSch 19:48, 24. Okt. 2010 (CEST)

Antwort

Zu 1.) Ja, das hab ich durchaus erfasst. Darum sollte man das auch zuerst in Angriff nehmen.

Zu 2.) Was sind denn "notwendige Ausnahmen"? Wer legt das fest? Wie legt man das aus? Muß präzisiert werden.

Zu 3.) Nein. Der Zweck dieses Antrages ist, die Basispiraten davon zu überzeugen, demselben zuzustimmen und ihn damit zur Allgemeinaussage der Piratenpartei zu machen. Das bedeutet keine Änderung der Rechtsverhältnisse. Deshalb ist mein Einwand durchaus berechtigt.

Wie schon gesagt: Im Grundsatz unterstütze ich diesen Antrag, mir geht er nur nicht weit genug. Auf jeden Fall viel Glück beim BPT. Crazydrive 14:15, 25. Okt. 2010 (CEST)

Antwort von 3ter Seite

1.) Im Antrag steht eine zumindest ausreichende deutsche Definition (2ter Absatz der Präambel). Somit kein Grund, den gesamten Antrag abzulehnen, auch wenn eine weitere Präzisierung in Zukunft wünschenswert wäre.

2.) Die Formulierung "notwendige Ausnahmen" passt, eigentlich ist das sogar genau die richtige Abstraktionsebene für das Grundsatzprogramm (für dieses ist der Antrag ja gestellt). Konkrete notwendige Ausnahmen gehören ins Wahlprogramm.

3.) Natürlich kann man mit diesem Antrag eine Änderung der Gesetze fordern, machen wir beim Urheberrecht auch. Wenn davon andere Gesetze betroffen sind, implizieren wir, dass wir diese Gesetze entweder ändern würden oder hier die "notwendigen Ausnahmen" des gewünschten Gesetzes greifen sollen. CEdge