Antragsfabrik/Verfassungsreferendum gemäß Art. 146 GG 2

Aus Piratenwiki
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Georg v. Boroviczeny.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Georg v. Boroviczeny
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Der Programmparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein Verfassungsreferendum gemäß Art. 146 GG ein.

Begründung

Die Piratenpartei sieht sich in der Tradition der Gründerväter des Grundgesetzes und möchte deren Auftrag vorantreiben nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung zu erarbeiten und zu verabschieden.

  1. Dieser Antrag ist bereits von einem Nicht-Piraten eingebracht worden und soll/muss daher gelöscht werden; ich übernehme diesen Antrag.
  2. Die Begründung, dass (jetzt schon 20 Jahre her!) nach Vollendung der Einheit und der Möglichkeit, dass das ganze deutsche Volk in Freiheit sich eine Verfassung geben kann, spricht für sich.
  3. die Links zur Begründung, die der Vorvorschlagende gebracht hat, sind m. E. ziemlich krude, was aber Nichts an der Möglichkeit ändern sollte, den $ 146 GG zu nutzen/erfüllen.

Hier der Text:

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Georg v. Boroviczeny 17:20, 14. Sep. 2010 (CEST)
  2. McDonnell 20:40, 20. Sep. 2010 (CEST)
  3. Trinity 18:50, 07. Okt. 2010 (CEST)
  4. wittenzwerg 13:15; 09.Oktober 2010
  5. Arne_v.Treuenfels 20:50; 11.Oktober 2010
  6. Andreas Goebel 19:09; 12.Oktober 2010
  7. Woodford 21:40; 09.Februar 2011 [1]
  8.  ?
  9. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. tarzun 08:55, 5. Okt. 2010 (CEST)
  2. Monarch 18:53, 15. Okt. 2010 (CEST)
  3. --FloriaN 22:41, 15. Okt. 2010 (CEST)
  4. korbinian
  5. --Jonas M. 23:46, 9. Feb. 2011 (CET) Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die neue Verfassung die Grundrechte weniger stark schützt (vgl. Lissabon-Vertrag)
  6. NineBerry 18:05, 12. Apr. 2011 (CEST)
  7. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Andena 20:39, 14. Sep. 2010 (CEST)
  2. Tomtar 13. Feb. 2011 (CEST) - Wie sähe denn das "sich einsetzen für" konkret aus? Formulierung im Grundsatzprogramm? Wenn ja, welche?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Was interessiert uns unser letztes Wahlprogramm ...

  • Der erste Punkt in unserem Wahlprogramm 2009 war "Grundgesetz bewahren"
    • Art. 146 IST GG, es ist daher auch ein Gebot des GG, über eine (mehrere Alternativen) Verfassung abstimmen zu können.
      Dies gehört m. M. n. zur Freiheit und ist seitens der PIRATEN zu unterstützen/fordern.Georg v. Boroviczeny
      • Dieser Artikel beschreibt die einzige Möglichkeit, die geschützten Artikel abzuschaffen, wir sollten diesen Artikel abschaffen, wenn wir das Grundgesetz bewahren wollen.
    • Das GG war ausdrücklich als eine Zwischenlösung vorgesehen, bis eine Verfassung verabschiedet hätte werden können. Wer sagt denn, dass nicht Alles oder Wesentliches (über das GG als Verfassung abstimmen?) bleibt? Es wäre nur die Möglichkeit, eben die 'Verfasstheit' dieses Staates erst zu diskutieren und dann von allen darüber abzustimmen Georg v. Boroviczeny
      • Wenn wir den Inhalt erhalten wollen, brauchen wir es nicht abzuschaffen. Ob unsere Verfassung Verfassung oder Grundgesetz heißt, spielt doch keine Rolle. Entscheidend ist der Inhalt.
    • Für mich ist offen, ob das GG als Ganzes so erhalten bleibt (bleiben soll), wie jetzt, oder ob es -auch wünschenswerte- Änderungen gibt; Änderungen am GG gab es ja in der Vergangenheit schon häufiger. Wichtig ist mir, dass es eine von allen abgestimmte (wer da nicht abstimmt, muss es selbst wissen, es können alle, wenn der Art. 146 angewandt wird) Verfassung gibt, mit einer Debatte dazu Georg v. Boroviczeny
    • Solange Amis Militärbasen in D haben, gibt's auch keinen Verfassungsentscheid! Ist vertraglich so geregelt! ...welch' Schaf schreit gleich wieder VT und macht mal wieder gerne Määhhh?
      • Der Russe meinte letztens, wenn die Deutschen denn einen Friedensvertrag haben wollten, könnten sie ihn sofort haben!
      • Ja, aber dann müssten die Privatbanker in New York ja auch die 3400 Tonnen deutsches Gold unterm Pflaster hervorholen! Wenn es denn noch da wäre... LOL
        • Jungs, macht euch nicht lächerlich. Ihr seid da mit euren größtenteils juristisch haltlosen Thesen bezüglich des Art. 146 GG n.F. völlig auf dem falschen Dampfer. Lest euch erstmal die einschlägige Staatsrechtsliteratur durch, z. B. Isensee/Kirchhof, „Handbuch des Staatsrechts“ oder Prof. Dr. Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band V, § 135 III 8, S. 1969 ff., dann würdet ihr vielleicht verstehen, warum das Grundgesetz längst eine vollwertige, ja die legitimierte Verfassung Deutschlands ist und inwiefern jene "letztlich funktionslose Norm" (S. 1971), nämlich die Bestimmung in Art. 146, mittlerweile interpretiert werden muss; eben weil es rechtlich nicht mehr geboten oder gar notwendig ist, überhaupt eine neue Verfassung im Sinne dieses Artikels abschließen zu müssen. --Orangerider 01:44, 14. Mär. 2011 (CET)
          • Ein hypnotisiertes Schlafschaf (Oder ein professioneller "PR Arbeiter"?) hat Määhh gemacht! Kauf dir mal ein Buch! ISBN 978-3-940845-88-7 Wenn Du's dann gelesen hast werde ich's dir gern' bezahlen!
Das gilt übrigens für alle anderen Piratenschafe ebenso! Diese laut blökende Herde tut mir echt in meinen Ohren weh...
Wow! Selbst kleine Möchtegern-Piraten sind von Socken unterwandert. Ob sich hier der Fröhner selbst ein paar Socken zugelegt hat, wer weiß!?
Ach ja, wegen deinem alles andere als hilfreichen und inhaltsfernen wie weltfremden Kommentar siehe z.B. hier (analog dazu siehe auch diesen grenzdebilen Schwachsinn). Da hat man mit dir wohl offenbar einen "Dummen fangen" können. Geh dich mal seriös informieren, das geht aber denknotwendig nicht mit deinem Nazi- und Hetz-Propaganda-Märchenbuch!
Bemerkenswert ist doch, dass es immer dieselben einschlägig bekannten Spinner sind, die ihre "Protokollierten Darmgerausche" sowie "Quatsch mit brauner Soße" als vermeintliche "Beweise" verkaufen (!) und versuchen, ihre ideologisch verblendeten, angereicherten Laien-Ergüsse so unters Volk bringen zu wollen. --Orangerider 19:48, 19. Mär. 2011 (CET)
Plong! Da is' sie wieder, die Nazikeule... Denkverbote funktionieren nicht mehr mit solch' morschen Waffen! --McDonnell
Bei deiner selben Argumentationsweise mit denselben hanebüchenen Behauptungen, wie sie die links- wie rechtsextremistischen Faschisten - überwiegend aber letztere - an den Tag legen, ist der Vergleich auch alles andere als abwegig. --Orangerider 18:52, 1. Apr. 2011 (CEST)

Argument 2

Liebe Piraten,

die Oberfinanzdirektion Hannover bestätigt in einer internen Dienstanweisung O 1303-1-StH 26/1/StH 261, http://www.youtube.com/watch?v=JJv4F9_JrkY&feature=player_embedded die uns auch in einem Original-Fax vorliegt, dass “..die Deutschen...die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben.”

Piraten empfehlen wir die Begriffe BRD-GmbH und (zweites) Deutsches Reich in diesem Zusammenhang nicht zu verwenden. Aber! In weiterer Folge daraus ist das deutsche Volk aus verfassungsrechtlicher Sicht des Grundgesetzes aufgefordert die Ausführung des Artikels 146GG herbeizuführen und sich in freier Entscheidung eine Verfassung zu geben.

Der größten außerparlamentarischen Oppositionspartei in Deutschland kommt es zu, diese Tatsache hinaus ins Land zu tragen. Hier ist die Basis angesprochen, da die Parteispitze bereits erheblich unterwandert ist und beispielsweise einer unserer herausragendsten Verfassungsrechtler Prof. Karl A. Schachtschneider oder unsere Verfassungsbeschwerde http://www.asm-ev.de/upload/pdfs/Texte/Klage_KAS%20insg_%20endg_vom%2005_07_10.pdf um Prof. Dr. Wilhelm Hankel als „verfassungsfeindlich“ bezeichnet werden.

Die piratige Basis sollte solch’ hanebüchenen, korrupten und opportunistischen Meinungen ihrer zum Teil auch ahnungslosen Parteispitze dringend korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

AvT

Pressekonferenz Pro Europa e.V. vom 23.02.2011 [2]


Argument 3

Gemäß Einigungsvertrag Artikel 5 http://www.buzer.de/gesetz/2318/a32485.htm sollte innerhalb von zwei Jahren insbesondere... mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung...

Tja, sind wir wohl mittlerweile ein paar Jährchen drüber.. Wenn Piraten nicht erkennen, dass sie damit den etablierten Parteien mal so richtig Feuer unterm Arsch machen können.., ja dann ist uns wirklich nicht mehr zu helfen! --Woodford

Schon mal was von der Gemeinsamen Verfassungskommission gehört? Na, offenbar nicht. Ansonsten hättest du vielleicht gemerkt, dass du dich hier über längst abgeschlossene Sachverhalte äußerst; über Sachen, die - wie offensichtlich - vor Jahrzehnten (!) längst schon ausdiskutiert worden sind. --Orangerider 18:52, 1. Apr. 2011 (CEST)