Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Datenschutz in die Satzung

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Steffen Thomas.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Datenschutz in die Satzung
Änderungsantrag Nr.
TE124
Beantragt von
Steffen Thomas
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: Neuer §
Beantragte Änderungen

§ 16 Datenschutzerklärung 1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt die Piratenpartei Deutschland Personendaten wie Name, Geburtsjahr, Anschrift, eMail-Adresse (optional), Telefonnummer (optional) und Bankverbindung (optional) auf. Diese Informationen werden im parteieigenen EDV-System gespeichert. Jedem Parteimitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von der Partei grundsätzlich nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Parteizweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

2) Pressearbeit Die Piratenpartei informiert die Tagespresse sowie die andere Presseorgane über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite der Piratenpartei veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden aus den Veröffentlichungen auf der Homepage der Partei entfernt.

3) Weitergabe von Mitgliedsdaten an Parteimitglieder Der Vorstand oder die Pressebeauftragten der Partei machen besondere Ereignisse des Parteilebens, insbesondere die Durchführung von Aktionen sowie Parteitagen/ Mitgliederversammlungen, auf der Internetseite der Partei bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber den Beauftragten einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung im Internet. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und Mitglieder ausgehändigt, die in der Partei eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederdaten zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die benötigten Mitgliederdaten nur gegen eine unterschriebene Datenschutzvereinbarung aus, welche definiert, dass personenbezogene Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

4) Beim Austritt werden Name, Geburtsjahr, Anschrift (optional eMail-Adresse, Telefonnummer) des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden durch den Vorstand gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts aufbewahrt.


Achtung Kollisionen


Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „../Datenschutz innerhalb der Partei“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Trias Satzung beinhaltet Aussagen zu unserer grundlegenden Organisation. Datenschutz ist gut, aber wir müssen die Satzung nicht damit vollstopfen. Ein einfacher Antrag dürfte ausreichen.)
  3. Spearmind 01:54, 17. Apr. 2010 (CEST)
  4. icho40
  5. Haide F.S.
  6. Thomas-BY
  7. MichaelG 18:59, 19. Apr. 2010 (CEST) Zu ausführlich, verstößt gegen Aufbewahrungspflichten
  8. Andena 21:59, 19. Apr. 2010 (CEST)
  9. Hans Immanuel teilweise unzulässig, s. MichaelG
  10. Bragi
  11. Rainer Sonnabend
  12. Posbi 09:19, 22. Apr. 2010 (CEST)
  13. SyneX 15:12, 24. Apr. 2010 (CEST)
  14. datenritter 14:59, 25. Apr. 2010 (CEST) Schonmal schlechte Form.
  15. RicoB CB 20:35, 26. Apr. 2010 (CEST)
  16. Jan Nicht in der Satzung, nicht in dieser Form, Inhalt müsste disktuiert werden.
  17. Sebastian Pochert teilweise unzulässig, zu umfangreich für die Satzung und schlechte Form
  18. StopSecret 13:35, 2. Mai 2010 (CEST)
  19. wigbold : BDSG ist maßgeblich! - Ich vermisse im Antrag z.B. die Möglichkeit zur Pseudonymisierung/Anonymisierung - fachlich insgesamt ungenügend! - Eine Datenschutzerklärung gehört nicht in die Satzung.
  20. OliverNiebuhr Schliesse mich meinen Vorredner an
  21. zero-udo
  22. MichaelG 16:55, 3. Mai 2010 (CEST)
  23. HKLS 21:45, 3. Mai 2010 (CEST) bitte den Antrag aus Zeitgründen zurückziehen !!
  24. -- Nicole.Staubus 09:44, 4. Mai 2010 (CEST)
  25. Danebod 23:35, 6. Mai 2010 (CEST)
  26. DeBaernd 14:28, 7. Mai 2010 (CEST)
  27. Zwergenpaladin
  28. Unglow
  29. Kaddi
  30. Salorta
  31. Sven423 09:46, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Sbeyer 15:26, 20. Apr. 2010 (CEST)
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Satzungsregelung? Form?

Das löschen von Daten könnte die Parteienfinanzierung gefährden. Im allgemeinen muss man das imho nicht in der Satzung lösen. Ich bemängle auch die Form des Antrags: Bitte nicht eine feste § nummer nehmen sondern sagen "Mit der nächsten freien §Nummer" o.Ä.


Argument 2

4) Beim Austritt werden Name, Geburtsjahr, Anschrift (optional eMail-Adresse, Telefonnummer) des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden durch den Vorstand gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts aufbewahrt. 
Der zweite Satz widerspricht dem ersten Satz, denn Name und Anschrift brauchst du auf jeden Fall für die steuergesetzlichen Bestimmungen. Eine schriftliche Bestätigung des Austritts ist bisher nirgendwo gefordert. Demnach brauchen die Daten nie gelöscht zu werden ? Schwan 17:51, 15. Apr. 2010 (CEST)

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