Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Aufnahme der Menschenrechte

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Steto123, Axel Mehldau, S. Zetzsche, Thomas Habisch.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Aufnahme der Menschenrechte in die Satzung
Änderungsantrag Nr.
TE116
Beantragt von
Steto123, Axel Mehldau, S. Zetzsche, Thomas Habisch
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §2 Absatz 2 (neu)
Beantragte Änderungen

Hiermit beantragen wir eine Ergänzung der Satzung der Piratenpartei Deutschlands. Die Satzung solle um folgenden Passus ergänzt werden und zwar nach Abschnitt A §1 Absatz 1 als neuer Absatz 2 " (2)Die grundlegenden Rechte jedes einzelnen Menschen sind das höchste Gut und Ausdruck unserer Menschlichkeit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen und anerkannt von den Staaten der Vereinten Nationen, stellt dabei die umfassende und allgemein anerkannte Sammlung dieser Rechte dar. Die dort genannten Rechte sind unteilbar und gelten für jeden Menschen gleichermaßen, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seines Geschlechts, seiner Kultur oder anderer Merkmale. Jeder Mensch muss sich frei entfalten können, ohne Repressalien zu befürchten. Jede Diskriminierung ist abzulehnen. Die Piratenpartei Deutschlands bekennt sich voll umfänglich zu diesen Menschenrechten und kämpft dafür, das diese Menschenrechte national wie international durchgesetzt werden. "

Begründung

.

Achtung Kollisionen
aktuelle Satzung






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Niemand13 09:47, 15. Apr. 2010 (CEST) (Es ist gut, das nochmal explizit aufzunehmen)
  2. --Claus Palm 23:07, 12. Mai 2010 (CEST)
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Jonathan Gruner
  2. -- Privacy 22:36, 13. Apr. 2010 (CEST)?
  3. Thomas-BY (nicht notwendig im Moment)
  4. Nico.Ecke - Das ist gelebte Praxis und sogar teil des GG, wozu noch in die Satzung?
  5. Simon Weiß Hat nichts in der Satzung zu suchen. Lieber Präambel des Parteiprogramms überarbeiten
  6. Maha Hat in der Satzung nichts zu suchen. Ich finde es besser, auf das Grundgesetz aufzubauen, das die Menschenrechte weiterentwickelt hat; die Allg. Erklärung der Menschenrechte ist auch nicht völlig unproblematisch (siehe z.B. „Ehe zwischen Mann und Frau“)
  7. Trias
  8. Rainer Sonnabend
  9. Twix 16:59, 16. Apr. 2010 (CEST) auch die Andeutung von geistigem Eigentum in der Erklärung ist nicht unproblematisch
  10. Spearmind 01:52, 17. Apr. 2010 (CEST)
  11. icho40
  12. Haide F.S.
  13. Andena 09:18, 19. Apr. 2010 (CEST)
  14. Sbeyer 15:56, 20. Apr. 2010 (CEST)
  15. Bragi
  16. RicoB CB 07:43, 24. Apr. 2010 (CEST)
  17. datenritter 14:40, 25. Apr. 2010 (CEST)
  18. Boris Turovskiy
  19. Sebastian Pochert: Ich warte immer noch auf eine adäquate Begründung, auch wenn diese mich sicher nicht umstimmen wird.
  20. Jan höchstens Parteiprogramm, nicht Satzung
  21. rxl
  22. StopSecret 00:26, 30. Apr. 2010 (CEST)
  23. HKLS 12:36, 2. Mai 2010 (CEST) nichts für die Satzung - allein aus Zeitgründen bitte Antrag zurückziehen
  24. wigbold : -> Antragsfabrik/Freiheit Gleichheit Geschwisterlichkeit
  25. OliverNiebuhr
  26. zero-udo
  27. MichaelG 17:01, 3. Mai 2010 (CEST)
  28. DeBaernd 19:49, 6. Mai 2010 (CEST)
  29. Danebod 21:46, 6. Mai 2010 (CEST)
  30. Tramp 21:18, 10. Mai 2010 (CEST)
  31. Unglow
  32. Christian Specht 16:03, 11. Mai 2010 (CEST)
  33. Christian 12:28, 13. Mai 2010 (CEST)
  34. Kaddi
  35. Max Mustermann 15:42, 13. Mai 2010 (CEST)
  36. Salorta
  37. Sven423 09:24, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Nicole.Staubus 14:19, 4. Mai 2010 (CEST)
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

"Geistiges Eigentum" in der Menschenrechtserklärung

Auf der Gründungsversammlung der PPI wurde ausdrücklich gegen den Verweis auf die Menschenrechtserklärung in der Satzung gestimmt, hauptsächlich weil eine "vollumfängliche" Bekenntnis zu dieser auch den überaus unpiratischen Begriff des "geistigen Eigentums" in unsere Satzung hereinschmuggeln würde.-TurBor 20:54, 25. Apr. 2010 (CEST)

Ich kann den Begriff geistiges Eigentum in der Menschrechtserklärung (http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte) nicht finden.

Argument "Gelebte Praxis"

Ich finde den Antrag super. Damit schreiben wir uns nochmal ganz explizit in die Satzung, dass wir die Menschenrechte so durchsetzen wollen, national und international. Das ist wichtig, denn die Menschenrechte werden von den anderen Parteien zurzeit mit Füßen getreten und wir haben bisher kein klares Bekenntnis dazu, dass wir uns die Werte aus den Menschenrechten, die Allgemeine Erklärung etc. zueigen machen. Die "gelebte Praxis" gibt es so also leider noch nicht. Daher: Voll dafür! Danke für den Antrag, ich hoffe, der ist auch eingereicht?

Argument 1

Ich bin dagegen - nicht gegen die Beachtung der Menschenrechte, sondern gegen den Versuch, diese bei uns neu zu fassen. Beziehen wir uns auf diesbezüglich bewährte Grundlagen - wie unser GG und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, letztere könnten in Ergänzung zum GG ggf. noch Erwähnung finden. Kein Aufblähen der Satzung mit dem allgemein anerkannten Wertekanon und dann noch "nachformuliert". -- Privacy 22:42, 13. Apr. 2010 (CEST)

Argument 2

Ganz nebenbei ist der Antrag auch formal nichtig. Würde dem zugestimmt werden, so würde keinerlei Änderung erfolgen, nur vielleicht ein zustimmendes Nicken oder ein "Aha". --Sbeyer 17:58, 14. Apr. 2010 (CEST)

Argument 3

Ich halte die Betonung der UN-Menschenrechtserklärung gerade auf Bundesebene für äußerst wichtig, weil die Menschenrechte gerade bei internationalen Beziehungen immer wieder hinten rüber fallen. Und es ist auch bei uns nicht alles gelebte Praxis, was da drin steht. Z.B. das Asylrecht oder das Recht auf gleichen Lohn. Und im Gegensatz zu unserem Grundgesetz ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auch noch nicht verwässert worden. Claus Palm 23:07, 12. Mai 2010 (CEST)