Antragsfabrik/Änderung § 7, Spenden
Inhaltsverzeichnis
Antrag
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Georg v. Boroviczeny. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Änderung § 7, Spenden
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Georg v. Boroviczeny
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt B: §7
- Beantragte Änderungen
'§ 7 - Spenden'
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(1) Alle ordentlich gegründeten Verbände sind zur Annahme von Spenden berechtigt. Die spendenempfangende Stelle ist verpflichtet, zeitnahe eine Spendenquittung an den Spender zu versenden, sofern der Spender dies wünscht, die Spende ein dafür relevantes Maß überschreitet oder das Finanzamt eine Spendenquittung verlangt.
(2) Zweckgebundene Spenden dürfen nur für Zwecke angenommen werden, die vorher von der Partei oder eines ordentlichen Verbandes/einer ordentlichen Gliederung derselben angegeben worden sind; eine Zweckbindung an ein Verband/einer Gliederung ist grundsätzlich zulässig. Die Spenden müssen dem vom Spender gewünschten Zweck zugeführt werden. Zweckgebundene Spenden, die dem Vorgenannten nicht entsprechen, werden zurückgewiesen.
(3) Nicht-zweckgebundene Geldspenden werden zu gleichen Teilen an die einnehmende Gliederung und den Bundesverband aufgeteilt. Der betreffende Betrag für die Bundespartei ist innerhalb von 30 Tagen zu überweisen.
alternativ:
(3) Nicht-zweckgebundene Geldspenden werden in einem Verhältnis, das der Bundesparteitag jeweils mit einfacher Mehrheit beschließt, zwischen der einnehmende Gliederung und dem Bundesverband aufgeteilt. Antragsberechtigt dazu sind in erster Linie Schatzmeister und Vorstand. Der betreffende Betrag für die Bundespartei ist innerhalb von 30 Tagen zu überweisen.
(4) Sachspenden stehen der einnehmenden Gliederung zu.
(5) Geldspenden bis zu einem Betrag von 1.000 € können bar erfolgen.
(6) Geld- oder Sachspenden natürlicher Personen werden bis 1000,- € pauschal, darüber hinaus unter Namensnennung veröffentlicht. Geld- oder Sachspenden juristischer Personen werden grundsätzlich unter Namensnennung veröffenlicht. Die zeitnahe Veröffentlichung obliegt der vereinnahmenden Stelle. Anonyme Spenden werden wie Spenden juristischer Personen behandelt (Name dann: 'Anonym'). Die Veröffentlichung erfolgt auf einer elektronischen Plattform der PIRATENPAREI, die für die Allgemeinheit zugängig ist.
(7) Kopien aller Spendenquittungen sind dem Bundesschatzmeister in elektronischer Form zu übermitteln.
- Begründung
Dieser Antrag ist gleichlautend als Alternativantrag im Bundes-LQ. Satzung und Parteistruktur · Thema #385 https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/385.html eingegeben. Es soll eine absolut transparente Spendenpraxis ermöglichen.
Auch wenn Chemnitz mehr ein Programm- und weniger ein Satzungsparteitag werden soll, so ist diese Initiative formal eine zur Satzung, inhaltlich aber sehr wohl programmatisch.
Die Ursprungsinitiative im LQ wird meinerseits sehr wohl unterstützt, ich bin aber der Meinung, dass es in dieser Form (Satzung) deutlicher, korrekter und verbindlicher ist.
Ein Modell für die Veröffentlichung und Transparenz ist das Umgehen der LMP (ung. alternative Partei, vertritt auch die ung. PP politisch) damit, http://lehetmas.hu/, dort links das Sparschwein anklicken, es erscheint eine Liste mit Spenden. Einnahmen und Ausgaben; leider nur auf Ungarisch, die engl. Fassung enthält das nicht.
Ich halte es nicht für sehr sinnvoll, in der Satzung feste (Aufteilungs)Quoten aufzunehmen, daher die Alternative zu §7 (3)
Hier zum Nachlesen die derzeit gültige Version:
§ 7 - Spenden
(1) Alle ordentlich gegründeten Verbände sind zur Annahme von Spenden berechtigt.
(2) Zweckgebundene Spenden dürfen nur dem vom Spender gewünschten Zweck zugeführt werden.
(3) Nicht-zweckgebundene Geldspenden werden zu gleichen Teilen an die einnehmende Gliederung und den Bundesverband aufgeteilt. Der betreffende Betrag für die Bundespartei ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen.
(4) Sachspenden stehen der einnehmenden Gliederung zu.
(5) Geldspenden bis zu einem Betrag von 1.000 € können bar erfolgen.
(6) Kopien aller Spendenquittungen sind dem Bundesschatzmeister in elektronischer Form zu übermitteln.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Georg v. Boroviczeny
- Andi R.
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Quittungen
Ist eigentlich das Zusenden von 'Spendenquittungen' nirgendwo geregelt?
Ich finde, das gerade das dringend einer verbindlichen Regelung bedarf, denn bis heute gibt es - nicht nur in NRW - emorme Probleme bei der zeitnahen Ausstellung und Zusendung von Spendenquittungen an die Spender. Das geht teilweise sogar so weit, dass sehr viele Spender - höchst berechtigt - stinksauer sind, weil sie bereits über ein Jahr drauf warten.
Daher glaube ich, dass man hierbei Fristen nicht nur für die eine Richtung (Einnahme/Überweisung) festschreiben sollte...sondern auch für den berechtigten Anspruch des Spenders auf seine Quittung.
bei Spenden bis 50.- (100.- ?) € akzeptiert das Finanzamt den Beleg des Spenders alleine, braucht also keine Bestätigung (hier) der Partei. Aber das Argument ist richtig, ich verbessere den Antrag dahingehend
Georg v. Boroviczeny 21:00, 15. Sep. 2010 (CEST)
Namensnennung juristischer Personen
Wenn wir juristische Personen schon ab einem Cent Spende veröffentlichen, dann bekommen wir eine riesige Seite, auf der jeder mal günstig werben will, haben aber mehr Aufwand mit der Spende als wir vom eingenommenen Betrag profitieren. Außerdem ist das ein wahnsinniger Aufwand für die Schatzmeister.
Wer sich eine Werbewirkung durch eine Spende an uns verspricht, wird nicht knausern, sondern das im Rahmen seiner Möglichkeiten machen. Dass die Veröffentlichung auch mit Arbeit für die Schatzmeister verbunden ist, ist unbestritten; es sollte sich aber bei einem geeigneten elektronischen Zugriff auf das Konto und einem Programm (dazu sollten wir Fachleute genug an Bord haben!) weitgehend automatisieren lassen, so dass nur Kontrolle und gelegentliche Korrekturen nötig werden. Hier findest du ein Beispiel: http://lehetmas.hu/valasztas/kampanyszamla/; dort stehen z.B. Spenden Privater ('magánszemély kis összegű adománya támogatás') pauschaliert da: geringfügige Spende einer Privatperson, Unterstützung. Das lässt sich auf der Seite automatisieren, ohne großen Aufwand. Wichtig ist mir, dass ein vollkommen offenes Umgehen der Partei mit Spenden a.) ein wunderbares Wahlkampfargument ist, b.) keinerlei wie auch immer gearteter Manipulation Raum lässt. Georg v. Boroviczeny 13:37, 29. Sep. 2010 (CEST)