Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP131

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Die Forderung, § 177 StGB "entsprechend anzupassen" ist purer Euphemismus und ist mit der liberalen Tradition der Piratenpartei Deutschland unvereinbar!

Der Rechtsgrundsatz "In dubio pro reo" hört nicht dort auf, wo feministische Befindlichkeiten anfangen.

Wenn Aussage gegen Aussage steht und es wirklich keine weiteren Beweise gibt, muss auf Freispruch entschieden werden. Alles andere wäre - rechtsstaatlich betrachtet - Wahnsinn!

Alexander Gehrke 16:35, 18. Apr. 2013 (CEST)

Statement gerade zufällig entdeckt. Da hast du etwas missverstanden. Verurteilungspraxis und Unschuldsvermutung stehen zu den Kriterien einer Nötigung quer. Zum Vergleich: Wenn du mir mein Fahrrad wegnimmst, ist das auch bereits Diebstahl, wenn ich "Das ist mein Fahrrad, lass sofort die Finger davon" gesagt habe. Mit in dubio pro reo hat das nix zu tun und evtl. Beweisschwierigkeiten sind eine davon getrennt zu betrachtende Fragen (das "Nein" könnte z.B. auf Video sein oder hundert Zeugen haben). Das nächste Mal erst informieren und dann ranten. Arte povera