Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/WP022

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP022
Einreichungsdatum
Antragsteller

Rony

Mitantragsteller
  • Anna Müllner
  • Sabine Martiny
  • Franz-Josef Schmitt
  • Borys
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Gesundheit
Zusammenfassung des Antrags Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 29.03.2019
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren

Antragstext

Der Bundesparteitag möge für das Programm zur EU-Wahl 2019 beschließen, folgenden Antragstext im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz und Gesundheit (12) als neune Paragraphen hinten anzufügen:

Jeder Mensch hat das Recht, eine Schwangerschaft innerhalb bestimmter Fristen aus freien Stücken abzubrechen. Der Schwangerschaftsabbruch darf nur durch fachkundiges Personal durchgeführt werden. Vorher muss die schwangere Person vollumfänglich über das Verfahren, die Risiken und mögliche Alternativen aufgeklärt werden. Dies entspricht der allgemeinen Aufklärung vor elektiven medizinischen Eingriffen.

Der Schwangerschaftsabbruch darf bis zur Vollendung der 16. Schwangerschaftswoche ohne Angabe von Gründen durchgeführt werden. Ab der 16. Schwangerschaftswoche bis zur Vollendung der 24. Schwangerschaftswoche darf die Schwangerschaft legal abgebrochen werden, insofern eine beträchtliche Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren durch die Schwangerschaft besteht. Ab der 25. Schwangerschaftswoche kann die Schwangerschaft unter besonderen Umständen abgebrochen werden: Unmittelbare Gefahr für das Leben der schwangeren Person, körperliche Schädigungen des Fetus' die mit dem Überleben nach der Geburt nicht vereinbar sind und/oder erhebliche psychische Belastung der schwangeren Person, die durch eine Geburt verschlimmert werden würden.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, Möglichkeiten der Beratung für Schwangere und werdende Elternpaare aufrecht zu erhalten. Jede schwangere Person, sowie der zweite Elternteil, hat das Recht, sich anonym über Geburt, Unterstützung von Familien, Schwangerschaftsabbruch und Adoptionsmöglichkeiten zu informieren. Diese Beratung soll auch nach dem Abbruch, der Geburt oder der Freigabe zur Adoption beiden Elternteilen zur Verfügung stehen. Die Beratung ist nicht Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch.

Antragsbegründung

-

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge