Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP086

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP086
Einreichungsdatum
Antragsteller

Pakki

Mitantragsteller
  • Uwe Stein
  • Wolfgang Wiese
  • Joachim Paul
  • Frank Herrmann
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Der Einzelne hat ein Anrecht auf ein minimales Auskommen. Dies drückt sich zur Zeit (sehr ungenügend) durch die garantierten staatlichen Transferleistungen aus, falls der Einzelne kein oder ein nicht ausreichendes Einkommen im Monat zur Verfügung hat.
Schlagworte Mindestlohn, Transferleistungsfreiheit, Sozialversicherungen
Datum der letzten Änderung 23.03.2017
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Transferleistungsfreies Lohnniveau sicherstellen (solange kein BGE eingeführt ist)

Antragstext

Modul 1: Definition Transferleistungsfreiheit

Der Einzelne hat ein Anrecht auf ein minimales Auskommen. Dies drückt sich zur Zeit (sehr ungenügend) durch die garantierten staatlichen Transferleistungen aus, falls der Einzelne kein oder ein nicht ausreichendes Einkommen im Monat zur Verfügung hat. Je nach Situation des Einzelnen ist das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Wohngeld. Transferleistungsfreiheit erreicht der Einzelne erst dann, wenn er genug eigenen Lohn erwirtschaftet, um die eigene Existenz zu sichern. Also genug Geld im Monat zur Verfügung hat, um Lebensmittel, Wohnung, Transportkosten, Kommunikationskosten, Kosten der gesellschaftlichen Teilhabe, etc. zahlen zu können.

Modul 2: 12,50 € Mindestlohn

So lange das Erwerbs- und Arbeitseinkommen oder das Einkommen aus Einzelunternehmertum (z.B. Werkverträge) für die meisten Menschen in Deutschland den einzigen Weg zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes darstellt, müssen die Arbeits- und Vertragsbedingungen so ausgestaltet sein, dass der Erwerbstätige, Arbeitnehmer oder Einzelunternehmer nicht ausgebeutet und/oder überfordert werden kann.

Durch tarifliche Bindungen und den Mindestlohn gibt es bei so genannter abhängiger Beschäftigung Lohnuntergrenzen, die eine Ausbeutung und/oder Übervorteilung bei diesen Einkommensarten verhindern sollen. Hier müssen die entsprechenden Stundenlöhne so ausgestaltet werden, das eine im Durchschnitt transferleistungsfreie Existenz bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis garantiert ist. Nach letzten Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit ist bei einer Vollzeitstelle mit einer Arbeitsleistung von 40 Stunden pro Woche eine Entlohnung von 12,50 €/Stunde (Stand Ende 2015) im Bundesdurchschnitt notwendig, um diese Transferleistungsfreiheit zu garantieren.

Dementsprechend müsste der Mindestlohn auf 12,50 €/Stunde angehoben werden. Diese Transferleistungsfreiheit in der Entlohnung muss jährlich nachgeführt und angepasst werden. Es ist vom Arbeitgeber bzw. vom Auftraggeber sicher zu stellen, dass ein entsprechendes Stundenlohnniveau mindestens erreicht wird. Sollte durch gesellschaftlichen Diskurs und politische oder tarifliche Entscheidung die Definition einer Vollzeitstelle stark nach unten abgesenkt werden (z. B. 25 Wochenstunden), so ist die Höhe des transferleistungsfreien Stundenlohnes ebenfalls anzupassen. Diese existenzsichernde Rahmenbedingung in der Lohngestaltung wird mit dem digitalen Wandel der Arbeitswelt (Click- and Crowdworking) und der inzwischen weit verbreiteten Umwandlung von Festanstellungen in Werkvertragskonstruktionen immer wichtiger. Der digitale Arbeitswandel darf nicht zu einer Entrechtung und Ausbeutung des Arbeitnehmers oder Einzelunternehmers führen.

Modul 3: Sozialversicherungen

Neben der Lohngestaltung muss auch die soziale Absicherung Mindeststandards erhalten, die für die soziale und wirtschaftliche Stabilität unserer Gesellschaft unerlässlich sind. Das Einzel-, bzw. Solounternehmertum und die damit verbundenen Werkvertragskonstruktionen sind nur dann sinnvoll, wenn die Beiträge zu den Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung) garantiert und in ausreichender Höhe geleistet werden können, ohne dass der erzielbare Stundenlohn den Einzelunternehmer auch wieder zum Transferleistungsempfänger staatlicher Leistungen macht. Dies müssen Auftraggeber, wie auch etwaige, vermittelnde Dienstleister bzw. Plattformanbieter sicherstellen. Hier ist eine gesetzliche Regelung anzustreben, da Einzelunternehmer weder Marktmacht, noch Organisationsmacht haben, um diese Grundbedingungen durchzusetzen.

Antragsbegründung

Arbeit muss gerecht entlohnt werden. Wir haben uns auf ein ökonomisches Mindestniveau festgelegt, welches jedem Menschen zur Verfügung stehen muss. Dieses Niveau muss einem Vollzeit arbeitenden Menschen zur Verfügung stehen, ohne dass die Gesellschaft diese Arbeit, bzw. eigentlich das Geschäftsmodell hinter dieser Arbeit, subventionieren muss.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

WP006 (mit Modul 7.1.4.1 durch Modul 2)