Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP031

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP031
Einreichungsdatum
Antragsteller

Renepick

Mitantragsteller
  • Rene Pickhardt
  • Anja Hirschel
  • kristos Thingilouthis
  • Robert Lutz
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Internet und Netzpolitik
Zusammenfassung des Antrags Zu viele staatlich bzw. gesellschaftlich finanzierte Güter landen in privater Hand. Das ist zu stoppen
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 26.03.2017
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Diebstahl an der Gesellschaft stoppen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass (insbesondere digitale) Güter, die aus der öffentlichen Hand finanziert sind, für alle Bürgerinnen und Bürger ohne zusätzliche Gebühren oder Lizenzbeschränkungen nutzbar und verwertbar sind. Hierzu zählen vor allen Dingen Lehr- und Forschungsmaterialien, die an Schulen und Universitäten erstellt werden. Auch die Inhalte, die durch die GEZ finanziert sind, sollen in den Mediatheken im Internet zeitlich unbeschränkt zur Verfügung und zur Weiterverwertung stehen. Die Piratenpartei schlägt dazu eine der beiden folgenden Lösungen vor: 1.) Anpassung im Urheberrecht: Das Urheberrecht ist entsprechend anzupassen, dass es bei öffentlich finanzierten Inhalten dahingehend geändert wird, dass die Urheber ihre Inhalte zwar selbst verwerten können, der Bevölkerung jedoch automatisch ein Verwertungsrecht zufällt. 2.) Ohne Anpassungen im Urheberrecht: Der Staat verpflichtet sich dazu, bereits bei Auftragsverteilung (im Falle von (Hochschul)lehrern bei Abschluss des Arbeitsvertrages) sich von den Urhebern ein unbeschränktes, bedingungsloses Nutzungs- und Verwertungsrecht für alle Bürgerinnen und Bürger übertragen zu lassen. Verträge ohne diese Bedingung sollen nicht mehr abgeschlossen werden.

Antragsbegründung

Es kann nicht sein, dass wir Milliarden von Euros an Steuergeldern darauf verwenden, Inhalte für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu erstellen und diese anschließend durch künstliche Barrieren unzugänglich zu belassen. Hier ist eine "Open by default" Einstellung im Sinne eines transparenten Staates anzunehmen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge