Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/SÄA001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA001
Einreichungsdatum
Antragsteller

Scarnet

Mitantragsteller
  • Tomatenfisch
  • Carsten Sawosch
  • Piratenschlumpf
  • Hilope
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §5
Zusammenfassung des Antrags Erhöhung des Mitgliedsbeitrags und bundeseinheitliche Regelung der Beitragsermäßigung
Schlagworte Mitgliedsbeitrag, Beitragsermäßigung, Eigeneinnahmen
Datum der letzten Änderung 04.04.2017
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Erhöhung des Mitgliedsbeitrags und Festlegung Minderung auf 12€

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, die Satzung in Abschnitt B (MITGLIEDSBEITRAG), § 5 (Höhe Mitgliedsbeitrag) wie folgt zu ändern:

Der Absatz (1) alte Fassung

 (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro pro Kalenderjahr und ist 
 am 01.01. eines jeden Jahres fällig.

wird ersetzt durch

 (1) Jedes Mitglied legt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragstufe fest. 
 Ab dem Beitragsjahr 2018 sind pro Kalenderjahr die Stufen 72,- Euro und 
 48,- Euro wählbar (2017: nur eine Stufe mit 48,- Euro). Erfolgt keine 
 Auswahl durch das Mitglied, so wird das Mitglied in die höchste Beitragstufe 
 eingeordnet. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig.

Der Absatz (4) wird gestrichen, d.h. die alte Fassung

 (4) Der Mitgliedsbeitrag ist an die für das Mitglied zuständige Gliederung 
 zu entrichten.

wird ersetzt durch

 (4) (entfallen)

Der Absatz (5) alte Fassung

 (5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das 
 Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts 
 Gegenteiliges regelt. 

wird ersetzt durch

 (5) Die Höhe des ermäßigten Beitrags beträgt 12,- Euro pro Kalenderjahr. Eine 
 Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen, 
 sofern die jeweilige Landessatzung nichts Abweichendes hierzu regelt.
 Abweichend davon kann der Landesvorstand in begründeten Einzelfällen 
 eine mehrjährige Ermäßigung mit dem Mitglied vereinbaren.

Antragsbegründung

Dieser Antrag ist eine Überarbeitung des SÄA007 des BPT 2016.1 und wurde auf dem BPT 2016.2 als Antrag von Piratenschlumpf nach Änderung der TO aus Zeitmangel nicht mehr behandelt SÄA004, der Antrag wird hiermit erneut eingebracht.

Der Bundesparteitag 2016.1 hatte sich entschieden, die Modulen A4 (Absatz 1),B (Absatz 4) und C3 (Absatz 5) abzustimmen. Der Antrag verfehlte dann knapp (63,5%) die notwendige 2/3 Mehrheit. Ein wesentlicher Kritikpunkt war, dass aktive, engagierte Mitglieder nicht extra durch Erhöhung des Mitgliedsbeitrags mehrbelastet werden sollen.

Aus diesem Grund wurde der Absatz 1 (ehemals Modul A4) so geändert, dass Mitglieder wählen können, ob sie weiterhin den alten Beitrag von 48€ oder die neue Beitragsstufe 72€ wählen wollen. Alle Mitglieder, die sich nicht aktiv für 48€ entscheiden, werden automatisch auf 72€ umgestellt.

Damit bieten wir Mitglieder eine einfache Option, beim alten Beitrag zu bleiben. Wir erwarten aber, das ein Großteil der Mitglieder 72€ bezahlen wird und dadurch die angespannte, finanzielle Situation der Piratenpartei deutlich verbessert wird.

Eine weitere Kritik war, dass besser über kreative Spendenaktionen Einnahmen generiert werden sollten. Leider ist die Spendenbereitschaft im Schnitt gering.

Eine Erhöhung der Lastschriftenquote wird regelmäßig bei den Verwaltungstreffen thematisiert, hier zeigt sich aber seit 2015 auch nicht viel Verbesserung in den LVs. Beide Ansätze hatten ihre Chance und dürfen als vorerst wirkungslos betrachtet werden.

Als Partei, die niederschwellige Beteiligung anbieten möchte, bleibt der ermäßigte Beitrag weiterhin bei den bekannten 12,- Euro pro Jahr und wird auf diesen Betrag in der Satzung festgeschrieben: nicht 1€ (für den sich die der Aufwand in der Buchhaltung nicht lohnt), nicht 24€ sondern bundeseinheitlich, wie es fast überall auch bekannte Praxis ist. Ebenso ist es übliche Praxis in fast allen Landesverbänden, Minderungen jährlich zu erneuern - Mitglieder mit auslaufenden Minderungen werden von der Mitgliederverwaltung am Jahresende auch rechtzeitig darüber per Mail informiert.

Die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen eine mehrjährige Ermäßigung mit dem Mitglied zu vereinbaren, ist eine praktikable und bereits praktizierte Lösung - sowohl zur Entlastung des Mitglieds, als auch zur Entlastung der Mitgliederverwaltung. Daher wurde dies in diesem SÄA noch zusätzlich zum Original Modul C3 vom BPT16.1 ergänzt. Dieser Ermessensspielraum für die Mitgliederverwaltung hat sich bereits in der Praxis bewährt.

Selbstverständlich können Mitglieder weiterhin freiwillig einen höheren Beitrag zahlen oder sich für eine Einzugsermächtigung des Beitrags eintragen lassen.

Kurzes Fact-Sheet zum Mitgliedsbeitragsjahr 2015:

  • Weniger als 6% der Mitglieder leisten eine Mitgliedsbeitrag über 50€ - der freiwillige Mitgliedsbeitrag von 1% bringt nicht die erhofften freiwilligen Einzahlungen
  • Über 84% der Zahler zahlen 48€ oder mehr, d.h. weniger als 16% nehmen eine Minderung in Anspruch
  • Die Zahlerquote liegt bei 49%
  • Der Durchschnittsbeitrag liegt bei ca. 47€
  • 10 von 16 Landesverbänden nehmen am bundesweiten Mahnverfahren teil. Das bundesweite Mahnverfahren wird den LVs seit 2015/Q3 angeboten und hat 100.000€ Einnahmen in 2015 generiert.

Ursprüngliche Begründung BPT 16.1, Absatz 1, vormals Modul A4:
Der bisherige Mitgliedsbeitrag von 48,-€ (=4€ pro Monat) reicht nicht mehr aus, nachdem durch die Änderung des Parteiengesetzes die Part.Fin. durch den Umsatz des WGB wegfällt kann die "preiswerte" Parteimitgliedschaft nicht mehr aufrecht erhalten werden.

Nicht mal 6% der Mitglieder leisten eine Mitgliedsbeitrag über 50€:

Von den 9.200 Beitragszahlern für 2015 waren

  • 261 Zahlungen zwischen 50 und 100 Euro
  • 142 Zahlungen bei 100 Euro und
  • 127 Zahlungen über 100 Euro.

Der Durchschnitt der 530 Zahlungen über 50€ betrug gerade mal 117,13€.

Auf die 1% Regel der Empfehlung der Satz umgerechnet entspricht dies einem Netto Jahreseinkommen von 11.713€. Auch wenn die 1% Regeln immer wieder gerne argumentativ herangezogen wird, die Zahlen belegen das nur ein Bruchteil der Mitglieder die 1% Regel anwendet.

Andere Parteien verlangen deutlich mehr Beitrag und bietet teilweise nach Einkommen gestaffelte Beitrage. Vergleiche auch https://wiki.piratenpartei.de/Beitragsregelungen_anderer_Parteien

Beispiel SPD: gemindert: 2,50€ pro Monat (Piraten: 1€), sonst nach Nettoeinkommen monatlich (bei Piraten stehts 4€/Monat):
bis 1.000€ 5,00€
bis 2.000€ 7,50/15/20€ (Mitglied wählt selbst aus)
bis 3.000€ 25/30/35€
bis 4.000€ 45/60/75€
ab 4.000€ 100/150/250€ und mehr
https://www3.spd.de/partei/Mitglied_werden/3420/mitglied_wie_hoch_ist_der_mitgliedsbeitrag.html


Ursprüngliche Begründung BPT 16.1, Begründung Absatz 4, vormals Modul B:
Der Mitgliedsbeitrag kann auch über das zentrale Beitragskonto des Bundesverbandes abgewickelt werden.

Ursprüngliche Begründung BPT 16.1, Begründung Absatz 5, vormals Modul C3:
Die Höhe des ermäßigten Beitrags soll im Rahmen von Modul A angepasst werden. Eine Regelung der Beitragsermäßigung über Art, (Mindest)Höhe und Dauer soll pauschale Ermäßigung oder "Umsonst-Mitgliedschaften" verhindern. Das Modul C3 wurde vom BPT16.1 klar favorisiert.

Update der Begründung vom 21.08.2016 in SÄA004:

Fakten

Für das Beitragsjahr 2016 wurden ca. 313.500 € Mitgliedsbeiträge als Einnahmen eingenommen (Stand August 2016). Von den Beitragszahlern zahlen

  • 13,7% zahlen geminderten Beitrag
  • 81,5% zwischen 48 und 72€, ca. 75% zahlen exakt 48€
  • 4,8% zahlen 72€ oder mehr

Betroffen von der 72€/48€ Beitragstufe sind alle Mitglieder die zwischen 48€ und 72€ zahlen (ca. 81,5% der Zahler). Alle anderen zahlen eh gemindert oder bereits 72€ oder mehr.

Daraus ergibt sich folgende

Hochrechnungen

Maximal könnten wir 126.000€ mehr einnehmen (+40,3%) einnehmen (Mitgliedsbeitrage steigen auf fast 440.000€), wenn niemand austritt und kein Mitglied das heute zwischen 48€ und 72€ zahlt die neue 48€ Beitragsstufe auswählt sondern auf 72€ umsteigt.

Falls von diesen 48€-72€ Zahlern niemand wegen dem SÄA austritt und 20% bei 48€ bleiben, also 80% auf 72€ umsteigen, dann nehmen wir 100.900€ mehr ein (+32,2%)

Falls von diesen 3,5% austreten und nur 10% bei 48€ bleiben, dann nehmen wir 100.600€ mehr ein (+32,1%)

Falls von diesen 5% austreten und nur 1/3 bei 48€ bleiben, dann steigen die Beiträge von 313.500 auf 380.600 um 21,4% - das sind 67.100€

Falls 5% austreten und nur 20% bei 48€ bleiben, dann nehmen wir 83.000€ mehr ein (+26,5%)

Falls 12,5% austreten und 2/3 der Mitglieder bei 48€ bleibt (also nur 1/3 die 72€ zahlt) dann nehmen wir 4.600€ mehr ein.

Falls 20% austreten und 1/3 der Mitglieder bei 48€ bleibt (also 2/3 die 72€ zahlen) dann nehmen wir 15.750€ mehr ein.

Prozess

Es ist geplant, dass alle betroffenen Mitglieder eine Information per Mail bekommen und damit eine Option bei 48€ zu bleiben.

Eine einfache Mail an die Mitgliederverwaltung wird genügen um die Beitragsstufe 48€ zu wählen.

Und auf mitglieder.piratenpartei.de wird es ein Formular geben, mit dem ihr die Beitragsstufe 48€ wählen könnt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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