Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/SÄA001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA001
Einreichungsdatum
Antragsteller

Jonathan-Benedict Hütter

Mitantragsteller
  • Kai Boxberg
  • Luise Globig
  • Olaf Wegner
  • Franz Rudolph Büning
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §2
Zusammenfassung des Antrags Absenkung des Mindestalters für die Mitgliedschaft in der Piratenpartei auf 10, 12, oder 14 Jahre
Schlagworte Jugendrechte, Kinderrechte, Menschenrechte, Demokratie, Mitbestimmung, Zukunft, Teilhabe, politische Willensbildung
Datum der letzten Änderung 23.02.2016
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Absenkung des Mindestalters für die Mitgliedschaft in der Piratenpartei

Antragstext

Die AG Kinder- und Jugendrechte beantragt: Der BPT möge beschließen in Artikel §2 (1) der Satzung "16. Lebensjahr" durch
a) "10. Lebensjahr",
b) "12. Lebensjahr"
oder
c) "14. Lebensjahr"
zu ersetzen.

Antragsbegründung

Es gibt ohne Frage Menschen, die jünger als 16 Jahre sind und sich gerne aktiv an der Meinungs- und Willensbildung der Gesellschaft beteiligen möchten. Einer der klassischen Wege, sich aktiv an der Meinungs- und Willensbildung unsere Gesellschaft zu beteiligen, ist die Beteiligung an der Meinungs- und Willensbildung einer Partei. Wenn die Piraten wollen, dass Kinder und Jugendliche aktiv an der Meinungs- und Willensbildung der Gesellschaft beteiligt werden, müssen sie ihnen die Möglichkeit geben, sich aktiv an der Meinungs- und Willensbildung der Piratenpartei zu beteiligen. (Anm: Eigentlich aller Parteien, aber den anderen können wir es ja nicht vorschreiben ;-)). Dafür ist es notwendig, dass sie auch Mitglied der Piratenpartei werden können. Wenn die Piraten den Kindern und Jugendlichen nicht die gleichen formalen Rechte (Abstimmung) zur aktiven Teilhabe an der Meinungs- und Willensbildung der Partei einräumen wie Erwachsenen, werden sie immer nur eingeschränkte Möglichkeiten der Einflussnahme haben und somit Menschen zweiter Klasse sein, obwohl man sich ab 10 Jahren durchaus eine politische Meinung bilden kann. Und warum sollte diese Meinung bei den Piraten nicht auch durch eine Stimme zum Ausdruck gebracht werden dürfen?

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA017, SÄA018