Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/PP004

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PP004
Einreichungsdatum
Antragsteller

Gernot

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe ALG-II/Hartz-IV
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass der Haushalts-Stromverbrauch von Grundsicherungs-Beziehern künftig als Teil der KdU (Kosten der Unterkunft) behandelt wird.
Schlagworte Stromkosten, Energiewende, Regelsatz, Kosten der Unterkunft, Stromsperren
Datum der letzten Änderung 22.01.2016
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Die Kosten für den Haushaltsstrom von Grundsicherungs-Beziehern soll Bestandteil der KdU werden

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass der Haushalts-Stromverbrauch von Grundsicherungs-Beziehern (nach den Sozialgesetzbüchern II und XII) künftig als Teil der KdU (Kosten der Unterkunft) und nicht mehr wie bisher als Teil des Regelsatzes behandelt wird. Dafür soll ein angemessener Bedarf in kWh pro Person und Monat festgesetzt werden, statt wie bisher ein geldwerter Anteil innerhalb des Regelsatzes.
Als Übergangslösung bis zur Umsetzung unserer Forderung soll der geldwerte Anteil innerhalb des Regelsatzes erhöht und jeweils dynamisch an die aktuelle Veränderung der Stromkosten angepasst werden, was zu einer faktischen Erhöhung des Gesamtregelsatzes führt.

Antragsbegründung

Die Stromkosten sind seit der Jahrtausendwende konstant gestiegen. Die Steuern, Abgaben und Umlagen haben sich seit 2000 fast verdreifacht (von 5,19 auf 14,93 Cent/ kWh). Insgesamt macht die staatliche Belastung heute mehr als die Hälfte des Strompreises aus (52%). Auf Netzentgelte entfallen 23% und das verbleibende Viertel bekommt der Stromanbieter für die Stromerzeugung [1]. Ein Musterhaushalt, der im Jahr 2004 durchschnittlich 708 Euro im Jahr bezahlte, musste im Jahr 2014 für die gleiche Strommenge bereits 1.132 Euro aufbringen [2].
Auch für 2016 wird ein weiterer Preisanstieg prognostiziert [3]. Gerade einkommensschwache Haushalte sind durch diese Kostenentwicklung, die dreimal höher als der Anstieg der Nettolöhne ist, besonders benachteiligt [1]. Angesichts steigender Strompreise sind die Menschen zunehmend nicht mehr in der Lage, ihre Stromrechnungen zu bezahlen. So wurde laut Bundesnetzagentur rund 345.000 Haushalte in 2014 der Strom gesperrt. Tendenz steigend [4].
Grundsicherungs-Leistungen sehen neben dem Regelsatz auch einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizkosten (KdU) nach § 22 SGB II vor. Menschenwürdige Unterkünfte mit Heizung, Kochstelle und Warmwasser, wie es der Gesetzgeber verlangt, sind in der Mehrzahl moderner Haushalte von Stromenergie abhängig. Hierzu gehören nach heutigem Standard auch Kühlschränke oder Waschmaschinen. Stromsperren haben daher für die betroffenen Menschen fatale Folgen, die über das sprichwörtlich "im Dunkeln sitzen" weit hinausgehen [5].

Am meisten stiegen die Preise für Kunden, die den Grundversorgungstarif gebucht haben. Die Grundversorger, wie zum Beispiel die Stadtwerke, erhöhen ihre Preise in der Regel stärker als andere regionale oder überregionale Anbieter [6]. Bei einem Strompreisvergleich ergibt sich ein durchschnittliches Preisgefälle von 13% zwischen dem Grundversorgungstarif und dem günstigsten Stromtarif eines alternativen Stromanbieters (Berechnungen ohne Bonus). Bei "seriösen" Angeboten steigt dieser Wert bis auf 38% [1]. Die alternativen Anbieter verweigern bedürftigen Menschen allerdings häufig den Zugang zu günstigeren Tarifen aufgrund der vermeintlich fehlenden Bonität.
Die Piratenpartei Deutschland sieht in der Übernahme der Kosten für den Haushaltsstrom von Grundsicherungs-Beziehern als Teil der KdU ein enormes Einsparpotential von Sozialausgaben. Denn Städte und Kommunen können als Großkunde nicht nur den günstigsten Stromanbieter aussuchen, sondern auch besonders günstige Konditionen aushandeln. Da die Kosten der Unterkunft allein von Städten und Kommunen übernommen werden, im Gegensatz zum Regelsatz, soll eine Mehraufwandsentschädigung vom Bund für diese sichergestellt werden.

Quellen-Angabe [1] http://strom-report.de/strompreise/ [2] http://www.verivox.de/verbraucherpreisindex-strom/ [3] http://1-stromvergleich.de/strompreisentwicklung/ [4] http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/strom-laut-bundesnetzagentur-waren-345-000-haushalte-mit-stromsperre-a-1004435.html [5] https://www.youtube.com/watch?v=Ogn-FP-EdWg [6] http://www.kwh-preis.de/immer-mehr-stromsperren-in-deutschland [7] http://www.sperre-online.de/?p=5261

Meinen Dank an Michael Passlack, Themenbeauftragter für Soziales Hessen für die Mithilfe beim Antragstext und für Michael Berndt, Themenbeauftragter für Energiepolitik für die Anregung zu diesem Antrag.

Unterstützerliste: Ute (12303), Roland, Thomas Ganskow(28164), Karin, Michael(P)(35716),

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge