Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/PP005
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PP005 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Positionspapier |
Antragsgruppe | Transparenz |
Zusammenfassung des Antrags | Wir fordern einen sicheren und zeitlich unbegrenzten Aufenthalt für den Whistleblower Edward Snowden in der Bundesrepublik Deutschland. (Antrag wortgleich aus LQFB übernommen) |
Schlagworte | Snowden, Asyl, Aufenthalt, Datenschutz, Geheimdienst, NSA, BKA, GCHQ |
Datum der letzten Änderung | 23.07.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSicherer und unbegrenzter Aufenthalt für Edward Snowden in Deutschland AntragstextDer Bundesparteitag möge das folgende Positionspapier beschließen: Wir fordern einen sicheren und zeitlich unbegrenzten Aufenthalt für den politischen Whistleblower Edward Snowden in der Bundesrepublik Deutschland. Hierbei muss sichergestellt sein, dass eine Auslieferung Edward Snowdens an die Vereinigten Staaten von Amerika oder andere Staaten wegen der von ihm enthüllten Überwachungsprogramme ausgeschlossen ist. Die Bundesregierung ist aufgefordert, schnellstmöglich und auf allen politischen Ebenen im Sinne dieses Antrags tätig zu werden, um dem Menschen Edward Snowden ein Leben in Freiheit und Würde in Deutschland zu ermöglichen. AntragsbegründungAm 18.03.2014 hat der Deutsche Bundestag in einem fraktionsübergreifenden Antrag beschlossen einen Untersuchungsausschuss für den NSA-Überwachungsskandal einzusetzen. Der Untersuchungsausschuss soll sich mit der Aufklärung der Einzelheiten und Hintergründe der Überwachungs- und Spionageaktivitäten der sog. "Five Eyes" (Zusammenschluss der Auslandsnachrichtendienste der USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland) befassen, die durch den amerikanischen Whistleblower Edward Snowden enthüllt wurden. Bis heute ist Edward Snowden die einzige Quelle für die Enthüllungen. Für die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses ist er der einzige aussagebereite Insider, der über Ursprung und Inhalt der bisher enthüllten Dokumente weitere Informationen beisteuern und insb. die Echtheit der Dokumente bezeugen kann. Edward Snowden genießt aktuell jedoch keinen sicheren diplomatischen Status und kann sich daher auch nicht uneingeschränkt und frei zum Sachverhalt äußern bzw. selbst weiter zur Aufklärung beitragen: Die USA haben seinen Reisepass eingezogen, somit kann er sich nicht mehr frei über Landesgrenzen hinweg bewegen bzw. politisches Asyl beantragen. Sein Asyl in Russland ist zeitlich befristet und wurde nur unter der Bedingung gewährt, dass er die USA nicht durch weitere Enthüllungen belastet. Er wird von den USA wegen Hochverrats mit internationalem Haftbefehl gesucht. Die Weitergabe der NSA-Geheimunterlagen an international annerkannte Medien (Guardian, Spiegel, El Globo, etc.), die diese nur auszugsweise veröffentlichen, um die Sicherheit der USA nicht durch die Veröffentlichung besonders sensibler Informationen zu gefährden, wird in den USA juristisch nicht anders bewertet als der Verrat aller Einzelheiten an verfeindete Staaten. Bei einer Auslieferung an die USA droht Ihm eine drakonische Bestrafung, bei der sein Verdienst zur Aufklärung der Menschheit bzgl. des aktuellen Status-Quo der nachrichtendienstlichen Überwachung und deren Gefährdung für die Demokratie weitestgehend unberücksichtigt bliebe. Daher vertreten wir die politische Forderung, die Bundesregierung soll ihm einen sicheren und unbegrenzten Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Es liegt alleine bei der Bundesregierung ob sie dies tut, indem sie von ihren zahlreichen Möglichkeiten Gebrauch macht. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis aus politischen Gründen nach §22 Aufenthaltsgesetz. Es gibt aber sicher noch weitere: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Wichtig ist jedoch auch zu verstehen, dass Edward Snowden in Deutschland keinen juristischen Anspruch auf politisches Asyl hat, sondern in dieser Frage alleine auf den Good-Will der Bundesregierung angewiesen ist. Dies ist zum einen in den Umständen seiner Flucht und zum anderen im deutschen Asylrecht begründet: Einen Asylantrag müsste Snowden persönlich in Deutschland stellen, wo gleichzeitig ein Auslieferungsabkommen mit den USA besteht. Ohne die feste Zusage, Ihn nicht auszuliefern, ist Ihm eine Einreise jedoch nicht zuzumuten. Diese würde auch bereits daran scheitern, dass sein Reisepass von den USA eingezogen wurde. Edward Snowden hat sich durch seine Enthüllungen nach den geltenden Gesetzen in den USA strafbar gemacht und wird daher mit internationalem Haftbefehl gesucht. Praktisch kann er auf dieser Basis nicht auf politisches Asyl in Deutschland hoffen. Auch eine Reform des deutschen Asylrechts zum Schutz von politischen Whistleblowern käme für ihn wohl zu spät. Der juristische Begriff Asyl ist daher zu vermeiden, weil er unsere Forderung zu sehr einschränkt und es der Regierung darüberhinaus mit Verweis auf die geltenden Bestimmungen sehr einfach macht, ihn hängen zu lassen, nach dem Motto: Wir würden ja gerne aufklären aber wir können Snowden nun mal nicht helfen, weil es gegen die geltenden (Asyl-) Bestimmungen wäre. Diskussion
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