Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/WP043

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP043
Einreichungsdatum
Antragsteller

ZombB

Mitantragsteller
  • Gerd Fleischer
  • Mia Utz
  • AndiPopp
  • Boomel
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Außenpolitik
Zusammenfassung des Antrags (Export-) Kontrolle von Überwachungs- und Dual-Use-Software aus Europa
Schlagworte Ausfuhrkontrolle, Überwachungssoftware, Dual-Use-Software, Exportkontrolle, Gamma, FinFisher, Trojaner, Staatstrojaner, Deep-Packet-Inspection
Datum der letzten Änderung 31.10.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

(Export-) Kontrolle von Überwachungs- und Dual-Use-Software

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Europawahl im Abschnitt Außen- und Entwicklungspolitik, Verteidigung, Internationale Abkommen und Kooperation einzufügen:

Die Piratenpartei spricht sich deutlich gegen die Herstellung, Wartung, Betreuung und Erhaltung von Überwachungssoftware aus. Sie verurteilt den kommerziellen Handel mit Überwachungssoftware, einschließlich Dienstleistungen für Überwachungssoftware. Überwachungssoftware ist jede Software, die Dritten Zugang zu nicht-öffentlichen Daten, Kommunikationen und Aktivitäten eines Rechnersystems verschaffen kann, ohne dass die eigentlichen Nutzer des Rechnersystems darüber Kenntnis haben.

Um den Einsatz von Überwachungs- und Dual-Use-Software besser zu kontrollieren, fordert die Piratenpartei eine europaweite gesetzliche Pflicht bei Herstellern und Dienstleistern von Überwachungs- und Dual-Use-Software, volle Transparenz über alle Produkte, und über alle Vertragspartner und Kunden, die Überwachungs- und Dual-Use-Software und Dienstleistungen nutzen, herzustellen.

  • Überwachungs- und Dual-Use-Software soll in das Wassenaar-Abkommen zur Kontrolle von Rüstungsexporten aufgenommen werden.
  • Für jedes in den Markt eingeführte Produkt (Standardsoftware) ist ferner eine Funktionsbeschreibung bei der zuständigen Behörde (in Deutschland des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu hinterlegen.
  • Für jede kundenindividuell angepasste Lösung sind neben einer Funktionsbeschreibung und eines Fachkonzeptes auch eine Dokumentation der Betriebs- und Wartungsprozesse bei der zuständigen Behörde zu hinterlegen.

Antragsbegründung

Der Grund für diese Position ist, dass Überwachungssoftware sowohl im Inland wie weltweit eingesetzt wird, um Menschenrechte wie das Recht auf Privatsphäre auszuhebeln. Häufig werden die so erhaltenen privaten Daten genutzt, um Regimegegner zu verfolgen und sogar zu foltern, und um Bewegungen für mehr Demokratie zu bekämpfen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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