Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA044

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA044
Einreichungsdatum
Antragsteller

Niqui

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §12
Zusammenfassung des Antrags Die Antragseinreichung teilt sich in zwei Phasen, dadurch mehr Planbarkeit. Die Antragshürde wird durch die notwendigen Unterstützer erhöht und soll mehr Diskussion und Beschäftigung mit den Anträgen fördern.
Schlagworte Antragsfristen, Antragshürde, Unterstützer
Datum der letzten Änderung 01.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Veränderung des Antragsprozesses

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen §12 Abs. 2 und 3 der Bundessatzung durch die neuen Absätze 2 bis 4 zu ersetzen:

§ 12 Bundessatzung

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er im Wortlaut von fünf Piraten beantragt wurde und entweder

1. bis zum 06.12.2013 beim Bundesvorstand eingegangen ist,

2. am 56. Tag vor Beginn des Parteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist, sowie der Antrag am 28. Tag vor Beginn des Parteitages von mindestens 25 weiteren Piraten unterstützt wird, oder

3. am 28. Tag vor Beginn des Parteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist, von mindestens 25 weiteren Piraten unterstützt wird, und mit einem nach Nr. 2 eingereichten Antrag konkurriert.


(3) Außerhalb des Parteitags können eingereichte Anträge nur bis zum 28. Tag vor Beginn des Parteitags und nur von allen Antragstellern gemeinsam zurückgezogen werden. Änderungen des Antragstextes sind bis zum 28. Tag vor Beginn des Parteitages möglich, sofern alle Antragsteller zustimmen. Mit Änderung eines Antrages verfallen alle bis dahin erklärten Unterstützungen.

(4) Die Regelungen aus Absatz 1 bis 3 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland

Antragsbegründung

Bis inklusive dem BPT 2014.1 ändert sich gar nichts. Die Regelungen greifen erst ab dem BPT 2014.2.

Anträge sind weiter im Vorfeld einzureichen (8 statt wie bisher 4 Wochen), und können anschließend in einer Diskussionsphase weiter ausgestaltet werden. 4 Wochen vor dem Parteitag werden die Anträge read-only, und Leute können sich auf die Abstimmung auf Parteitagen vorbereiten.

Die Antragshürde wird weiter ausgestaltet. Insbesondere wird zwischen Antragstellern und Unterstützern unterschieden. Antragsteller sind Personen, die den Antrag vertreten und vorantreiben wollen, und auch auf dem BPT vorstellen können. Unterstützer sind Personen, die den Antrag auf einem Parteitag behandelt sehen wollen. Mit der Einführung von notwendigen Unterstützern soll die Anzahl der zugelassenen Anträge reduziert werden und eine breitere Beschäftigung mit den Anträgen im Vorfeld des BPTs gefördert werden.

4 Wochen vor dem Parteitag steht fest, welche Anträge behandelt werden können und und welche erst zum nächsten Parteitag die Chance haben auf die Tagesordnung zu kommen.

Wie die Unterstützung erklärt werden soll, ist absichtlich nicht geregelt. Dies kann durch eine Unterschriftenliste auf Papier genauso geschehen wie über eine Unterschriftenliste im Wiki, LQFB, dem Basisentscheid oder einer neu zu schreibenden Software. Wichtig ist lediglich dass durch die Antragskommission bestätigt werden kann, dass die neueste Fassung des Antrags die erforderliche Unterstützung bekommen hat.

Die Fristenregelung (am x. Tag vor...) ist dem Wahlgesetz nachempfunden. Die Fristenberechnung ist damit rechtlich eindeutiger als die bisherige Regelung. Insbesondere bringen Wochenende und Feiertage nicht mehr die Fristberechnung durcheinander.

Hier wird bewußt keine starre Regelung zur Tagesordnung getroffen, da die Satzung keine geeigneter Ort ist das festzulegen. Es sollte die Möglichkeit bestehen bleiben, diese individuell für jeden Parteitag und seine Anforderung (Wahl- oder Programmparteitag; steht eine Wahl bevor...) zu entwickeln.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA038