Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA007

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA007
Einreichungsdatum
Antragsteller

Swanhild Goetze

Mitantragsteller
  • Klaus Peukert
  • Alexander Zinser
  • Hendrik Stiefel
  • Sven Schomacker
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §6
Zusammenfassung des Antrags Aufnahme der Möglichkeit, Geldstrafen gegen Gliederungen zu verhängen
Schlagworte Das Stichwort hat die maximale Länge von 85 Zeichen überschritten.
Datum der letzten Änderung 30.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen

Antragstext

"Der Bundesparteitag möge beschließen, den § 6 Abs. 6 Ordnungsmaßnahmen der Bundessatzung wie folgt zu ändern und § 6 Abs. 7 zu streichen:


Verstößt ein Gebietsverband gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen treffen: Verwarnung, Verhängung von Ordnungsgeldern, Amtsenthebung von Gebietsorganen, Ausschluss und Auflösung des Gebietsverbandes. Die Amtsenthebung von Gebietsorganen, der Ausschluss und die Auflösung eines Gebietsverbandes durch den Bundesvorstand ist nur bei einem schwerwiegenden Verstoß zulässig und muss durch den nächsten Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit bestätigt werden, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn ein Gebietsverband die Bestimmungen der Satzung beharrlich missachtet, Fristen zur Rechnungslegungspflicht nicht einhält, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführt oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handelt. Gegen Ordnungsmaßnahmen ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichtes zulässig.

§ 6 Abs. 7 wird gestrichen.

Antragsbegründung

Die Frist zur Abgabe des Rechenschaftsberichtes ist zwar in der Satzung festgehalten, aber es fehlt ein wirksames Mittel, um diese Frist durchzusetzen. Deshalb ist die Aufnahme von der Festsetzung von Ordnungsgeldern als Ordnungsmaßnahme erforderlich. Von diesem Geld kann die übergeordnete Gliederung einen externen Buchhalter mit der Erstellung des Rechenschaftsberichtes beauftragen, wenn die Gliederung sich nicht selber in der Lage sieht, diesen Beschluss zu fassen und umzusetzen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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