Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA054

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA054
Einreichungsdatum
Antragsteller

Gilles

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Bundesvorstände der Piratenpartei Deutschland sollen für ihre Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 3.500,- Euro brutto erhalten.
Schlagworte Bezahlung, Vorstand, Aufwandsentschädigung
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Bezahlung von Bundesvorständen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den Abschnitt A, § 9a der Satzung an geeigneter Stelle mit folgendem Text zu ergänzen:

Die Mitglieder des Bundesvorstands erhalten für ihre Vorstandstätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.500,-€ monatlich. Es gelten die folgenden Regelungen:

a) Mitglieder des Bundesvorstands gehen während ihrer Amtsperiode keiner anderen, dauerhaften Vollzeitbeschäftigung nach. Vorstandsmitglieder, die ihre beruflichen Tätigkeiten während ihrer Amtszeit weiterhin in Vollzeit ausüben möchten, verzichten auf die Aufwandsentschädigung. Bei Teilzeitbeschäftigungen besteht nur anteilig Anspruch auf die Aufwandsentschädigung, wobei von einer Gesamtarbeitszeit von 40 Wochenstunden ausgegangen wird.

b) Mit der Aufwandsentschädigung sind alle Ansprüche abgegolten, inklusive Reise- und Kommunikationskosten.

Antragsbegründung

Ohne Entschädigung ist es für viele schlicht unmöglich, für die Arbeit im Vorstand zu kandidieren. Des Weiteren bedeutet die jetzige Notwendigkeit von Einkünften, die nicht aus der Vorstandstätigkeit entstammen, dass kein Vorstandsmitglied sich voll und ganz seiner Tätigkeit widmen kann.

Aus https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4963.html:

"Durch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.500,- Euro monatlich werden die Mitglieder des Bundesvorstandes in die Lage versetzt, ihre Arbeit frei von Existenzängsten voll der Partei zu widmen.

3.500,- Euro monatlich entspricht 42.000,- Euro jährlich. Bei sieben Bundesvorstandsmitgliedern wären das 294.000 Euro im Jahr.

Bei einer Zahlungsquote von 50%, also ca. 15.000 zahlenden Mitgliedern, käme eine monatliche Mehrbelastung für jedes Mitglied in Höhe von 1,64 Euro zustande."

Es sei auch erwähnt, dass Abschnitt A, § 15 - Parteiämter

"(1) Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland und seiner Untergliederungen sind Ehrenämter. Eine Vergütung soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen und bedarf eines Vorstandsbeschlusses." nicht geändert werden muss. Die Vorstandsämter werden nur zu "beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten".

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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