Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA030

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA030
Einreichungsdatum
Antragsteller

Florian 'branleb' Zumkeller-Quast

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §5
Zusammenfassung des Antrags Mitglieder, die als solche geführt werden, aber ihren Beitrag nicht bezahlen, sollen ihren Mitgliedschaftsstatus satzungsgemäßg verlieren.
Schlagworte Beitragsrückstand, Streichung von Mitgliedern.
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Ende der Mitgliedschaft bei Nichtbezahlung des Beitrages

Antragstext

Es wird beantragt, in §5 Absatz 2 Satz 1 das Wort 22 durch ein Komma zu ersetzen und an den Satz 1 " oder durch Beitragsrückstand nach Maßgaben der Finanzordnung" anzufügen. Es wird beantragt an §7 ein neuer Absatz mit der nächsten freien Nummer anzufügen. Der Wortlaut des Absatzes soll sein: "Befindet sich ein Mitglied mehr als drei Monate im Verzug und wurde mindestens drei mal im Abstand von mindestens 14 Tagen zur Zahlung gemahnt, endet die Mitgliedschaft."

Die Wortlautänderung des §5 (1) mal in dick markiert:

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der
Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei
Ausländern, dem Ausschluss aus der Partei oder durch
Beitragsrückstand nach Maßgaben der Finanzordnung. 

Der §7 hätte den oben genannten zusätzlichen Absatz:

Befindet sich ein Mitglied mehr als drei Monate im Verzug und wurde mindestens drei mal
im Abstand von mindestens 14 Tagen zur Zahlung gemahnt, endet die Mitgliedschaft.

Antragsbegründung

Durch die Satzungsänderung wird es möglich, Karteileichen zu entfernen. Wir rühmen uns in der Außendarstellung immer mit Ehrlichkeit und Transparenz. Daher sollte wir uns auch organisationsintern darum bemühen. Echte Mitgliederzahlen ohne Karteileichen sind dabei nur ein Anfang.

Der Antrag wird vom Landesverband Baden-Württemberg durch Beschluss des Landesparteitages 2012.2 unterstützt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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