Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA028

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA028
Einreichungsdatum
Antragsteller

Klaus Peukert

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §5
Zusammenfassung des Antrags Alternativantrag zu SÄA015. Um Mitglieder, die dauerhaft keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen, aus der Mitgliederdatenbank entfernen zu können, soll der Tatbestand der Streichung von Mitgliedern in die Satzung aufgenommen werden.
Schlagworte Mitgliedschaft, Streichung, Beendigung, Nichtzahlung, Beitrag
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Streichung von Mitgliedern (Zuständig: Bundesverband)

Antragstext

1.) Ergänzung § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft) der Satzung

Ergänzung der "Streichung" als Grund für die Beendigung der Mitgliedschaft

Fassung alt: Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.

Fassung neu: Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.


2.) Ergänzung § 7 (Verzug) der Finanzordnung

Es wird eine Regelung zur Streichung von Mitgliedern aufgenommen:

Fassung alt: (1) Ein Mitglied befindet sich im Verzug, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht zur Fälligkeit entrichtet wurde.

Fassung neu: (1) Ein Mitglied befindet sich im Verzug, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht zur Fälligkeit entrichtet wurde.

(2) Ein Mitglied, das sich mit seinem Beitrag um mehr als 6 Monate im Verzug befindet, kann aus der Mitgliederdatenbank gestrichen werden und verliert dadurch seine Mitgliedschaft in allen Gliederungen der Piratenpartei. Vor der Streichung ist das Mitglied mindestens zweimal zu mahnen. Zwischen den Mahnungen muss ein Abstand von mindestens 30 Tagen liegen.

(3) Zuständig für die Streichungen ist der Bundesverband.

(4) Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen. Gegen die Streichung ist Widerspruch beim zuständigen Schiedsgericht zulässig.

Antragsbegründung

In unserer Mitgliedsdatenbank finden sich tausende "Mitglieder", die nie einen Beitrag gezahlt haben. Diese werden zu den Parteitagen eingeladen, diese sind auf den Aufstellungsversammlungen stimmberechtigt - bei Nichteinladung oder Nichtakkreditierung könnten Aufstellungsversammlungen erfolgreich angefochten werden. Kurz: Eine saubere Methode, diese "Mitglieder" aus der Datenbank zu bekommen, wäre hilfreich und würde viel Geld sparen.

Über einen Ausschluss geht das nicht, dieser erfordert ein Schiedsgerichtsverfahren. Gegen eine Wertung der Unterlassung der Beitragszahlung als Austrittserklärung spricht, dass ein Austritt eine Willenserklärung ist, die nicht ersatzweise vorgenommen oder unterstellt werden kann. Also Einführung der Streichung als Ende der Mitgliedschaft.

Zuständig soll der Bundesvorstand sein. Der Bundesverband führt das zentrale Piratenverzeichnis, also ist der Bundesvorstand auch für die Streichungen zuständig. Die Zuständigkeit beim Bund statt beim Kreis- oder Ortsverband stellt sicher, das bspw. einmal im jahr en bloc alle Nicht-/Niezahler gestrichen werden und dies nicht regional unterschiedlich sondern einheitlich gehandhabt wird.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge