Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA027

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA027
Einreichungsdatum
Antragsteller

Klaus Peukert

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §10
Zusammenfassung des Antrags Alternativantrag zu SÄA025, ohne unnötige Regelungen.
Schlagworte Satzung, Einladung, Bundesparteitag, Aufstellungsversammlung, Stimmberechtigung
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Kostenreduzierung für passive Mitglieder (redundanzfreie Alternative)

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

In die Satzung wird ein neuer § 10 Abs. 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Mitglieder, die zwei Wochen vor Versendung der Einladungen zu einer Aufstellungsversammlung zu öffentlichen Wahlen mit ihren Beitragszahlungen in Rückstand sind, erhalten Einladungen ausschließlich in Textform."

Antragsbegründung

SÄA025 möchte, dass die Kosten für die Einladung an nicht-stimmberechtigte Mitglieder veringert werden, in dem diesen ausschließlich Einladungen zu BPTs per Textform (E-Mail) zugeschickt werden. Dazu sollen §9 b (2),(3) geändert werden.

Diese Änderungen sind überflüssig, da in §9b (2) bereits standardmäßig alle Mitglieder, unabhängig von ihrer Stimmberechtigung eingeladen werden und nur Mitglieder ohne (korrekte/funktionierende) Mailadresse einen Brief bekommen. Die Änderungen ändern also...nichts.

Die klarstellende Formulierung, das man das mit dem Mailversand auch bei den pro Gliederung aller 4-7 Jahre stattfindenden Aufstellungsversammlungen so machen möchte, kann man meinetwegen in die Satzung schreiben, daher die Alternative nur mit dem neuen § 10 (3).

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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